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Beiträge: 603


landfeldkueche

» 16. März 2010 09:02 «

Zum Sonntagsfahrverbot.Es gilt das alle LKW mit Anhänger (egal ob Golf1 oder 40Tonner) dem Sonntagsfahrverbot unterliegen.Aber keine Regel ohne Ausnahme.Am besten bei der Straßenverkehrsbehörde einen Termin machen die ganze Sache vorstellen und um eine Ausnahmegenemigung bzw.ein Schreiben bitten wo drin steht das man Sonntags fahren darf.Dann gibts keine Probleme.Gerade Pick-ups,Bullis usw.werden gern mal angehalten.Es ist dann auch egal was für'n Hänger.




LG Barny

"Jeder Erfolg den man erzielt, schafft einen Feind.
Man muss mittelmäßig sein, wenn man beliebt sein will."
New PostErstellt: 10.07.10, 21:12     Betreff: Re: Sonntagsfahrverbot

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