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Stadtwerkeimportkohlekraftwerk vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

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nomos

Beiträge: 373



New PostErstellt: 02.02.11, 14:40  Betreff: Stadtwerkeimportkohlekraftwerk vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein  drucken  weiterempfehlen

Die Deutsche Umwelthilfe, der BUND Schleswig-Holstein und Anwohner haben am 2. Februar 2011 beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein den Antrag auf Normenkontrolle gegen den Bebauungsplan der Stadt Brunsbüttel eingereicht. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für das geplanten Steinkohle-Doppelblockkraftwerk von SüdWestStrom auf dem Gelände nördlich des Elbehafens sein. Es wäre das größte Steinkohleimportkraftwerk Europas.

Der Plan soll gegen europäische und nationale Umwelt- und Gesundheitsschutzvorgaben verstossen.

-Realisierung des Kohlekraftwerks energie- und klimapolitisch unverantwortlich und baurechtlich höchst zweifelhaft

–Bei Niederlage drohen Schadensersatzansprüche gegen die Stadt und die Genehmigungsbehörden.


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Tübingen, Schwäbisches Tagblatt - 04.12.2011
BUND und DUH wollen Bebauungsplan für Brunsbüttel kippen

Den beiden Kohlemeilern, die der Südweststrom-Verbund in Brunsbüttel plant, droht neues Ungemach: Die Umweltverbände BUND und DUH reichten eine Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für den Kraftwerksstandort ein. von Sepp Wais Tübingen.

Der Antrag auf Normenkontrolle ging am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein ein. Damit greifen der Bund für Umwelt und Naturschutz und die Deutsche Umwelthilfe die planungsrechtliche Grundlage für das größte Investitionsvorhaben an, das je von Tübingen aus betrieben wurde: Wie mehrfach berichtet, will der Südweststrom-Verbund (SWS) mit siebzig Stadtwerken in Brunsbüttel für rund drei Milliarden Euro ein Steinkohlekraftwerk mit zwei Blöcken à 900 Megawatt errichten. Den Weg dazu machte der Gemeinderat von Brunsbüttel kurz vor Weihnachten frei. Gegen den Widerstand von 15 umliegenden Gemeinden und gegen 9000 Einwendungen von Bürgern in der Wilstermarsch segnete das Stadtparlament mit großer Mehrheit den von der SWS-Kraftwerks-GmbH angeforderten Bebauungsplan ab. Doch damit, so behaupten die Kläger, hat die Standortgemeinde gegen europäisches und nationales Recht verstoßen.

Bauplatz zu nah an der Wohnsiedlung

Laut BUND und DHU weist das Planwerk „ein ganzes Bündel von Fehlern und Mängeln“ auf, die so gravierend sind, dass es dem SWS-Verbund in Brunsbüttel genauso ergehen werde wie dem EON-Konzern in Datteln. Dort hob das Oberverwaltungsgericht Münster im September 2009 einen Bebauungsplan auf, der EON den Zubau eines weiteren Kohlemeilers neben einem bestehenden Kraftwerk ermöglichen sollte. Der Hauptgrund für das gerichtliche Veto: Der Bauplatz lag zu nah bei einer Wohnsiedlung. Just diesen Fehler, so meinen die Kläger gegen den Standort an der Unterelbe, habe man auch in Brunsbüttel gemacht, wo der Mindestabstand von 1500 Metern ebenfalls nicht eingehalten werde. Das ist nach Ansicht von DHU-Geschäftsführer Rainer Baake umso schlimmer, als mit der Inbetriebnahme der beiden geplanten Kohlemeiler ganz gewiss auch die gesetzlichen Grenzwerte für Feinstaub überschritten würden. Vor allem aber bauen die Umweltverbände bei ihrer Klage auf naturschutzrechtliche Einwände. Durch das Kohlekraftwerk würde ihrer Ansicht nach eine ganze Reihe geschützter Tier- und Pflanzenarten bedroht. Vorneweg der Schnäpel, eine Fischart, die in Deutschland bereits als ausgestorben galt und nun, da sie von Elbfischern wieder entdeckt wurde, in die höchste europäische Schutzkategorie eingestuft wurde. Schon eine mögliche Beeinträchtigung dieser Art schließe die Genehmigung des Kraftwerks aus.

Südweststrom hält Planung für rechtssicher

Darüber hinaus geht es laut Hans-Jörg Lüth, dem Geschäftsführer des BUND Schleswig-Holstein, aber auch um eine Vielzahl anderer bedrohter Fische, Muscheln, Vögel und Kleinsäuger, die unter dem Schadstoff-Ausstoß eines Kohlekraftwerks schwer zu leiden hätten. Vor allem unter den zu erwartenden Schwermetall-Emissionen: „Die Grenzwerte für Quecksilber werden in der Elbe schon heute um ein Vielfaches überschritten – jeder zusätzlicher Schwermetall-Eintrag verstößt gegen europäisches Recht.“ Der Vorstoß der beiden Umweltverbände hat in der Tübinger Südweststrom-Zentrale niemand überrascht. „Wir haben mit einer solchen Klage gerechnet“, sagte Pressesprecher Alexander Raithel dazu, „und sie wurde uns auch angekündigt“. Insgesamt habe man in der Mitteilung von BUND und DHU „nichts Neues“ gelesen, deshalb werde man nun erstmal die Klageschrift abwarten: „Dann werden wir ja sehen, was genau beklagt wird.“ Bis auf weiteres, so Raithel, gehe man bei der Südweststrom davon aus, dass der Bebauungsplan „rechtssicher“ sei. Schließlich sei der ja von „erfahrenen Fachleuten der Stadt Brunsbüttel erstellt“ worden. Genauso siegessicher gibt sich die Gegenseite, und fühlt sich dabei bestärkt durch eine Entscheidung der GDF Suez. Der französische Energiekonzern, der direkt neben dem Südweststrom-Bauplatz ebenfalls einen Kohlemeiler aufstellen wollte, zog sich im Dezember aus Brunsbüttel zurück – „wegen exakt der gleichen rechtlichen Unsicherheiten, die nun auch das SWS-Kraftwerk bedrohen“, behauptet BUND-Sprecher Lüth. Sein Mitstreiter Baake rechnet damit, dass sich das nun angestrengte Normenkontroll-Verfahren etwa ein Jahr hinziehen wird. Bis dahin rät er der Stadt Brunsbüttel und den zuständigen Behörden in Schleswig-Holstein dringend davon ab, erste Teilerrichtungsgenehmigungen (wie sie der Südweststrom für Anfang Februar in Aussicht gestellt wurden) auszusprechen. Ansonsten drohten ihnen, wenn das Gericht den Bebauungsplan schließlich kippt, umfangreiche Schadensersatz-Ansprüche der Kraftwerksbauer.

Der erbitterte Widerstand ist gewiss

Im übrigen gibt Baake den siebzig SWS-Investoren zu bedenken:

„Wer heute noch Großkohlekraftwerke plant, die nach ihrer Inbetriebnahme Atmosphäre und Umwelt über ein halbes Jahrhundert mit Millionen Tonnen Kohlendioxid und anderen Schadstoffen belasten, muss wissen, dass er überall auf erbitterten Widerstand von Anwohnern und Klimaschützern stoßen wird.“


Quelle: Schwäbisches Tagblatt Tübingen

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Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.

[editiert: 05.02.11, 18:59 von nomos]
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