Bürgerinitiative Gaspreissenkung · Rötestraße 10a · 74321 Bietigheim-Bissingen
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
FORUM GASPREISSENKUNG
Bürgerinitiative für faire Gaspreise
Auch in Bietigheim-Bissingen ist die Erkenntnis gewachsen, dass es sich bei den Gastarifen nicht um faire Preise handelt. Drastische Preissteigerungen haben die Verbraucher sensibel gemacht. Viele äußern ihren Unmut - manche engagieren sich. So ist die Initiative entstanden.
 
SW-BB teuerster Strom-Anbieter

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
nomos

Beiträge: 373



New PostErstellt: 19.01.09, 12:00  Betreff: SW-BB teuerster Strom-Anbieter  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Jetzt zeigt sich die jüngste Preiserhöhung der Stadtwerke auch in den Strompreisvergleichen.
Im Vergleich vom 19. Januar 2009, abgedruckt in der Bietigheimer Zeitung, sind die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen als teuerster Anbieter bei Nomalstrom ausgewiesen.

Trotz sinkendem Verbrauch und Rezession steigen die Strompreise. Die Großhandelspreise an der Leipziger Strombörse sinken. Ausgelöst durch die Finanzkrise sinkt die weltweite Energienachfrage. Die Strompreise steigen davon völlig unbeeindruckt und zwar in einem bisher nie dagewesenen Ausmaß. Nach absoluten Beträgen gab es sie noch nie.

Spitzenreiter in der Region sind die Stadtwerke Bietigheim-Bissingen, die die Preise zum Beispiel für 4.000 Kilowattstunden Strom im Jahr in der Grundversorgung um 8,7 Prozent erhöht haben.
hier weiter lesen - nicht veröffentlichter Leserbrief an die Bietigheimer Zeitung -:



____________________
Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.

[editiert: 10.02.09, 22:28 von nomos]



Dateianlagen:

Strompreisvergleich190109t.png (64 kByte, 737 x 1.167 Pixel)
Anzeige optimiert für beste Darstellung.
Großansicht - speichern

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
nomos

Beiträge: 373



New PostErstellt: 04.08.10, 11:39  Betreff: Haushaltskunden zahlen zuviel für Strom  drucken  weiterempfehlen

Zu den Strompreisen der Stadtwerke (s.o.) passt diese Studie:

    Zitat:
    Als Fazit bleibt festzustellen, daß durchschnittlich ca. 0,8 Cent/kWh an gesunkenen Beschaffungskosten nicht an die Endkunden weitergegeben worden ist.

    Beim gesamten Haushaltskundenabsatz in Deutschland von ca. 131 Mrd. kWh lt. BNA-Monitoringbericht 2009 ergibt sich daraus eine Summe von 1,0 Mrd.EUR/a, die den Haushaltskunden durch nicht weitergegebene Preissenkungen vorenthalten worden ist.
K U R Z G U T A C H T E N
im Auftrag der Fraktionsgeschäftsführung der Bundestagsfraktion von Bündnis 90 /Die Grünen
„Gerechtfertigte Strompreiserhöhungen ?“



Daher, den Markt nutzen! Der Wechsel ist angesagt! Hier im aktuell in der Bietigheimer Zeitung veröffentlichten Vergleich ist die Energen-Süd, entstanden aus einer Bürgerinitiative, unschlagbar günstig. Die EnergenSüd eG hatte sich in der letzten öffentlichen Versammlung der Bürgerinitiative Gaspreissenkung im Gasthaus zum Bären vorgestellt. Zur Energielieferung mit Strom und Gas ist die Mitgliedschaft erforderlich. hier klicken


dazu passt auch diese Pressemitteilung:

Pressemitteilung

vom Bund der Energieverbraucher e.V.
Strafanzeige gegen E.ON-Hanse und GASAG
Freiheitsstrafen für verantwortliche Manager?
Strafanzeigen wegen Betrugs gegen Manager von GASAG und E.ON Hanse Vertrieb


(4. August 2010) Betrug ist strafbar, sogar ein Betrugsversuch. Wer absichtlich einen Anderen täuscht um sich oder Andere zu bereichern, der kommt mit dem Strafgesetzbuch in Konflikt.

Der renommierte Energierechtler Prof. Markert (Freie Universität Berlin, ehemals Bundeskartellamt) hat nun Strafanzeige gegen die Verantwortlichen der Hamburger E.on Hanse Vertrieb und der Berliner Gasag gestellt: Es ist in beiden Fällen durch Gerichtsurteile festgestellt, dass die Gaspreiserhöhungen der Vergangenheit unrechtmäßig waren. Trotzdem werden den Kunden gegenüber diese Ansprüche weiterhin geltend gemacht. Die Kunden werden dadurch absichtlich darüber getäuscht, dass die Zahlungsansprüche ungerechtfertigt sind.

Prof. Markert sieht eine Analogie zu einem anderen Fall: Der frühere Finanzvorstand der Berliner Stadtreinigung BSR Arnold Guski wurde 2009 wegen Betrugs zu einer Geld- und Freiheitsstrafe (ein Jahr und neun Monate) verurteilt. Unter seiner Veranwortung wurden tausenden von Grundstückbesitzern überhöhte Strassenreinigungsgebühren von rund 26 Millionen Euro abgerechnet, obwohl Guski wusste, dass diese zu hoch waren. Der Bundesgerichtshof bestätigte den Schuldspruch (Beschluss des BGH vom 9. Juni 2009, 5 StR 394/08): Auch wenn der Schuldige unmittelbar keine falschen Tatsachenbehauptungen gemacht hat, kann er sie zwingend durch sein Verhalten miterklären, so der Bundesgerichtshof (Tz 15). Der Rechnungsempfänger ist nicht in der Lage, die Richtigkeit der Abrechnung zu überprüfen, er vertraut auf die Richtigkeit der ihm zugesandten Rechnung. Wenn dem Rechnungsteller klar sein muss, dass die Rechnung rechtsfehlerhaft ist, dann liegt eine Täuschungshandlung vor.

Im Fall der Gasag hat der VIII Zivilsenat des BGH in einem Urteil vom 15.7.2009 rechtskräftig entschieden, dass die von der GASAG in den Jahren 2005 und 2006 vorgenommenen Erhöhungen unwirksam waren (Az VIII ZR 225/07).

Im Fall der E.ON Hanse Vertriebs GmbH sind bereits eine Reihe von Zahlungsklagen von E.ON Hanse gegen Protestkunden in erster Instanz abgewiesen worden, weil die Preisanpassungsklausel unwirksam ist (so z.B. Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.10.2009, Az 301 O 32/05). E.on Hanse Vertrieb macht die von den Kunden gekürzten Rechnungsbeträge flächendeckend geltend. Prof. Markert schreibt dazu in seiner Strafanzeige: „Die von E.ON Hanse Vertrieb ihren Sonderkunden seit 2004 gestellten Jahresrechnungen sind insoweit unrechtmäßig, als sie die unwirksamen Erhöhungsbeträge einschliessen“.

Der Bund der Energieverbraucher e.V. hat die Strafanzeigen von Prof. Kurt Markert im Internet verfügbar gemacht.

„Die Verantwortlichen nicht nur bei E.ON Hanse und GASAG sollten sich die Konsequenzen ihres Handelns überlegen“, rät der Vereinsvorsitzende Dr. Peters: „Wer von Kunden Preise verlangt, von denen er weiss, dass er sie nach Recht und Gesetz nicht verlangen dürfte, macht sich des Betrugs schuldig. Nachdem die Zivilgerichte eindeutig die Unrechtmäßigkeit der Preiserhöhungen gegenüber Gaspreissondervertragskunden geklärt haben, muss dieses Kapitel nunmehr auch strafrechtlich angegangen werden“.

Prof. Markert: „Das öffentliche Interesse an dem Fall ist angesichts von ca. 300.000 betroffenen Gaskunden und einer geschätzten Überzahlung von über 100 Millionen Euro mindestens so groß wie in dem von der Staatsanwaltschaft Berlin aufgegriffenen und mit einer rechtskräftigen Verurteilung nach 263 Abs. 1 StGB abgeschlossenen BSR-Fall.“

Betroffenen Verbrauchern in Berlin und Hamburg rät der Bund der Energieverbraucher, sich bei der Staatsanwaltschaft Berlin bzw. Hamburg nach dem Stand der Ermittlungen zu erkundigen.



____________________
Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.


[editiert: 04.08.10, 12:41 von nomos]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

WAHLTAG
© 6Webmaster.com