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Autor Beitrag
Jelle
Dauerschreiber


Beiträge: 182


New PostErstellt: 08.06.11, 22:47     Betreff: Re: Umrüstung auf Gas

Vorsicht, Herzalarm!
Die Feldküche muß keine Abgasnorm nach 1. BImSchV (Bundesimessionsschutzverordnung) einhalten, da diese ständig in Bewegung ist.

Erst wenn die Feldküche länger als 3 Monate in Gebrauch an einem Ort ist, gilt die BImSchV und wird nach der Kehr und Überprüfungordnung vom Schornsteinfeger kontrolliert.

Aber das kommt eigentlich nie vor.

Grüße

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