Bürgerinitiative Gaspreissenkung · Rötestraße 10a · 74321 Bietigheim-Bissingen
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche
VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
FORUM GASPREISSENKUNG
Bürgerinitiative für faire Gaspreise
Auch in Bietigheim-Bissingen ist die Erkenntnis gewachsen, dass es sich bei den Gastarifen nicht um faire Preise handelt. Drastische Preissteigerungen haben die Verbraucher sensibel gemacht. Viele äußern ihren Unmut - manche engagieren sich. So ist die Initiative entstanden.
 
Richter: Geld zurück an Verbraucher

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
nomos

Beiträge: 373



New PostErstellt: 15.11.10, 15:26  Betreff: Richter: Geld zurück an Verbraucher  drucken  weiterempfehlen

Überhöhte Gaspreise:

Regionalgas muss zahlen!

Das Landgericht Bonn entschied in 2. Instanz über die Ansprüche von Kunden der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG auf Rückzahlung überhöhter Gaspreisabrechnungen.

Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 17.12.2008 die Preisänderungsklausel in den Sonderverträgen der Regionalgas für unwirksam erklärt hatte, bestätigte das Landgericht nun den Anspruch der Verbraucher auf Rückerstattung aller Zahlungen, die auf die unberechtigten Preiserhöhungen der letzten Jahre geleistet wurden. Eine Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen.

10.11.10 AZ: LG Bonn 5 S 218/09


Aurich: GASVERSORGER EWE MUSS ZAHLEN

Im Streit um Gaspreiserhöhungen hat der Oldenburger Energieversorger EWE vor dem Amtsgericht Aurich eine Niederlage erlitten. Der Konzern müsse Kunden die zusätzlichen Beträge von rechtswidrig erhöhten Gaspreisen in voller Höhe zurückerstatten, urteilte das Gericht am 17.11.10.

Geklagt hatten drei Kunden wegen Preisanhebungen. Der Streitwert lag jeweils unter 600 Euro. Berufung wurde nicht zugelassen, die drei Urteile sind somit rechtskräftig.

Das Gericht betonte, EWE habe sich ungerechtfertigt bereichert, da die Preisanpassungsklausel in den Gas-Sonderverträgen unwirksam sei. Das Amtsgericht stützte sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Juli, der zum gleichen Ergebnis gekommen war.

Die drei Urteile des Amtsgerichts sind die ersten nach der BGH-Entscheidung und könnten somit wegweisende Wirkung für andere Gaskunden haben, die sich ebenfalls einen Erfolg vor Gericht erhoffen."Es ist ein Signal in eine bestimmte Richtung", sagte ein Gerichtssprecher. Die Entscheidung sei aber nicht bindend für andere Gerichte.

Im Streit um die Gaspreiserhöhungen hatte EWE nach einer Schlichtung zugesagt, rund 100 Millionen Euro an seine Kunden zurückzuzahlen. Vielen Kunden war das zu wenig. Bei einer vollen Rückerstattung wäre es doppelt so viel gewesen.



____________________
Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.

[editiert: 18.11.10, 13:50 von nomos]

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

WAHLTAG
© 6Webmaster.com