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Autor |
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RP Referent
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Beiträge: 1
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Erstellt: 15.12.11, 15:19 Betreff: Re: Lebensmittelhygieneschulung HACCP nach §4 LMHV |
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Hallo, bin zum ersten mal auf dieser Seite und wollte zu o.a. Thema kurz etwas mitteilen. Gemäß der aktuellen Lebensmittelhygiene VO (LMHV) ist nach § 4 eine Fachkenntnisschulung für ungelernte Mitarbeiter die mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, gefordert. Hiervon ausgenommen sind Personen die eine Berufsausbildung (z.B. Köche, Bäcker, Metzger etc.) oder eine wissenschaftliche Ausbildung (z.B. Oecotrophologen) abgeschlossen haben, in der Kenntnisse und Fertigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs mit Lebensmitteln einschließlich der Lebensmittelhygiene vermittelt werden. Also A L L E die bisher nie etwas mit leicht verderblichen lebensmitteln zu tun hatten, müssen vor Beginn ihrer neuen Tätigkeit eine Fachkenntnisschulung besuchen. Anbieter sind z.Zt. teilweise die IHk´s, Verbände oder auch private Anbieter. Da ich zu den letzteren gehöre kann ich ggf., bei Bedarf, hierzu Hilfestellung leisten. Gruß RP Referent
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