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Autor |
Beitrag |
LaszloBela
Stammgast
Beiträge: 36
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Erstellt: 19.06.10, 07:15 Betreff: Re: Beantragung eines Reisegewerbescheins. |
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Moin Klaus,
wenn Du ausserhalb einer festen Verkaufsstelle Waren oder Dienstleistungen anbietest (die nicht vorher bestellt wurden). Dies gielt für Schausteller wie für "fliegende Händler" oder auch Haustürvertreter, die ohne vorheriger Terminvereinbarung antreten.
Wichtig ist auch, dass der Standord regelmässig gewechselt wird, sonst wird es als feststehendes Gewerbe eingestuft und Du brauchst eine "übliche Gewerbekarte. Solange Du kein Alkohol anbietetst (auch nicht zum mitnehmen) ist auch keine Konzession (Gaststättenerlaubnis) gefordert. Solange Du nur kurzeitig Lebensmittel an rasch ändernden Orten anbietest, bist Du auch von der Reisegewerbekarte befreit. http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__55a.html Ziff. 9
Eine Reisegewerbekarte kann auf bestimte Tätigkeiten / Angebote beschrnänkt bzw. mit Auflagen versehen werden. Diese nönnen nachträglich immer noch angepasst werden. Grundsätzlich obliegt die Entscheidung der erteilenden Kommune.
Beantragen musst Du die Karte in Deinem Heimatort, gültig ist sie dann bundesweit. Wenn Du zyklisch wiederkehrende Plätze in anderen Kommunen, Kreisen besuchst, können dort dennoch bau- oder gesunheitsamliche Auflagen einzuhalten sein. In aller Regel ist eine gewerberechtliche Erlaubnis nicht mehr erforderlich - es sei denn, Du agierst ausserhalb der im Reisegewerbeschein festgehaltenen Tätigkeiten/Angebote/Auflagen. Manche Gewerbeämter betrachten mehr als drei mal monatlich wiederkehrende gleiche Standorte als geringen festen Standort und somit festen Standort. (So mir geschehen) wodurch eine geringe einmalige Gewerbegebühr erhoben werden kann - Sparzwang macht erfinderisch.
Grundsätzlich ist emfpfehlenswert sich bei "externen" Kommunen insbesonder in anderen Landkreisen vor der ersten Stellung über die bau- und gesunheitsamliche (ggf. auf gewerbe-) -rechtliche Sachlage zu informieren. Ich frage sie vorher an und hole mir das (OK) Lebensmittelk.- wollen häufig gern bei Antritt "einen Bllick" werfen - aber auch nicht immer (Termindruck). Dies gilt auch bei "offenen" Veranstaltungen wie Messen usw. (Bei Indoorveranstaltungen mit der Feldküche (Gas) kann auch eine feuerrechtliche Freigabe erforderlich sein)
Die Beantragung muss persönlich und mit folgenden Unterlagen erfolgen: • Aktuelle/s Lichtbild/er • Personalausweis bzw. Pass (ggf. mit Aufenthaltserlaubnis/-berechtigung) • Polizeiliches Führungszeugnis • Auszug aus dem Gewerbezentralregister Zusätzlich, je nach Gemeinde/Stadt, Art der Tätigkeit und wenn vorhanden: • Handelsregisterauszug • Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkasse • Gesundheitszeugnis
Gerade wegen der amtlichen Papiere (Führungszeugnis / Zetralauszüge) kann eine Erteilung zwischen 10 Tagen und mehreren Wochen dauern.
Es gibt keine bundeseinheitliche Gebührenordnung, so dass jede Kommune ihre eigenen Gebühren erheben kann. An verschiedenen Stellen im Internet liest man von Jahresgebühren (zw. 15 und 200 €) oder auch einmalligen Gebühren (zw. 75 und +500 €).
Eine Reisegewerbekarte kann nur dann aberkannt / ungültig werden, wenn man die persönliche / moralische Eignung für eben dieses Gewerbe nicht mehr mitbringt bzw. vorsätzlich und maßgeblich gegen die eingetragenen Tätigkeitn/Angebote/Auflagen zuwiederhandelt. Dies kann z.B. auch dann passieren, wenn Dir das Ausüben Deines Gewerbes in anderen als der Deinen Koumune/Landkreis auf Grund eklatanter Verstöße oder Nichtbeachtung "derer Auflagen" untersagt wurde.
Hier mal, was unter dem Reisegewerbeschein verboten ist, anzubieten http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__56.html
Ich hoffe, geholfen zu haben - sonst setzt Dich mal mit Deinem Gewerbeamt in Verbindung und frag mal nach.
____________________ Mit den besten Grüssen Dein / Ihr / Euer Bela Zwei meiner beliebtesten Zitate: Erich von Däniken - Die Neugierde ist Bestandteil der Intelligenz, der Neugierde verdanken wir unser gesamtes Wissen. ------- Bertrand Russell - Selbst wenn alle Fachleute einer Meinung sind, können sie sehr wohl im Irrtum sein.
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