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Autor Beitrag
Seeschwalbe
Dauerschreiber


Beiträge: 124

New PostErstellt: 14.01.12, 01:14     Betreff: Re: Beantragung eines Reisegewerbescheins.

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Hallo Zusammen!

Belas Ausführungen ist nicht viel hinzu zu fügen.
Hier habe ich einmal eine kleine Aufstellung der Kosten gemacht, die sich von der Beantragung bis zur Ausstellung der Reisegewerbekarte (NRW) angehäuft haben. Alle hier genannten Dokumente mußten im Rathaus vorgelegt werden:

  • Infektionsschutz-Belehrung (Gesundheitsamt) - 25 €
  • Hygiene-Belehrung (IHK) - 54 €
  • 2 Passbilder - 10 €
  • Steuer-Unbedenklichkeits-Bescheinigung (Finanzamt) - kostenlos !!!
  • Auszug a.d. Gewerbezentralregister - 13 €
  • Polizeiliches Führungszeugnis - 16 €
  • Ausstellungsgebühr Reisegewerbekarte (unbegrenzt) - 300 €

Insgesammt sind das 418 € Ausgaben und ein Zeitraum von 5 Wochen von der Beantragung bis zur Ausstellung.

Nach Auskunft des Verwaltungsbeamten ist eine Reisegewerbekarte deshalb so teuer, weil man sich mit der Karte außerhalb des Gebiets des zuständigen Finanzamtes bewegt. Durch die Dokumente muß belegt werden, daß man ein "ordentlicher Bürger und Steuerzahler" ist.

Mit einer "normalen" Gewerbeanmeldung fährt man wesentlich preisgünstiger. Lediglich die Verwaltungsgebühr (26 €) ist zu berappen. Hierbei muss allerdings der Firmenhauptsitz im Einzugsbereich des zuständigen Finanzamts liegen. Bleibt man also ortsgebunden oder bewegt sich nur in den benachbarten Gemeinden, ist der normale Gewerbeschein vollkommen ausreichend. Will man jedoch die Möglichkeit haben, bundesweit auf Wochenmärkten, Jahrmärkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen präsent zu sein, ist grundsätzlich die Reisegewerbekarte notwendig. Sie wird normalerweise gleich bei der Anmeldung zu einem Markt oder einer Veranstaltung angefragt.

Noch ein wichtiger Punkt:

Direkt nach einer "normalen" Gewerbeanmelung prasselt geradezu ein "Formular-Regen" auf den frisch gebackenen Existensgründer herunter. Möchte man, das der mal wieder aufhört, ist es wichtig. vor allem beim Bogen vom Finanzamt das Kreuzchen an der richtigen Stelle zu machen. Hier wird man gefragt, ob man als "Kleinunternehmer" besteuert werden will, oder "Vorsteuerabzugsberechtigt" sein möchte.

Ich kann nur jedem raten, der vorerst nicht mehr als 100.000 € Umsatz im Jahr erwartet, sich für die Kleinunternehmer-Regelung zu entscheiden!
Im Klartext bedeutet das folgendes: Der Kleinunternehmer handelt wie eine Privatperson. Er bezahlt bei jedem Einkauf die 7% bzw. 19% Mehrwehrtsteuer und schlägt diesen Steuersatz seinerseits auf das Endprodukt (z.B. die Erbsensuppe) drauf. Am Ende des Jahres macht man dann eine Einnahme-Überschussrechnung auf und zahlt Steuern auf den Gewinn (sofern es einen gibt ...). Der Aufwand für den Papierkram ist minimal und praktisch von jedermann selbst zu bewältigen.

Anders beim Vorsteuerabzug:

Ist man Vorsteuerabzugsberechtigt bezahlt man die Mehrwertsteuer nicht sofort, sondern verrechnet sie mit dem Finanzamt sobald man die Ware verkauft hat. Das ist dann sinnvoll, wenn man mit teuren Waren handelt. Ein Autohändler z.B. ist froh, daß er nicht bei jedem Wagen die 19% Mwst. direkt beim Einkauf bezahlen muß, sondern erst, wenn er den Wagen verkauft hat. Bei einer Dose Erbsensuppe sieht das ganz anders aus. Hier hat der Papierkrieg überhaupt keine Vorteile.

Hat man die Vorsteuerabzugsberechtigung gewählt, muß man nämlich im ersten Jahr der Selbständigkeit jeden Monat (!) eine Umsatzsteuererklärung ans Finanzamt abgeben, in den folgenden Jahren dann vier mal jährlich - zusätzlich zur Einkommenssteuererklärung am Ende des Jahres. Dieser Papierkram frisst unglaublich viel Zeit und ist ohne Hilfe, neben der Alltagsarbeit kaum zu erledigen. Ein Steuerberater kostet aber wieder viel Geld - das man gerade in der Anfangsphase nicht hat. Das Dumme dabei ist: Man kann nicht einfach wieder zur Kleinunternehmer-Regelung zurück wechseln, sondern ist 5 Jahre lang an seine Wahl gebunden - auch dann, wenn man nachweislich keine 1000 € Umsatz im Monat hat. Umgekehrt verliert man automatisch die Kleinunternehmer-Regelung, wenn man jährlich mehr als 100.000 € Umsatz macht. Aber dann kann man sich den Steuerberater leisten ...

Schönen Gruß

Ingo




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