Bürgerinitiative Gaspreissenkung · Rötestraße 10a · 74321 Bietigheim-Bissingen
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FORUM GASPREISSENKUNG
Bürgerinitiative für faire Gaspreise
Auch in Bietigheim-Bissingen ist die Erkenntnis gewachsen, dass es sich bei den Gastarifen nicht um faire Preise handelt. Drastische Preissteigerungen haben die Verbraucher sensibel gemacht. Viele äußern ihren Unmut - manche engagieren sich. So ist die Initiative entstanden.
 

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nomos

Beiträge: 373


New PostErstellt: 20.04.09, 15:00     Betreff: Aus der Nachbarschaft - Enzkreis Stadtwerke Mühlacker ... -

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Landtag Baden-Württemberg:

Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP
und Antwort des Wirtschaftsministeriums

Gaspreise im Enzkreis im Vergleich zu anderen Landkreisen
    Zitat:
    Der in Pforzheim von den Stadtwerken Pforzheim (SWP) angebotene „Goldstadttarif“ (Paket 20.000) für Haushaltskunden, der eine Vorauszahlungspflicht und einen Festpreis für eine starre Menge von 20.000 kWh Gasarbeit beinhaltet, ist jedenfalls für Kunden bei einer Bezugsmenge von 20.000 kWh/a, aber auch noch im Band zwischen ca. 19.000 bis 22.000 kWh Jahresbezug, mit brutto 1.150 € sogar bundesweit extrem günstig. Daneben werden aber auch von der Gasversorgung Pforzheim Land GmbH (GVP) im Enzkreis sehr günstige, allerdings auch mit längerer zeitlicher Bindung kombinierte, Festpreis- und sog. Paketpreistarife über das eigene Grundversorgungsgebiet hinaus lokal angeboten. Eine Bewertung von Festpreistarifen mit längerer, z. B. zweijähriger Bindung, ist aus Verbrauchersicht aber verlässlich erst am Ende der Laufzeit vorzunehmen.
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    Daneben hat die Landeskartellbehörde aufgrund einer erweiterten Enqueteabfrage Stand Dezember 2008, die jedoch noch nicht vollständig ausgewertet ist, Erkenntnisse u. a. zu den konkreten Einkaufspreisen, zu der Kundenstruktur und zur Preiskalkulation erhalten. Sie stellen ganz überwiegend Geschäftsgeheimnisse dar, die es zu wahren gilt.
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    Pfister
    Wirtschaftsminister
Hier kann die vollständige Landtags-Drucksache gelesen werden:

Übersehen hat der Minister bei dem Schutz der vermeindlichen Geschäftsgeheimnisse, dass das BVerfG bereits festgestellt hat, dass juristische Personen egal ob in privat- oder öffentlich-rechtlichen Organisationsformen ihre Grundrechtsfähigkeit verlieren, wenn sie mit "der Wahrnehmung gesetzlich zugewiesener und geregelter öffentlicher Aufgaben" betraut werden (BVerfG, NJW 1987, 2501, 2502; NJW 1990, 1783; NJW 1996, 584). Insbesondere ist der Hinweis auf den besonderen Schutz der sogenannten Geschäftsgeheimnisse bemerkenswert, wenn man die bis vor wenigen Jahren absolute Gebietsmonopolstellung berücksichtigt.

Den Hamburgischen Electricitätswerken (AG) wurde die Grundrechtsfähigkeit mit der Begründung abgesprochen, dass es sich um ein EVU im Mehrheitsbesitz der Hansestadt Hamburg handelt. Maßgeblich im Bereich der Energieversorgung ist die Entscheidung BVerfG NJW 1990, 1783.



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Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.


[editiert: 01.05.09, 15:27 von nomos]
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