Gasverbraucher können zu viel gezahltes Geld vom Versorger zurückfordern
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in elf aktuellen Gerichtsurteilen den Rückzahlungsanspruch der Gasverbraucher bestätigt. Millionen Gasverbraucher haben in den vergangenen Jahren mehrere Milliarden Euro zu viel bezahlt. Der BGH hat zur Gültigkeit von Preisanpassungsklauseln geurteilt, dass die Klauseln ungültig und damit nichtig sind. Das legt nahe, dass auch alle anderen vergleichbaren Preisklauseln ungültig sind. Die betroffenen Versorger haben die erhöhten Preise deshalb ohne Rechtsgrundlage erlangt und sind nach § 812 BGB zur Herausgabe der zu viel gezahlten Beträge verpflichtet. Betroffene Verbraucher können deshalb zu viel gezahltes Geld vom Versorger zurückfordern.
Das Urteil des BGH bezieht sich auf Verträge, die sich automatisch verlängern, bzw. in der Vergangenheit verlängert haben, aber nicht auf Gaskunden in der Grundversorgung oder mit Verträgen mit befristeter Laufzeit.
Welche Möglichkeiten hat der Verbraucher, sein zu viel gezahltes Geld zurück zu bekommen und es nicht an den Versorger zu verschenken?
-Gegen den Verbraucher auf Rückzahlung klagen
-Sich einem Verbraucherzusammenschluss anschließen, der Rückzahlungen bündelt und durchsetzt, etwa über eine Verbraucherzentrale oder www.ig-energie-kunden.de
-Kürzungen der Abschlagszahlungen für den in der Vergangenheit zu viel bezahlten Betrag
-Gerichtlicher oder außergerichtlicher Vergleich .
Unklar ist derzeit, ob auch Verbraucher, die ohne Widerspruch ihre Gasrechnung beglichen haben, zu viel bezahlte Beträge zurück verlangen können. Einige Gerichte gehen davon aus, dass die widerspruchslose Zahlung trotz unwirksamer Preisklausel stets einen neuen Vertragsabschluss darstellte. Dem stehen aber andere Urteile gegenüber( Landgericht Hannover und Bonn).
In einem weiteren Urteil hat der BGH entschieden, dass die Gaspreise für Privatkunden nicht mehr unmittelbar an den Ölpreis gekoppelt werden dürfen. Dieses Argument der Versorger, das jahrelang zur Erhöhung der Gaspreise missbraucht wurde, ist damit vom Tisch! Nach dem Urteil des BGH stellt die Ölpreiskoppelung eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher dar. Sie ermögliche unzulässige Profite, weil die Preisgleitklausel die Entwicklung der Kosten des Versorgers möglicherweise falsch abbildet. Deshalb habe er die Möglichkeit, seine Gewinne unzulässig zu steigern.
Die Gaswirtschaft hat in den vergangenen Monaten bei der Gasbeschaffung von den gesunkenen Beschaffungskosten profitiert, ihre Kunden aber an diesen Kostsenkungen kaum beteiligt. Im Jahr 2008/2009 sind die Ölpreise um rund 3 Cent/ kWh gesunken, die Gaspreise jedoch nur um etwa 1 Cent.
Fazit: Die Urteile des BGH haben natürlich auch Auswirkungen für die Gaskunden der Stadtwerke, sowohl was die Gaspreisgestaltung, als auch die Argumentation der Koppelung an den Ölpreis anbelangt. Es liegt an den Verbrauchern selbst, sich gegen überhöhte Energiepreise zu wehren. Die Bürgerinitiative ist seit Jahren diesen Weg konsequent gegangen!