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Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder

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Markus01
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Beiträge: 11


New PostErstellt: 03.05.05, 16:04  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

@ Skippy & Riverzoofarm = Danke euch für eure Info.

@ Ornioco & dundee = Einfach bei der Diplomatischen Vertretung der entsprechenden Länder schrieftlich erfragen , wenn ihr die Antwort habt könnt ihr ja gerne das Ergeniss hier veröffentlichen.

@wksamoa = laut meinen Infos ist der Tonganische Pass in der zwischenzeit international anerkannt nachdem die UN sich darüber mukiert hat ( Tonga hat infolge dessen den Preis von 25 auf 50 hochgesetzt ) , aber gennerell halte ich davon auch nicht viel.

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arnego2
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Ort: Karibikinsel Margarita



New PostErstellt: 09.05.05, 03:38  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Einwanderung:
Quelle: http://www.auswandern-aktuell.de ,
http://www.venezuela-embassy.de

Die Einwanderung nach Venezuela ist vergleichsweise einfach.
Allerdings sind je nach Zweck der Einwanderung verschiedene
Visa vorgesehen. Zum Beispiel das Investorenvisum (TR-I):

Das Investorenvisum wird an Antragsteller ausgestellt, die nach-
weisen, daß sie die entsprechenden Kontakte für die Investition
hergestellt haben und daß die Investition in Venezuela von den
zuständigen Behörden genehmigt worden ist. Zur Antragstellung
sind folgende Anforderungen zu erfüllen:


1. Reisepass, der bei Beantragung des Visums noch mindes-
tens ein ½ Jahr gültig ist (Antragsteller mit ausländischem Rei-
sepass benötigen eine gültige Aufenthaltserlaubnis für die
Bundesrepublik Deutschland).
2. Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
3. 2 Passfotos
4. Unterlagen, durch die der Nachweis erbracht wird, dass die
entsprechenden Kontakte für die Investition hergestellt wurden
und dass die Investition in Venezuela von den zuständigen Be-
hörden genehmigt ist .
5. Bankauszüge, die die Zahlungsfähigkeit des Investors bele-
gen.
6. Gespräch mit dem zuständigen Konsularbeamten, um die
Richtigkeit der Unterlagen zu überprüfen.
7. Entrichtung der Visagebühren, die dem Antragsteller nach
Vorlage der notwendigen Unterlagen mitgeteilt werden.

Das Investorenvisum gilt für drei Jahre und berechtigt zur mehr-
maligen Ein- und Ausreise. Vierzehn Tage vor Ablauf der Dreijah-
resfrist kann der Investor in Venezuela eine Ver-längerung um
weitere zwei Jahre beantragen, nach Ablauf dieser Zeit kann er -
wenn er die Bedingungen des Innen- und Justizministeriums
erfüllt- die ständige Aufenthaltsgenehmigung (residente) bean-
tragen.

Die weiteren Visen sind:

• Arbeitsvisum (TR-L)
• Visum für Venezolanische Familienangehörige (TR-FV)
• Visum für Einreise zu religiösen Zwecken (TR-REL)
• Studentenvisum (TR-E)
• Dienstreisevisum (TR-N)
• Transitvisum (V-T)
• Visum für Hausangestellte (TR-ED)
• Einreisevisum für Rentner (TR-RE)
In der eine Mindestrente, oder Einkünfte über US$ 1200 pro Monat pro Monat vorliegen,
für die Ehepartner wird zusätzlich US$ 500 aufgerechnet,
d.h. US$ 1700 für ein Rentnerehepaar das sich nach Venezuela
zur Ruhe setzten möchte.

m-f-G
Arnego2


____________________
paquetes-hoteles-margarita.com/


[editiert: 09.05.05, 03:44 von arnego2]
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HAW
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New PostErstellt: 10.09.05, 19:12  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Hallo Joachim,

Equador : schau mal bei http://www.crucita.com/out.php?direccion=legalforeigner2.htm
dort stehen sie.
plus Schmiere natürlich.
Keine Steuer auf Auslandseinkommen !
Also in Deutschland arbeiten, über Panama abrechnen und in Equador leben.
Bolivien ist noch günstiger, Du brauchst nur Land. Auch hier zum Leben improtiertes Geld: steuerfrei.

mfg
Heinz

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Orinoco
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New PostErstellt: 10.09.05, 20:37  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Hallo!

es ist gar keine schlechte Alternative, herzlichen Dank. Ich habe schon an die peruanische Botschaft gemailt und auch an das peruansische Konsulat geschrieben, das war vor über 1 Monat, bis heute immer noch keine Antwort! Genau die Infos für diese Sparte hier, da ich meine Auswanderung für 2007 oder 2008 nach Peru plane, zunächst muss mein Freund mit seinem Studium fertig sein. Jedoch fliege ich mit meiner Frau und mit seiner peruanischen Frau in der 2. Jahreshälfte des kommenden Jahres zu einer einmonatigen Schnupper- und Vorbereitungsreise (evtl. Grundstückkauf) nach Peru, heute in genau einem Jahr dürfte ich mich in Peru befinden.

Habe ich auch noch eine Frage, da ich nach einem Streit mit meinem Vater, er hatte meine Kompromissvorschläge wegen seines Wohnrechts bei Hausverkauf bzw. Hausverrentung (Leibrente o. ä.) bei Beibehaltung seiner Wohnung oder Entschädigung in Höhe des halben Verkaufserlöses (er könnte sich dann eine Wohnung in Spanien kaufen), abgelehnt, er hat laut Schenkungsvertrag auch Vetorecht. Ich hatte 1991 das Haus meines Vaters überschrieben bekommen und es zum Doppelhaus ausbauen lassen, in der neuen Hälfte lebe ich mit meiner Frau zur Zeit, ich will nun die neue Doppelhaushälfte vermieten und auswandern. Wenigstens für die Vermietung meiner Wohnung ist mein Vater. Die Frage ist also: Können auch Mieteinnahmen aus Deutschland für den Lebensunterhalt in Ecuador bzw. Bolivien, aber auch in Peru, verwendet werden, als "Rente" bzw. "Frührente" deklariert? Natürlich abzüglich Grundsteuer, Feuerversicherung, Verwaltungskosten, Auslandsüberweisungsgebühr etc.

Ich werde aber mit meinem Freund auch zum peruanischen Konsulat gehen, da mein Brief bzw. Email bis jetzt unbeantwortet von ihr geblieben ist, da werde ich vor Ort die Infos kriegen und sie dann hier veröffentlichen.

Gruß
Joachim

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nixwieweg2008
Neuzugang


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New PostErstellt: 11.09.05, 16:59  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Hallo Joachim,

das peruanische Konsulat in Deutschland antwortet nie auf Anfragen. Habe es per E-mail und per Post versucht. Nie habe ich Antwort bekommen.

Ich bin vor 3 Tagen aus Peru zurück. (1 Monat Schnupperurlaub)
Da ich nächstes Jahr meine peruanische Verlobte heirate und wir beide ca. mitte 2008 nach Peru ziehen wollen.
Freunde von mir und meiner Verlobten sind Rechtsanwälte in Lima, und die haben mir gesagt das Grundstücke zwischen 30 - 60 $ pro m² kosten. Diese liegen aber entweder in Lima oder Piura. (Piura Meerlage)

Das mit euren Plantagen klingt interessant, ein Freund meines Vaters baut mit hilfe der TU Berlin und der Pharmaind. Nutzpflanzen in Peru an. Scheint zu funktionieren.


Gruss
Dominik
PS: Wenn du die Infos vom Konsulat hast bitte reinstellen

Spezielle Fragen: Visum wenn verheiratet
Habe auch eine Immobilie die ich vermieten möchte

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Orinoco
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New PostErstellt: 15.09.05, 21:45  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

Hallo Dominik,

ich habe versucht anzumailen, weiss nicht, ob meine Email in deinem Mailbox gelandet ist. Hast du sie bekommen?

Bitte mich auch unter anmailen.

Mein Freund und ich möchten mit dir Kontakt aufnehmen.

Gruß
Joachim

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New PostErstellt: 26.12.09, 15:34  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Markus01
    Afrika
    Südafrika : Entweder ihr seit Facharbeiter oder ihr schafft Arbeitsplätze.
Ganz so stimmt das nicht. Man kann eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenn man nachweist, dass man monatlich 20000 Rand (pro Person) zur Verfuegung hat. Allerdings kann man damit nicht arbeiten. Es gibt auch die Moeglichkeit einer Einmalzahlung von 75000 Rand bei Nachweis eines Vermoegens von mind. 7,5 Mio Rand um eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung als finanziell unabhaengiger zu erhalten.

    Zitat: Markus01
    Seltsam aber so geht's auch :
    Manche Länder „verkaufen“ sozusagen Pässe , dann ist der Aufenthalt natürlich kein Problem.
    Diese Länder werben vor allem damit denn Behörden des Herkunftlandes nichts von dieser Staatsbürgerschaft zu Melden.
    Aber Vorsicht bekommt die Bundesregierung mit das ihr einen solchen Pass besitzt werden sie euch zwingen euch für eine zu entscheiden.
Nur mal zu meinem Verstaendnis: was ist denn der Vorteil eines solchen Zweitpasses, wenn man nicht gerade in dem jeweiligen Land leben moechte? Schliesslich bekommt man damit ja keine "Zweitidentitaet. Oder kann man sich auch gleich den Namen dazu mit aussuchen, um vor Glaubigern, Finanzaemtern, geschiedenen Ehepartnern usw. untertauchen zu koennen?


[editiert: 28.12.09, 13:18 von schoolar]
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siggi_siggi_siggi
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New PostErstellt: 27.12.09, 10:21  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Markus01
    Aber Vorsicht bekommt die Bundesregierung mit das ihr einen solchen Pass besitzt werden sie euch zwingen euch für eine zu entscheiden.
Da braucht man sich nicht mehr zu entscheiden: Die deutsche Staatsbürgerschaft ist weg, sobald man eine andere annimmt ohne vorher die Genehmigung auf doppelte Staatsbürgerschaft eingeholt zu haben. (Die Genehmigung wird in solchen Fällen ohnehin nicht gewährt werden.)

    Zitat:
    Nur mal zu meinem Verstaendnis: was ist denn der Vorteil eines solchen Zweitpasses, wenn man nicht gerade in dem jeweiligen Land leben moechte?
Vielfach ist das nur eine Art des Betrugs. Übliche Spielweisen:
  • Die Pässe sind gefälscht.
  • Der Pass ist zwar echt, aber nicht offiziell registriert.
  • Der Pass ist echt und registriert, stammt aber aus einem Land, mit schlechter Reputation: Man kann weder bei irgendeiner namenhaften Bank ein Konto eröffnet noch kann man damit visafrei reisen.
  • ...

    Zitat:
    Oder kann man sich auch gleich den Namen dazu mit aussuchen, um vor Glaubigern, Finanzaemtern, geschiedenen Ehepartnern usw. untertauchen zu koennen?
Geld kann im Ausland recht einfach unter dem Namen von Off-Shore Firmen verstecken. Untertauchen kann man in vielen Länder (die keine Meldpflicht haben) auch ohne vorzüglich ohne Zweitpass. Selbst bei bekannten Auslandswohnsitz kann man sich vielen Verpflichtungen in der alten Heimat entziehen und dafür sogar auf einer Webseite offen werben:
http://www.deutschlandflucht.net/
Braucht man wirklich für diesen Einsatzzweck einen falschen würde ich persönlich doch den verfälschten Pass aus DE vorziehen.

Gruß
Siggi


[editiert: 27.12.09, 10:26 von siggi_siggi_siggi]
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New PostErstellt: 29.12.09, 20:27  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: siggi_siggi_siggi
    • Der Pass ist zwar echt, aber nicht offiziell registriert.
    • Der Pass ist echt und registriert, stammt aber aus einem Land, mit schlechter Reputation: Man kann weder bei irgendeiner namenhaften Bank ein Konto eröffnet noch kann man damit visafrei reisen.
    • ...

    Geld kann im Ausland recht einfach unter dem Namen von Off-Shore Firmen verstecken. Untertauchen kann man in vielen Länder (die keine Meldpflicht haben) auch ohne vorzüglich ohne Zweitpass. Selbst bei bekannten Auslandswohnsitz kann man sich vielen Verpflichtungen in der alten Heimat entziehen und dafür sogar auf einer Webseite offen werben:
    http://www.deutschlandflucht.net/
Was heisst, der Pass ist nicht registriert? Gibt es so etwas wie ein internationales Passregister?

Warum sollte eine Bank jemanden nur deshalb ablehnen, weil er einen Pass aus einem Land mit schlechter Reputation hat? Schliesslich muss nicht jeder Inhaber eines solchen Passes ebenfalls von zweifelhaftem Ruf sein. Ausserdem vermute ich, dass eine Bank mit so ziemlich jedem ins Geschaeft kommen will, mit dem sie glaubt, gute Geschaefte machen zu koennen. Auch Saddam Hussein oder Kaiser Bokassa haben bekanntlich Banken gefunden, die sich ihrer Anlageprobleme angenommen haben.

Off-shore Firmen: ist es nicht nach OECD-Standards (und die gelten ja praktisch weltweit bzw. werden es bald tun) vorgeschrieben, dass der wirtschaftlich Beguenstigte einer jeden Firma der Bank (und damit letztlich dem Finanzamt, so dieses sich dafuer interessiert) bekannt sein muss?

Auch das Abtauchen - selbst bei fehlender Meldepflicht - stelle ich mir nicht so einfach vor. Irgendwann braucht man doch mal einen Pass - z. B. um seine Handy-SIM-Karte registrieren zu lassen, ein Auto anzumelden, die Muellabfuhr zu beauftragen, einen Stromversorgungsvertrag abzuschliessen, ein Haus zu kaufen/eine Wohnung zu mieten, eine Versicherung abzuschliessen, am Flughafen einzuchecken etc. Und natuerlich um ein Konto zu erfoeffnen, ohne das das Leben schon wirklich schwierig wuerde - stelle ich mir jedenfalls vor. Aber vielleicht bin ich ja einfach nur zu plump und phantasielos fuer einen solchen Lebensstil.

Abei eigentlich war ja die Kernfrage, ob man legal einen Pass mit einem anderen Namen kaufen kann. Das haette Vorteile, sich auch mir sofort erschliessen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht.


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siggi_siggi_siggi
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New PostErstellt: 29.12.09, 23:48  Betreff: Re: Aufenhaltsgenehmigungen verschiedener Länder  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: 36510
    Was heisst, der Pass ist nicht registriert? Gibt es so etwas wie ein internationales Passregister?
Ein offizielles Passdokument, aber kein Eintrag in der nationalen Datenbank. In anderen Ländern ist der Pass also erst einmal nicht als falsch zu erkennen. Ins Ursprungsland sollte man damit aber nicht reisen.

    Zitat: 36510
    Warum sollte eine Bank jemanden nur deshalb ablehnen, weil er einen Pass aus einem Land mit schlechter Reputation hat?
Zur Motivation von Banken kann ich nichts sagen. Ich kann nur insofern berichten, dass es beispielsweise in der Schweiz nicht ganz leicht ist, als Ukrainer ein Bankkonto zu erhalten. Selbst als Deutscher mit Auslandswohnsitz stellen sich ca. die Hälfte der Banken in DE quer. In Österreich ist es auch nicht viel besser. Mag sein, dass man diese Bedenken der Bank mit großen Guthaben (deren Herkunft man zweifelsfrei nachweisen kann) ausräumen kann. Die Zeiten ändern sich, er wird immer schwieriger. Wo früher kein Banker in Liechtenstein ernsthaft nachgefragt hat, werden heute erstklassige Nachweisdokumente verlangt.

    Zitat:
    Off-shore Firmen: ist es nicht nach OECD-Standards (und die gelten ja praktisch weltweit bzw. werden es bald tun) vorgeschrieben, dass der wirtschaftlich Beguenstigte einer jeden Firma der Bank (und damit letztlich dem Finanzamt, so dieses sich dafuer interessiert) bekannt sein muss?
Ja schon, aber wie soll der Ex-Partner hier eine Bankauskunft erhalten? Ausserdem muss man bei so einen Konstrukt selbst gar nicht in Erscheinung treten, wenn alles über Treuhänder abgewickelt wird. Zudem benötigt die Ex-Partner ja erst einmal einen Anfangsverdacht, dass die Firma "Kein Unterhalt LLC" in Wirklichkeit dem Unterhaltsverweigerer gehört.

    Zitat:
    Auch das Abtauchen - selbst bei fehlender Meldepflicht - stelle ich mir nicht so einfach vor. Irgendwann braucht man doch mal einen Pass - z. B. um seine Handy-SIM-Karte registrieren zu lassen, ein Auto anzumelden, die Muellabfuhr zu beauftragen, einen Stromversorgungsvertrag abzuschliessen, ein Haus zu kaufen/eine Wohnung zu mieten, eine Versicherung abzuschliessen, am Flughafen einzuchecken etc.
Ich lebe nicht im Untergrund. Wie schwierig es ist, kann ich nicht beurteilen. Der Schlüssel zu vielen Dingen dürften Freunde in der Wahlheimat sein, die dann eben alle diese Dinge auf sich registrieren. Es gibt wohl Menschen, die selbst in der EU für viele Jahre praktisch nicht auffindbar sind, wenn man den Berichten in den Foren der Unterhaltsverweigerer glauben darf.

    Zitat:
    Abei eigentlich war ja die Kernfrage, ob man legal einen Pass mit einem anderen Namen kaufen kann. Das haette Vorteile, sich auch mir sofort erschliessen. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht.
Alles geht, wenn das Land nur korrupt genug ist und die Summe stimmt. Hier lassen Leute ihren Namen ändern, bekommen einen neuen Pass auf den neuen Namen, "kaufen" ein Schengenvisum und arbeiten trotz Eintrag im SIS wieder illegal in der EU. Das geht zusammen alles für ca. 3T Euro.

Gruß
Siggi

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