Auswandern-Uruguay ! Die Alternative zu Europa ?
Ein Forum über das Auswandern nach, bzw. Einwandern und Leben in Uruguay
Über Uruguay gibt es kaum Informationen in Bezug auf die Einwanderung und das Leben als Europäer dort. Falls man sich entschließt aus Deutschland wegzuziehen, ist unserer Meinung nach Uruguay eine echte Alternative zu den typischen europäischen Auswanderländern am Mittelmeer, wie z.B. Spanien, Italien, Frankreich etc. Die Bevölkerung besteht zu 100% aus europäischen Einwanderern und das Klima entspricht dem in Südspanien bzw. dem in Südafrika (Western Cape - Kapstadt).
 
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Hat schon mal jemand darüber nachgedacht?

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uruguayonline.de

Administrator

Beiträge: 174
Ort: Hannover-Isernhagen



New PostErstellt: 09.04.07, 10:52  Betreff: Re: Hat schon mal jemand darüber nachgedacht?  drucken  weiterempfehlen

Bockmist
http://www.punta.com/rechtsanwalt-uruguay/Doppelbesteuerungsabkommen-Uruguay-Deutschland.pdf

Art. 14 für Freiberufler unabhängig von der Betriebsstätte Besteuerung nur nach Wohnsitz!

Sonst ohne Betriebsstätte in Deutschland auch für Gewerbe o.ä. Besteuerung nach Wohnsitz.

Ab 184 Tagen in UY derzeit (noch) keine Einkommesteuer.



http://www.forum-auswandern.de

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maejur
Neuling


Beiträge: 6


New PostErstellt: 09.04.07, 11:17  Betreff: Re: Hat schon mal jemand darüber nachgedacht?  drucken  weiterempfehlen

Also um es richtig zu vertehen

wenn ich mich länger als 184 Tage In Uruguay befinde

dann muss ich nur dort die Steur zahlen

und falls da runter muss ich in Deutschlan es tun ist das so ?



und was mir nicht ganz klar ist

darf ich etwa in diesn zeit von 184 Tagen Deutschland nicht besuchen ?
oder ist das nur die Arbeit gemeint ? Also nicht in Deutschland Arbeiten ?


Danke

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uruguayonline.de

Administrator

Beiträge: 174
Ort: Hannover-Isernhagen



New PostErstellt: 09.04.07, 13:52  Betreff: Re: Hat schon mal jemand darüber nachgedacht?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: maejur
    Also um es richtig zu vertehen

    wenn ich mich länger als 184 Tage In Uruguay befinde

    dann muss ich nur dort die Steur zahlen

    und falls da runter muss ich in Deutschlan es tun ist das so ?



    und was mir nicht ganz klar ist

    darf ich etwa in diesn zeit von 184 Tagen Deutschland nicht besuchen ?
    oder ist das nur die Arbeit gemeint ? Also nicht in Deutschland Arbeiten ?


    Danke
Der steuerliche Wohnsitz einer Person bestimmt sich nach den tatsächlichen Umständen und nicht nach dem Willen der Person. Der Wohnsitz besteht dementsprechend dort, wo der Steuerpflichtige eine Wohnung innehat, die er als solche tatsächlich benutzt und die seinen Lebensmittelpunkt begründet. Auf die polizeiliche Meldung beim Einwohnermeldeamt kommt es dabei nicht an. Der Begriff der Wohnung ist dabei weit auszulegen. Darunter sind Räumlichkeiten zu verstehen, die zum Wohnen geeignet sind. Ausreichend ist also ein fester, zum Wohnen geeigneter Raum, der mit Möbeln ausgestattet und heizbar ist sowie über eine Kochgelegenheit verfügt. Es kann sich dabei um ein möbliertes Zimmer, eine Unterkunft in einer Gemeinschaftsbaracke, eine Zweitwohnung, aber auch um ein Sommer- oder Ferienhaus handeln.

Im deutschen Einkommensteuerrecht wird für die Zuweisung der Steuerpflicht auf die Ansässigkeit einer Person abgestellt. Für die Ansässigkeit ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt einer Person maßgeblich. Danach ist eine Person nach § 1 Abs. 1 EStG in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie hier ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Lesen des Doppelbesteuerungsabkommens sollte alle weiteren Fragen klären.

Es empfiehlt sich daher, Sonne, Strand und Atlantik mindestens von Oktober bis April zu genießen und die ersparten Gelder in Grundstücke entlang der Küste zu investieren, bevor sich die vergleichsweise niedrigen Preise in exclusiven Zirkeln herumgesprochen haben:

http://www.nbreview.com/nbcoming_soon.php



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