Bürgerinitiative Gaspreissenkung · Rötestraße 10a · 74321 Bietigheim-Bissingen
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FORUM GASPREISSENKUNG
Bürgerinitiative für faire Gaspreise
Auch in Bietigheim-Bissingen ist die Erkenntnis gewachsen, dass es sich bei den Gastarifen nicht um faire Preise handelt. Drastische Preissteigerungen haben die Verbraucher sensibel gemacht. Viele äußern ihren Unmut - manche engagieren sich. So ist die Initiative entstanden.
 
Zwischen Perfektion und Chaos

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nomos

Beiträge: 373



New PostErstellt: 01.11.12, 19:42  Betreff: Zwischen Perfektion und Chaos  drucken  weiterempfehlen

Der nächste Akt im deutschen Energietheater:

"Das perfekte Chaos oder die Abzocke der nicht privilegierten Stromverbraucher - hier genannt die übrigen Endkunden"-

Termin:     Irgendwann im Frühjahr 2013
Ort:            3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf

Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten europarechtswidrig?

Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat die Europäische Kommission um eine Stellungnahme gebeten, ob die Kommission die Befreiung stromintensiver Unternehmen von den Strom-Netzentgelten als staatliche Beihilfe einstufe. In zwei Eilverfahren hat der Senat ferner am 24.10.2012 mündlich erörtert, ob die Befreiungsregelung für 2011 wirksam ist.

Netzkosten im deutschen Stromnetz geben die Netzbetreiber an die Stromversorger und diese über den Strompreis an den Endnutzer, Verbraucher oder Unternehmen, weiter. Das Nettonetzentgelt macht etwa 20 % des Haushaltskundenstrompreises aus (Jahresbericht 2011 der Bundesnetzagentur).

Seit dem 04.08.2011 ist § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung in Kraft, wonach stromintensive Unternehmen von der Zahlung der Netzentgelte befreit werden können. Auf Antrag – nach Auffassung der Bundesnetzagentur auch rückwirkend ab dem 01.01.2011 – können sich Unternehmen von den Netzentgelten befreien lassen, wenn sie mehr als 7.000 Arbeitsstunden und 10 Gigawatt Strom pro Jahr abnehmen. Die Bundesnetzagentur schätzt die Entlastung für stromintensive Unternehmen vorläufig für 2011 auf rund 440 Millionen Euro und für 2012 auf etwa 1,1 Milliarden Euro.

Die für die Netzbetreiber entstehenden Einnahmeausfälle werden dadurch ausgeglichen, dass die an sich von den stromintensiven Betrieben zu zahlenden Netzentgelte auf die übrigen Endkunden umgelegt werden. Da für das Jahr 2011 bei einer rückwirkenden Umwälzung Abrechnungsschwierigkeiten entstünden, werden die dem jeweiligen Netzbetreiber durch die Befreiung entstehenden Einnahmeausfälle nicht in 2011 umgelegt, sondern mit Mehr- oder Minderzahlungen an den Netzbetreiber in den Jahren 2013 und später verrechnet.

Zwei Netzbetreiber, die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (Frankfurt), die ein Elektrizitätsversorgungsnetz im Raum Frankfurt/Main betreibt und die ein gemeinsames Tochterunternehmen der Mainova AG und der Stadtwerke Hanau GmbH ist, und die Stadtwerke Ilmenau GmbH greifen in zwei Eilverfahren den Abrechnungsmodus für das Jahr 2011 an. Es fehle an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für die Befreiung. Ferner verstoße die Ausnahmeregelung für stromintensive Unternehmen gegen europäisches Recht. Es handele sich um eine aus staatlichen Mitteln gewährte unerlaubte Beihilfe. Auch sei eine vollständige Befreiung von den Netzentgelten nicht angemessen. Es werde der Wettbewerb verfälscht, weil Unternehmen, die unterhalb der Stromverbrauchs-Schwellenwerte lägen, nicht befreit werden könnten. Auch sei eine rückwirkende Befreiung nicht vorgesehen.

Die Bundesnetzagentur verweist dagegen darauf, dass für 2011 ein anderer Abrechnungsmodus erforderlich gewesen sei, weil es sonst zu nicht überwindbaren Abrechnungsproblemen gekommen wäre. Es sei schon aufgrund einer fehlenden Schätzungsgrundlage sinnvoll, die für 2011 freigestellten Netzentgelte erst in den Folgejahren zu verrechnen. Der Verordnungsgeber habe auch erreichen wollen, dass stromintensive Unternehmen bereits ab 2011 befreit werden sollten, weil diese Betriebe aufgrund ihres hohen Verbrauchs netzstabilisierend wirkten. Das öffentliche Interesse an stabilen Netzen sei im Hinblick auf die „Energiewende“ vorrangig.

Der 3. Kartellsenat des Oberlandesgerichts hat am 27.08.2012 die Europäische Kommission um eine Einschätzung gebeten, ob nach Auffassung der Europäischen Kommission die Befreiung für stromintensive Unternehmen  eine Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) darstelle und ob die Kommission ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet habe.

Derzeit sind weitere 166  Beschwerden (Hauptsacheverfahren) anhängig, in denen ebenfalls um die Befreiung von den Netzentgelten und die Zulässigkeit der Umlage gestritten wird. In den ersten dieser Verfahren wird voraussichtlich im März und April 2013 verhandelt werden.

OLG Düssldorf Aktenzeichen VI – 3 Kart 65/12 (V) und VI – 3 Kart 14/12 (V)




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Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.
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