Info-Forum Dominikanische Republik und Kuba
Erläuterung und Diskussion von Themen über die Dominikanische Republik und Kuba
Ausländische Investoren, Geschäftsleute, Auswanderer und Touristen, die sich für die Dominikanische Republik oder Kuba interessieren, sind eingeladen, als Mitglieder in diesem Forum Fragen zu den beiden Ländern an den sachkundigen Moderator zu stellen. Er wird die Fragen in einer persönlichen Kurzantwort an den Fragesteller erläutern. Es können Fragen zu sämtlichen Themen gestellt werden, sofern sie die beiden Länder betreffen. In erster Linie soll hier jedoch unter sämtlichen Teilnehmern/innen am Forum ein Austausch von Gedanken und Meinungen zu den genannten Themen stattfinden. Vorab sollten sich jedoch die Teilnehmer/innen unbedingt im einleitenden Beitrag des Moderators genau über Sinn und Zweck sowie die Spielregeln dieses Forums informieren.
 
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Einwanderung in die Dom Rep/Erwerb der Staatsangehörigkeit

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Autor Beitrag
Lothar jr.
Gast
New PostErstellt: 22.05.04, 19:29  Betreff: Einwanderung in die Dom Rep/Erwerb der Staatsangehörigkeit  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Microsoft Office Home an...
Hallo zusammen,
bin neu hier,und habe das Forum mit Interesse verfolgt.
Wie auch andere hier, habe ich zuerstmal ein paar Fragen, und zwar existenzieller Natur.
Ich überlege seit längerem, Deutschland/Europa zu verlassen. Trotz aller
widrigen Umstände, überwiegt jedoch die Sehnsucht, einen Neustart in der R.D. zu wagen. Mit Sicherheit sehe ich dieses Land nicht mit der rosa-roten-Touri-Brille.
Ich war Berufsoldat und verfüge über eine einigermassen ansehnliche Pension. Somit ist eine Grundabsicherung vorhanden. Dies kann jedoch nicht alles sein, da ich mich noch zu jung fühle, um nur noch den "copa-de la vida" zu geniessen.
Wer hat also connections, die mir bei einer beruflichen Betätigung weiterhelfen könnten. Spreche übrigens fließend Englisch und Spanisch basics. Ausserdem verfüge ich über einige Qualifikationen die für einen potentiellen Arbeitgeber sehr interessant sein könnten.
Saludos a todos


[editiert: 28.11.05, 18:01 von Hans Bartenstein]
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Dr. Hans Bartenstein
Administrator

Beiträge: 199
Ort: Santo Domingo, Rep. Dominicana


New PostErstellt: 22.05.04, 20:35  Betreff: Re: Auswandern /Dom. Rep.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola Lothar jr.

Du trägst Dich mit dem Gedanken, in die Dom Rep auszuwandern und dort im Angestelltenverhältnis tätig zu werden.
Das ist nicht einfach: Die in diesem Land bezahlten Löhne für Leute im Angestelltenverhältnis (sowohl in von Dominikanern wie auch Ausländern geführten Unternehmen) sind an sich schon sehr niedrig und angesichts der gegenwärtig hohen Inflationsrate sinkt die an sich schon geringe Kaufkraft der hier üblichen Löhne ständig weiter ab. Dies wird sich wohl in nächster Zeit nicht so schnell ändern. Die Stabilisierung der Wirtschaft (und damit unter anderem die Eindämmung der grossen Teuerung) gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der neuen Regierung, die ab 16. August die Regierungsgeschäfte übernehmen soll. Angesichts der grössten Wirtschaftskrise in diesem Land seit Jahrzehnten wird dies seine Zeit dauern (wenn überhaupt eine Stabilisierung gelingt) und der grösste Tiefpunkt ist noch nicht erreicht.
Angesichts des tiefen Lohnniveaus in lokaler Währung, an dem sich auch nach gelungener wirtschaftlicher Stabilisierung nicht viel ändern wird, ist es ernsthaft zu überlegen, ob ein potentieller Auswanderer wie Du nicht von Anfang an eine selbständige Tätigkeit ins Auge fassen soll, wobei dies natürlich neben andern Voraussetzungen Branchenkenntnisse und -je nach Tätigkeitsgebiet- einen mehr oder weniger grossen Eigenkapitaleinsatz voraussetzt. Allerdings scheitern leider laut meiner Erfahrung die meisten Ausländer bei diesem Vorhaben. Dadurch soll man sich aber nicht entmutigen lassen, sondern entsprechend den Kapitaleinsatz limitieren.
Aus Deinem Beitrag geht leider nicht genau hervor, worin Deine beruflichen Qualifikationen bestehen. Es wäre sicher hilfreich, diese wenigstens im Ansatz kennenzulernen, damit man Dir einen brauchbaren Rat geben kann.

Saludos

Hans

Dr. Hans Bartenstein
Büro für Rechts- und Wirtschaftsberatung und sprachliche Dienstleistungen
Calle El Número # 6, Ciudad Nueva,
Santo Domingo
República Dominicana
Websites: http://hansbartenstein.aio-world.net (Rechtsdienst)
http://www.hbartenstein.wb3.de (Sprachendienst)


[editiert: 04.06.05, 02:21 von Hans Bartenstein]
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blue_marlin1961
Mitglied

Beiträge: 2

New PostErstellt: 22.05.04, 21:51  Betreff: Re: Auswandern /Dom. Rep.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo Hans,

arbeiten sehe ich eher als Beschäftigungstherapie, um nicht des "Paradieses" überdrüssig zu werden.
Wie bereits gesagt ist eine Grundversorgung gewährleistet. Klar ist,
dass man nie genug dineros haben kann.
Meine Qualifikationen:
Kaufmännisch: Bin gelernter Industriekaufmann
Technisch: Von Pkw bis Lkw-Technik
Computer: So ziemlich alles, bin aber kein Freak
militärisch: war Ausbilder für spezielle Einsätze und alles, was mit
Personen und Gebäudeschutz zu tun hat.

Wie gesagt: Details sende ich an swissvista und ich denke, ich werde Deine Dienste auch in Anspruch nehmen.

Gruss

Lothar


[editiert: 03.07.04, 02:02 von Hans Bartenstein]
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bibi_022
Mitglied

Beiträge: 8
Ort: bayreuth

New PostErstellt: 22.07.04, 15:39  Betreff: Re: Auswandern /Dom. Rep.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

hallöchen erstmal,


wir möchten demnächst auch auswandern in die dom rep. haben auch genügend kapital, um sehr gut zu leben, ohne arbeiten zu gehen. ich hätte nur mal eine kleine frage, was die staatsbürgerschaft betrifft. also nach wie langer zeit oder was ist nötig, um sie beantragen zu können.


[editiert: 02.01.05, 02:24 von Hans Bartenstein]
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Dr. Hans Bartenstein
Administrator

Beiträge: 199
Ort: Santo Domingo, Rep. Dominicana


New PostErstellt: 25.07.04, 07:36  Betreff: Erwerb der dominikanischen Staatsbürgerschaft  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola Bibi 022

Die Voraussetzungen für den Erwerb der dominikanischen Staatsbürgerschaft sind im Gesetz No. 1683 vom 21.4.1948 niedergelegt.
Dieses Gesetz ist zwar mehrmals revidiert worden, gilt aber grundsätzlich heute immer noch.
Unter anderem können Ausländer die dominikanische Staatsbürgerschaft erwerben, wenn sie die definitive Aufenthaltsgenehmigung (Residencia definitiva) besitzen und nach deren Ausstellung mindestens während 2 Jahren im Land gelebt haben oder auch bei Besitz der definitiven Aufenthaltsgenehmigung nach einem Aufenthalt im Land von mindestens 6 Monaten nach deren Ausstellung, falls sie im Land entweder ein Grundstück erworben haben oder ein Unternehmen gegründet haben.
Ein entsprechendes, an den Präsident des Landes gerichtetes Gesuch muss dem Innen- und Polizeiministerium eingereicht werden. Diesem Gesuch müssen mindestens unter anderem folgende Dokumente beigelegt werden:
- ein Strafregisterauszug aus dem letzten Wohnsitzland des Bewerbers beglaubigt durch ein dominikanisches Konsulat in diesem Land und, falls er nicht in Spanisch abgefasst ist, durch einen amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt.
-eine Geburtsurkunde aus dem Geburtsland des Bewerbers beglaubigt durch ein dominikanisches Konsulat im Geburtsland und, falls sie nicht in Spanisch abgefasst ist, durch einen amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt
  • eine Photokopie der durch die Einwanderungsbehörde ausgestellten Residenzkarte mit dem Ausstellungsdatum
  • Zwei durch die Einwanderungsbehörde ausgestellte Bescheinigungen über die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis (Residencia definitiva) an den Bewerber bzw. über das Vorhandensein eines zur Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis erforderlichen Garantieschreibens
  • Ein zusätzliches, vor einem Notar unterzeichnetes Garantieschreiben von Seiten einer Person, welche die Verantwortung für die Rechtschaffenheit und die wirtschaftliche Solvenz des Bewerbers übernimmt.
  • Falls der Bewerber Grundeigentum in der Dom Rep hat, eine Kopie des entsprechenden Grundstücktitels

Die Gewährung der dominikanischen Staatsangehörigkeit liegt im freien Ermessen des Präsidenten des Landes, der bei deren Gewährung ein entsprechendes, im Amtsblatt zu publizierendes Dekret erlässt. Die schon gewährte Staatsangehörigkeit kann auch später unter gewissen Voraussetzungen unter Umständen widerrufen werden.
Das Verfahren zum Erwerb der dominikanischen Staatsangehörigkeit dauert normalerweise zwischen 1 und 2 Jahren (wobei -wie leider immer in diesem "Paradies"- die durch den dominikanischen Superschlendrian und die Korruption begründeten Vorbehalte zu machen sind)
Nach dem Erwerb der dominikanischen Staatsangehörigkeit muss sich der neue Bürger mindestens 1 Jahr ohne Unterbruch im Land aufhalten.

Um möglichst schnell und ohne Enttäuschungen und Rückschläge ans Ziel zu gelangen, sollte zur Durchführung dieses Verfahrens unbedingt ein absolut vertrauenswürdiger und zuverlässiger Anwalt angeheuert werden. Dies ist in diesem Land angesichts der grossen Zahl von unseriösen und betrügerischen Anwälten nicht gerade einfach ! Auch die Kosten sollten natürlich in einem vernünftigen Rahmen gehalten werden (mit grösster Wahrscheinlichkeit fallen auch saftige Bestechungsgelder an)

Informationen zum Verfahren in http://www.seip.gov.do/shw_servicio.php?id=1

Informationen zu diesem Thema in englischer Sprache finden sich in

http://www.thedominicanrepublic.net/Dominican_Residency_Naturalization_2005.html

Unter "Third Step" des oben erwähnten Artikels ist davon eingehend die Rede.

Das ist es, was man grundsätzlich zu diesem Thema wissen muss.
Für weitere Fragen stehe ich zur Verfügung

Saludos

Hans

Dr. Hans Bartenstein
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[editiert: 21.02.06, 16:41 von Hans Bartenstein]
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Hallo bibi
Gast
New PostErstellt: 26.01.05, 14:34  Betreff: : Auswandern /Dom. Rep.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Casio EXILIM EX-Z12 Digi...
Hallo bibi,

warum muss es gleich die Staatsbürgerschaft sein? Eure deutsche Staatsbürgerschaft wäre danach wahrscheinlich hinfällig, sprich Euer Pass ungültig. Habt Ihr Euch schon mal erkundigt, wie umständlich (für viele unmöglich) eine Auslandsreise mit einem dominikanischen Pass ist? Da solltet Ihr noch einmal drüber nachdenken.

Gruss

Volker


[editiert: 26.01.05, 15:27 von Hans Bartenstein]
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Gast
New PostErstellt: 19.09.05, 13:00  Betreff: Re: Auswandern /Dom. Rep.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola
Wie sieht eigentlich die ganze Passgeschichte bei CH-Bürgern aus? Doppelbürger?
Danke
Philipp


[editiert: 20.09.05, 04:25 von Hans Bartenstein]
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Hans Bartenstein
Gast
New PostErstellt: 20.09.05, 04:21  Betreff: Re: Auswandern /Dom. Rep.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola Philipp

die Schweiz anerkennt im Gegensatz zur BRD mehrfache Staatsbürgerschaften. Wenn ein/e Schweizer/in die dominikanische Staatsbürgerschaft annimmt, bleibt das Schweizer Bürgerrecht erhalten.
Es macht allerdings wenig Sinn, die für Reisen sehr praktische und international gut anerkannte Schweizer Staatsbürgerschaft um diejenige dieses Staates zu erweitern, der im Ausland in vielerlei Hinsicht nicht gerade den besten Ruf geniesst. Man könnte höchstens einwenden, dass man sich durch die Annahme der dominikanischen Staatsbürgerschaft vor einer allfälligen Abschiebung ins Ausland schützen könnte. Sich aktiv oder passiv an Wahlen zu beteiligen, dürfte wohl nicht der vernünftige Sinn und Zweck eines solchen Unterfangens sein. Um sich permanent im Land aufhalten und dort auch arbeiten bzw. Geschäfte machen zu können, genügt eine "Residencia".

Saludos

Hans

Dr. Hans Bartenstein
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[editiert: 06.03.06, 15:36 von Hans Bartenstein]
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kai
Gast
New PostErstellt: 29.08.07, 14:00  Betreff: Re: Einwanderung in die Dom Rep/Erwerb der Staatsangehörigkeit  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

was kostet denn ein "bescheidenes", anständiges häuslein so round about in der dom rep?

danke


[editiert: 30.08.07, 11:10 von Hans Bartenstein]
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