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Erstellt: 31.08.08, 11:23 Betreff: Baurecht in SA |
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Hallo,
ich will mein Haus umbauen lassen, während ich in D bin, damit ich nicht auf einer Baustelle wohnen muss.
Leider hat sich die Stellung des erforderlichen Bauantrags verzögert (der Notar hat die Vollmacht, die ich hierfür einer Freundin erteilt hatte, wochenlang nicht weitergeleitet), sodass der Umbau vor meiner Rückkehr nicht fertig sein kann, wenn ich den Erhalt der Baugenehmigung abwarte und erst dann mit dem Umbau beginne.
Hat jemand Erfahrung damit, was passiert, wenn man schon vor Erhalt der Genehmigung mit dem Umbau beginnt (der Antrag aber sicherlich genehmigungsfähig ist)? Muss ich evtl. wieder abreissen oder kann ich damit rechnen, mit einem Bussgeld davonzukommen (und wenn ja, gibt es so etwas wie einen Bußgeldkatalog)?
Danke für evtl. Info.
Peter
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