Info-Forum Dominikanische Republik und Kuba
Erläuterung und Diskussion von Themen über die Dominikanische Republik und Kuba
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Aufenthaltserlaubnis (Permiso de residencia) in der Dominikanischen Republik

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Salsero
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Beiträge: 3
Ort: Basel


New PostErstellt: 06.11.04, 13:28  Betreff: Aufenthaltserlaubnis (Permiso de residencia) in der Dominikanischen Republik  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Feuchtgebiete
Hallo Leute

Wer von Euch kann mir sagen, welches unter der neuen Regierung unter Leonel Fernández als Präsidenten die Voraussetzungen sind, um eine "Residencia provisional" zu erwerben, und wie man dazu am besten vorgehen muss ?

Besten Dank im voraus für genaue Auskünfte

Salsero


[editiert: heute, 02:21 von Hans Bartenstein]
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Dr. Hans Bartenstein
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Beiträge: 200
Ort: Santo Domingo, Rep. Dominicana


New PostErstellt: 06.11.04, 17:21  Betreff: Aufenthaltserlaubnis (Permiso de residencia) in der Dominikanischen Republik  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola Salsero

Das Verfahren, das zur Ausstellung einer provisorischen Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia provisional) durch die zuständigen Behörden in der Dominikanischen Republik führen soll, läuft unter der neuen PLD Regierung unter dem Präsidenten Leonel Fernández (seit Mitte August 2004 im Amt) verschieden ab, je nachdem, ob das entsprechende Gesuch zur Gewährung der "Residencia provisional" aus dem Ausland über eines der dominikanischen Konsulate gestellt wird oder direkt nach der Einreise in das Land als Tourist bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion (Dirección General de Migración) in Santo Domingo.


GESUCH AUS DEM AUSLAND ÜBER EIN DOMINIKANISCHES KONSULAT


Der/die ausländische Gesuchsteller/in muss in einem persönlichen schriftlichen Gesuch beim zuständigen dominikanischen Konsulat in seinem/ihrem Wohnsitzstaat um ein "Visa de Residencia" ("Aufenthaltsbewilligungsvisum") nachsuchen. Nach Erteilung dieses Visums durch das Konsulat werden die Akten direkt an die Allgemeine Einwanderungsdirektion in Santo Domingo (Dirección General de Migración) weitergeleitet, welche beim Vorliegen aller geforderten Voraussetzungen zunächst eine provisorische Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia provisional) mit Gültigkeit für ein Jahr ausstellen wird. Mit dem "Visa de residencia" muss der/die Gesuchsteller/in innerhalb von 2 Monaten von dessen Ausstellung an (Gültigkeitsdauer des Visums) in die Dominikanische Republik einreisen und dort bei der Einwanderungsdirektion das Verfahren weiterführen.


ALLGEMEINES ZUM PERMISO DE RESIDENCIA


Die vorläufige Aufenthaltsbewilligung ("Permiso de residencia provisional") kann auch nach einer Gesuchstellung direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in Santo Domingo (ohne das Erfordernis eines durch ein dominikanisches Konsulat im Ausland ausgestellten Aufenthaltsbewilligungsvisums) gewährt werden. Sie wird zunächst nur vorläufig (provisorisch) für die Dauer von einem Jahr ausgestellt.

Gestützt auf die Aufenthaltserlaubnis (provisorisch oder definitiv)wird vom Zentralen Wahlrat (Junta Central Electoral) ein Personalausweis (Cédula) ausgestellt, welcher neben einer Foto die wichtigsten Daten zur Person des/der Ausländers/in enthält. Die Kosten für deren Ausstellung betragen neu ab Ende Januar 2007: 1200 RD Pesos (vorher kostenlos)

Der/die Ausländer/in kann beim Durchlaufen des normalen zweistufigen Verfahrens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Aufenthaltsbewilligung von 1 Jahr erneut direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion (Dirección General de Migración) in Santo Domingo in einem Gesuch um die Ausstellung einer permanenten Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia definitiva) nachsuchen, deren Gültigkeit 2 Jahre beträgt.

Sofern es sich jedoch beim Gesuchsteller um einen Altersrentner (Pensionado) handelt oder um den Bezüger einer mindestens während 5 Jahren ausbezahlten, festen Geldleistung aus dem Ausland aufgrund einer Investition oder einer Einlage (Rentista), kann die permanente Aufenthaltsbewilligung seit kurzem gestützt auf das Gesetz 171-07 innerhalb von nur 45 Arbeitstagen direkt zunaechst fuer 1 Jahr ausgestellt werden, ohne dass zuvor eine provisorische Aufenthaltsbewilligung eingeholt werden muss. Allerdings muss diese permanente Aufenthaltsbewilligung nach Ablauf des Jahres unter Vorlage gewisser Dokumente (darunter auch ein polizeiliches Fuehrungszeugnis), welche das Erhalten der Pension bzw. des Ertrags in der Dominikanischen Republik bestätigen, fuer weitere 2 Jahre erneuert werden. Weitere Erneuerungen müssen alle 2 Jahre erfolgen.

Damit Altersrentner dieses Vorrecht in Anspruch nehmen können, müssen sie über eine Monatsrente von mindestens 1500 USD oder den entsprechenden Gegenwert in RD Pesos verfügen. Rentistas müssen dazu ueber einen Zeitraun von mindestens 5 Jahren über ein monatliches Einkommen von mindestens 2000 USD verfügen. Damit auch Kinder unter 18 Jahren und Ehegatten der Altersrentner bzw. Rentistas in den Genuss dieses Vorrechtes kommen können, muss die monatliche Rente bzw das.Einkommen entsprechend pro Person um 250 USD höher sein.

Altersrentner bzw. Rentistas, die innerhalb von 45 Arbeitstagen eine permanente Residencia erwerben, werden aufgrund des Gesetzes 171-07 vollständig von der Bezahlung von Zoll für ihre eingeführten Haushalts- und persönlichen Güter befreit. Diese Befreiung können aber Ehegatten und Kinder der Altersrentner bzw. Rentistas nicht beanspruchen. Altersrentner bzw. Rentistas werden auch teilweise von der Bezahlung von Zoll für eingeführte Motorfahrzeuge befreit.

Das Gesetz 171-07 sieht auch vor, dass Altersrentner bzw. Rentistas beim Erwerb der ersten Immobilie im Land keine Handänderungssteurn zu bezahlen brauchen. und, dass ihnen die Steuern auf Hypotheken zur Hälfte erlassen werden und im gleichen Ausmass diejenigen für Kapitalgewinne, falls sie nicht Mehrheitsaktionäre von Gesellschaften sind, die Kapitalgewinnsteuern bezahlen müssen und vorausgesetzt, dass die Gesellschaft keine kommerziellen oder industriellen Aktivitäten betreibt.

Das Gesetz 171-07 sieht weiter auch ausdrücklich vor, dass ein Altersrentner bzw. Rentista im Land einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Allerdings muss das dadurch erworbene Einkommen zu normalen Ansätzen versteuert werden.

Um zu erfahren, welche Dokumente bei Einreichung eines Gesuches um die direkte Ausstellung einer permanenten Aufenthaltsbewilligung aufgrund des Gesetzes 171-07 zu dessen Unterstützung den Behörden vorzulegen sind, kann man sich an die Dirección General de Migración wenden. Diese gibt ein Merkblatt mit allen notwendigen Angaben dazu ab.
.
Das Gesetz 171-07 lässt sich im folgenden in Spanisch nachlesen: http://www.hacienda.gov.do/legislacion/documents/Ley%20No.171-07_Incentivos%20Especiales.pdf
Die englische Fassung lautet folgendermassen: http://www.phlaw.com/pubs/pdf/Law_171-07.pdf


Die "Residencia definitiva" muss alle 2 Jahre durch den/die Inhaber/in bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion auf rein administrativem Weg (lediglich durch Bezahlung einer Gebühr) verlängert werden

Dem Gesuch um die "Residencia definitiva" sind beim zweistufigen Verfahren zur Unterstützung mehrere Dokumente beizulegen, darunter auch das Ergebnis einer im Land selbst durchgeführten ärztlichen Untersuchung.
Zu den für das Gesuch um die "Residencia definitiva" benötigten Dokumenten vgl. das entsprechende Merkblatt der Einwanderungsbehörde in http://www.dominikanische-republik2001.de/forenpics/resi_definitiva.jpg (kann unten rechts vergrössert werden)

Dieses Verfahren hat bis jetzt wie dasjenige zur Ausstellung der "Residencia provisional" normalerweise ca. 3 Monate gedauert. Nach neuesten Auskuenften (Anfang Oktober 2006) hat sich jedoch die Bearbeitungszeit der erwaehnten Gesuche inzwischen um einige Monate verlaengert. Bedingt durch das in diesem Land bei den Behörden allgegenwärtige Chaos, die Korruption und den Schlendrian (natuerlich auch bei der Einwanderungsbehörde) koennen zur Dauer des Verfahrens keine allgemein gueltigen Aussagen gemacht werden.

Zur legalen Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Land (sei es im Anstellungsverhältnis oder als selbständiger Unternehmer) ist ein "Permiso de residencia" erforderlich. Diese Aufenthaltsbewilligung (ob provisorisch oder definitiv) beinhaltet eine Arbeitsbewilligung für das ganze Staatsgebiet der Dominikanischen Republik. Steuern müssen entsprechend den dafür vorgesehenen Ansätzen bezahlt werden.

Weitere Vorteile, die ein "Permiso de residencia" für einen Ausländer in der Dom Rep mit sich bringt, werden im entsprechenden englischsprachigen Beitrag No. 18 von http://www.dr1.com/forums/showthread.php?t=47482 aufgezählt.

Das Ausüben einer Erwerbstätigkeit ohne Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung (Permiso de residencia) ist illegal und kann schwerwiegende Konsequenzen haben (u.a. eine Zwangsausschaffung aus dem Land) ! Die behördlichen Kontrollen bezüglich des Vorliegens einer Aufenthaltserlaubnis sind aber bis jetzt über lange Jahre hinweg sehr large durchgeführt worden, das kann sich aber in Zukunft jederzeit ändern !

Unter Berücksichtigung der hohen, nicht immer gerechtfertigten Kosten für die Beglaubigung von Dokumenten durch die Konsulate sowie der im allgemeinen wenig effizienten und unzuverlässigen Arbeitsweise der dominikanischen Konsulate im Ausland (bei der Auswahl der Mitarbeiter/innen spielen neben politischen Kriterien in erster Linie persönliche Beziehungen und nicht berufliche Fähigkeiten eine Rolle) empfiehlt es sich jedoch, direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsbehörde in Santo Domingo ein Gesuch um Ausstellung einer "Residencia provisional" nach der Einreise ins Land als Tourist einzureichen bzw. als Altersrentner oder Rentista ein Gesuch um eine "Residencia definitiva" einzureichen. Bezüglich der bei der Gesuchstellung um ein "Visa de residencia" bei einem dominikanischen Konsulat im Ausland einzureichenden Dokumente existieren Angaben auf einem Merkblatt des Aussenministeriums in Santo Domingo.


GESUCH UM DIE RESIDENCIA PROVISIONAL DIREKT BEI DER ALLGEMEINEN EINWANDERUNGSDIREKTION (Dirección General de Migración) IN SANTO DOMINGO


Es müssen beim Durchlaufen des zweistufigen Verfahrens zur Unterstützung des Gesuchs um die "Residencia provisional "direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsbehörde unter anderen die folgenden Dokumente eingereicht werden:


- Original der Geburtsurkunde (Acta de nacimiento) Falls diese nicht in Spanisch abgefasst ist, muss sie durch einen amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt mit einer entsprechenden Beglaubigung durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik (Procuraduría General de la República) eingereicht werden.
Eine Beglaubigung der Urkunde durch ein dominikanisches Konsulat im Land, in der sie ausgestellt worden ist, ist -im Gegensatz zu früher- heute nicht mehr notwendig.

- Im Falle der Ehe des/der Gesuchstellers/in mit einem/r Dominikaner/in oder mit einem/r ausländischen Residenten/in die Heiratsurkunde (Acta de matrimonio). Falls diese nicht in Spanisch abgefasst ist, gilt für die Übersetzung das oben für die Geburtsurkunde Gesagte.
Das bezgl. der Beglaubigung der Geburtsurkunde durch ein dominikanisches Konsulat im Ausland Gesagte gilt auch hier.

  • Ergebnis einer allgemeinen, in Santo Domingo durchgeführten medizinischen Untersuchung - unter Einschluss eines HIV- und Drogentests und einer Bestätigung des Nichtvorhandenseins ansteckender Krankheiten (Tuberkolose).

  • Führungszeugnis ausgestellt durch die Procuraduría Fiscal del Distrito Nacional (wird für minderjährige Ausländer/innen nicht verlangt) Seit kurzem stellt die Nationale Polizei keine Führungszeugnisse mehr aus.

  • Garantieerklärung - in der Form einer eidesstattlichen Erklärung - vor einem dominikanischen Notar durch eine/n wirtschaftlich solvente/n dominikanische/n Staatsangehörige/n oder Ausländer/in mit permanenter Residencia. Darin übernimmt der/die Garant/in die Verantwortung für die moralische und wirtschaftliche Zuverlässigkeit des/r Gesuchstellers/in und verpflichtet sich gegenüber den dominikanischen Behörden zur Tragung der Kosten des Lebensunterhaltes im Land sowie der Auslagen im Zusammenhang mit einer allfälligen Zwangsausschaffung aufgrund der Verletzung dominikanischer Gesetze. Diese notariell beglaubigte Erklärung muss durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik beglaubigt werden.

-Im Falle einer Anstellung durch eine Firma mit Sitz in der Dom Rep muss der entsprechende Arbeitsvertrag eingereicht werden

-Wenn der/die Garant/in weder der/die Vater/Mutter noch der/die Ehegatte/in des/der Gesuchstellers/in ist, muss von ihm/ihr in Gegenwart von zwei Zeugen/innen zusätzlich zur oben erwähnten Garantieerklärung vor einem Notar eine eidesstattliche Erklärung über die eigene wirtschaftliche Solvenz abgegeben werden (nicht über diejenige des/der Gesuchstellers/in), die durch die Generalstaatswaltschaft der Republik beglaubigt werden muss. Entsprechende Dokumente zum Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz des/der Garanten/in müssen zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung eingereicht werden. (Bankbestätigungen, Firmendokumente, Grundstückstitel etc.)

- Kopie des Personalausweises (Cédula) des/der Garanten/in und der Zeugen/innen


Vgl. das entsprechende Merkblatt der Einwanderungsbehörde zu den für das Gesuch um die "Residencia provisional" benötigten Dokumenten in http://www.dominikanische-republik2001.de/forenpics/resi_provisional.jpg (kann unten rechts vergrössert werden)


Diese Angaben beruhen auf heute (am 26.8.05) bei der Dirección General de Migración in Santo Domingo persönlich eingeholten Informationen. Mitte Juni 2006 werden gemaess meinen Recherchen zur Gesuchstellung von der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in Santo Domingo weiterhin die erwähnten Dokumente verlangt.

Angaben über die von der Einwanderungsbehörde bei der Ausstellung von Residencias erhobenen Gebühren enthält http://www.migracion.gov.do/tarifas.htm


UNTERSTÜTZUNG BEIM ERWERB DES PERMISO DE RESIDENCIA


Eine der von mir von Santo Domingo aus angebotenen Dienstleistungen besteht darin, Ausländern/innen gegen ein entsprechendes Honorar Unterstützung beim Erwerb der Residencia (sowohl der "Residencia provisional" wie auch der "Residencia definitiva") in der Dom Rep zu gewähren. Wer bezüglich der Bedingungen dieser Unterstützung Fragen hat, kann sich direkt mit mir unter in Verbindung setzen. Ich werde ihm ein alle Schritte inkl. alle Gebühren einschliessendes Angebot machen.

An sich kann ein/e Ausländer/in durchaus auch selbständig die zum Erwerb des "Permiso de residencia" notwendigen Schritte unternehmen. Dies setzt jedoch neben Spanischkenntnissen angesichts der in diesem Land durch den allgemein üblichen Superschlendrian geprägten Arbeitsweise und den teilweise chaotischen Zuständen bei gewissen Regierungsstellen ein hohes Mass an Geduld und Durchsetzungsvermögen wie auch starke Nerven voraus. Die selbständige Abwicklung der Schritte zum Erwerb eines "Permiso de residencia" ist deshalb nicht unbedingt jedermanns Sache !


Saludos Hans

Dr. Hans Bartenstein
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[editiert: 04.08.08, 05:09 von Hans Bartenstein]
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Skandy
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New PostErstellt: 12.01.05, 19:47  Betreff: Residencia Provisional in der Dominikanischen Republik  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola,

ich möchte die Residencia provisional im Februar in Sto. Domingo beantragen. Mein Flieger geht am 30. Januar. Ich habe mir eine neue internationale Geburtsurkunde besorgt, die ich morgen mit der Post bekommen müßte. Jetzt wurde mir gesagt, daß diese nur noch auf dem dominikanischen Konsulat beglaubigt werden müßte.

Kann ich das auch in der Dominikanischen Rep. machen?

Ich möchte die Geburtsurkunde ungern hier in Deutschland ans Konsulat schicken, weil das vermutlich ewig dauert (2 Wochen wurde mir gesagt).

Dr. Hans Bartenstein schrieb bereits:

"- Geburtsurkunde im Original, beglaubigt durch ein dominikanisches Konsulat im GEBURTSSTAAT und übersetzt ins Spanische durch einen amtlichen Übersetzer mit entsprechender Beglaubigung durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik"


[editiert: 12.01.05, 20:06 von Hans Bartenstein]
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Hans Bartenstein
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New PostErstellt: 12.01.05, 20:19  Betreff: : Residencia Provisional in der Dominikanischen Republik  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola Skandy

wenn im amtlichen Merkblatt der Einwanderungsbehörde bezgl. der für die Residencia provisional verlangten Geburtsurkunde verlangt wird, dass diese durch ein dominikanisches Konsulat im Geburtsstaat des Gesuchstellers beglaubigt werden muss, so wird das auch so sein. Die Beglaubigung soll dazu dienen vor Ort zu bestätigen, dass die Urkunde auch von der dazu kompetenten Behörde ausgestellt worden ist. Eine Beglaubigung bezieht sich niemals auf den Inhalt einer Urkunde. Logischerweise kann die Tatsache der Ausstellung einer Urkunde durch eine zuständige Behörde in einem Staat nur im entsprechenden Staat festgestellt und damit auch bestätigt werden. Du wirst also -wenn alles mit rechten Dingen zugeht, sprich ohne Bestechung- nicht darum herumkommen, die Urkunde trotz der durch den dominikanischen Schlendrian bedingten Risiken bei einem dominikanischen Konsulat beglaubigen zu lassen. Konsulate sind nun einmal definitionsgemäss Vertretungen von Staaten in anderen Staaten, die u.a. für solche Beglaubigungen zuständig sind.

Saludos

Hans

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Skandy
Gast
New PostErstellt: 14.01.05, 19:20  Betreff: : Residencia Provisional in der Dominikanischen Republik  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola!


Ich habe heute rumtelefoniert und bin jetzt zu folgendem Ergebnis gekommen:

Die dominikanische Botschaft kann die Geburtsurkunde hier in Deutschland beglaubigen, das dauert aber 2-3 Wochen und kostet 70 Euro Gebühr. Die Konsulate hier in Deutschland machen das auch. Des weiteren wurde mir auf der Botschaft gesagt, daß es auch in der Dom.Rep. bei der Deutschen Botschaft gemacht werden kann, kostet etwa das selbe. Das hat mir auch selbige bei einer telefonischen Anfrage bestätigt. Ich bin jetzt etwas verwirrt, ob sich die Botschaften nicht doch irren, wenn es im Merkblatt anders steht. Die müßten sich aber doch mit so was auskennen, oder?

Vielleicht kann mir hier noch jemand helfen, ehe ich einen Fehler mache. Meine neu angeforderte Geburtsurkunde ist eine internationale, ist vom Regierungspräsidium Leipzig beglaubigt und ein halbes Jahr gültig. Am 30. Januar geht schon mein Flieger. Morgen würde ich es noch riskieren, die Urkunde zu einem Konsulat zu schicken und diese zu benachrichtigen, damit sie diese schnellstens bearbeiten.

Muchas gracias
Jörn


[editiert: 14.01.05, 20:00 von Hans Bartenstein]
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Hans Bartenstein
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New PostErstellt: 14.01.05, 20:10  Betreff: Residencia Provisional in der Dominikanischen Republik  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Stargate - The Ark of Tr...
Hola Skandy

nach wie vor bin ich der Meinung, dass die Beglaubigung der Urkunde durch ein dominikanisches Konsulat in der BRD aus logischen Erwägungen die einzig korrekte Lösung ist.
Wenn aber die Deutsche Botschaft in Sto Dgo bereit ist, eine Bescheinigung auszustellent, dass die Urkunde von der zuständigen Behörde in der BRD ausgestellt worden ist (was inhaltlich der Beglaubigung gleichkommt) und die Einwanderungsbehörde dies so akzeptiert, ist alles O.K. Dies geschieht aber auf Dein eigenes Risiko !
Man könnte ja auch die durch ein Konsulat in der BRD ordnungsgemäss beglaubigte Geburtsurkunde aus der BRD per Kurier in die Dom Rep nachsenden !
Saludos

Hans

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[editiert: 14.01.05, 20:12 von Hans Bartenstein]
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skandy
Gast
New PostErstellt: 17.01.05, 20:00  Betreff: Re: Residencia Provisional in der Dominikanischen Republik  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola Hans!

Muchas graciás para ti ayuda, pero

Das Konsulat hat mir heute "Informationen zur Aufenthaltsgenehmigung (visa de residencia)" zugeschickt. Danach benötige ich für die Antragstellung ein polizeiliches Führungszeugnis, welches ich vom Regierungspräsidium und danach vom Konsulat beglaubigen lassen muß. Ich dachte immer, ich bräuchte eins von der Dom. Rep.? Desweiteren muß ich eine vom Reg.präs. und Konsulat beglaubigte Urkunde des Familienstandes, gegebenenfalls Ledigkeits- Bescheinigung (in meinem Fall) besorgen?

Ich muß dazu sagen, daß dieses Informationsblatt von 2003 ist. Der Mitarbeiter des Konsulates hat dies mir aber vorher am Telefon bereits so vermittelt.

Noch eine Frage hätte ich bezüglich der Bonitätserklärung. Ich habe mir etwas zusammengespart, um mir eine Existenz im Handwerk in der R.D. aufzubauen. Das soll ab Mitte/ Ende dieses Jahres erfolgen. Zuerst werde ich wahrscheinlich bei einer Firma anfangen, um mir erst mal ein Bild zu verschaffen und danach selber loslegen.
Das heißt, ich habe für die Beantragung der residencia provisional noch keinen Arbeitgeber, keinen Bürgen in der Dom. Rep. und keine Rente oder ähnliches aus Deutschland. Ich kann aber einen aktuellen Kontoauszug mitbringen, vielleicht kann mir diesen die Bank bestätigen mit Stempel und Unterschrift. Meine Frage ist, reicht das aus? Und wieviel sollte wenigstens drauf sein?

Vielen Dank
Jörn Birnbach


[editiert: 26.08.05, 23:51 von Hans Bartenstein]
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Hans Bartenstein
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New PostErstellt: 18.01.05, 01:40  Betreff: : Residencia Provisional in der Dominikanischen Republik  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola Skandy

die Dir vom Domininikanischen Konsulat in der BRD zugestellten Unterlagen beziehen sich auf die Erteilung des "Visa de residencia" über ein Gesuch bei einem Konsulat im Ausland, nicht über ein Gesuch um "Residencia provisional" direkt bei der Einwanderungsbehörde in Sto Dgo.
Wie schon in einem andern Beitrag ausgeführt, gelten für das Gesuch um "Residencia provisional" direkt bei der Einwanderungsbehörde in Sto Dgo (das Du offensichtlich anstrebst) laut dem kürzlich verfassten und ans Publikum ausgegebenen Merkblatt andere Voraussetzungen, nämlich die von mir in meinem obigen Beitrag aufgeführten.
Zur Ausstellung der "Residencia Provisional" brauchst Du -wie dort ausgeführt- einen Garanten (diese Funktion wird normalerweise vom Rechtsberater des Gesuchstellers übernommen). Dieser muss sich dem Staat gegenüber verpflichten, für allfällige von Dir verursachte Kosten aufzukommen und muss seine wirtschaftliche Solvenz darlegen.
Mehr kann ich Dir nicht sagen. Es ist möglich, dass sich die Einwanderungsbehörde -im Einklang mit der hier herrschenden Mentalität- nicht strikt an die im Merkblatt aufgeführten Voraussetzungen hält, aber das ist Verhandlungssache des Gesuchstellers.
Und zum Abschluss. Es müsste in korrektem Spanisch heissen: Muchas gracias por tu ayuda !

Saludos

Hans

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[editiert: 27.08.05, 00:02 von Hans Bartenstein]
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gerhardle
Gast
New PostErstellt: 23.04.06, 05:34  Betreff: Aufenthaltserlaubnis (Permiso de residencia) in der Dominikanischen Republik  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Sorry, daß ich nix beitragen kann, um Deine Fragen aufzuklären, aber trotzdem verspüre ich Lust zu erzählen, wie das damals vor 10 Jahren war.
Ich hab die Residencia auf eigene Faust gemacht, was mich einige Fahrten nach Santo Domingo kostete.
Mein "Bürge" war ein Mensch, der ca 50 Pesos auf seinem Bankkonto hatte. In das Feld, in dem die Frage steht, wie man gedenke sich den Lebensunterhalt zu verdienen, schrieb ich " Ich werde Gitarrenunterricht geben". Arbeitgeber oder sonstiges hatte ich nicht. Banknachweis Fehlanzeige.
Aber: es klappte! Ohne einen Pfennig Schmiergeld!
Vielleicht hatte ich einfach Glück, man weiß es nicht....

Was bis heute auf jeden Fall gleich geblieben ist: Alles wird sehr locker gehandhabt, d.h., ich würde an Deiner Stelle erst mal kommen und anfangen zu arbeiten, und, wenn Du siehst, daß Du hier bleiben willst, kannst Du immer noch anfangen, die Residencia zu beantragen. Da gibt´s kein Problem.


[editiert: 23.04.06, 15:08 von Hans Bartenstein]
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Claudia
Gast
New PostErstellt: 15.05.06, 23:15  Betreff: Aufenthaltserlaubnis (Permiso de residencia) in der Dominikanischen Republik  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Hallo!

Habe mal eine Frage: Braucht man fuer die Renovation der Residencia Permanente auch den ganzen Papierkram, der weiter oben beschrieben ist?

Wuerde eigentlich gerne mal probieren, das ganze auf eigene Faust zu beantragen. Meine Residencia Permanente laeuft im Juni ab. Bisher hatte ich immer einen "Vermittler", der mir mit den ganzen Papierangelegenheiten geholfen hat.

Vielen Dank fuer die Hilfe!

Viele Gruesse
Claudia


[editiert: 16.05.06, 00:49 von Hans Bartenstein]
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