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Alfa Romeo Owners (ARO) Forum
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Autor |
Beitrag |
alfisti_hb
Gast
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Erstellt: 18.04.04, 12:40 Betreff: tieferlegung
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hallo, ich bins mal wieder , und hab ne frage, und zwar möchte ich meinen 146er tieferlegen und zwar 30 mm(nicht zu protzig) und zwar federn von weitec, oder eibach, kann mir jemand sagen ob ich beim tüv wenn ich ein gutachten für die federn habe , die gleich im brief eingetragen werden müssen, oder ich einfach nur vom tüv , die federn in mein fahrzeugschein eintragen muss,
im voraus danke für eure hilfe
schönen gruss
Sascha
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simeone
Junior-Mitglied
Beiträge: 84
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Erstellt: 18.04.04, 14:46 Betreff: Re: tieferlegung
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achte darauf daß er hinten nicht tiefer wird als vorne passiert oft beim 145 und 146 besser keilform vorne 30 und hinten 15 oder 20
eingetragen werden muss sein egal ob gutachten dabei die briefeintragung macht der tüv danach musst du zum verkehrsamt für einen neuen schein laut brief oder du kriegst einen wisch vom tüv mit dem du dann irgendwann mal zum verkehrsamt gehen kannst
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alfisti_hb
Gast
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Erstellt: 18.04.04, 16:50 Betreff: Re: tieferlegung
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hallo , und danke für die sachnelle antwort, aber was ist keilform, und ich hatte vor mir federn von weitec zu holen mit 35va 35 ha
sind die ok
gruss
Sascha
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