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Autor |
Beitrag |
Jelle
Dauerschreiber
Beiträge: 182
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Erstellt: 08.06.11, 22:47 Betreff: Re: Umrüstung auf Gas |
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Die Feldküche muß keine Abgasnorm nach 1. BImSchV (Bundesimessionsschutzverordnung) einhalten, da diese ständig in Bewegung ist.
Erst wenn die Feldküche länger als 3 Monate in Gebrauch an einem Ort ist, gilt die BImSchV und wird nach der Kehr und Überprüfungordnung vom Schornsteinfeger kontrolliert.
Aber das kommt eigentlich nie vor.
Grüße
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