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FORUM GASPREISSENKUNG
Bürgerinitiative für faire Gaspreise
Auch in Bietigheim-Bissingen ist die Erkenntnis gewachsen, dass es sich bei den Gastarifen nicht um faire Preise handelt. Drastische Preissteigerungen haben die Verbraucher sensibel gemacht. Viele äußern ihren Unmut - manche engagieren sich. So ist die Initiative entstanden.
 
Die Klimakiller und umweltschädlichen CO2-Schleudern haben wieder eine Chance

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nomos

Beiträge: 373



New PostErstellt: 14.03.11, 10:37  Betreff: Die Klimakiller und umweltschädlichen CO2-Schleudern haben wieder eine Chance  drucken  weiterempfehlen

Alles geprüft und in Butter beim geplanten größten Importkohlekraftwerk Europas. Die Chancen für den Bau waren nie größer.

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume erteilt erste Teilgenehmigung für SWS-Kohlekraftwerk in Brunsbüttel

1.03.2011
FLINTBEK/BRUNSBÜTTEL. Für die Errichtung des geplanten Steinkohlekraftwerks hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Flintbek der Firma SWS - SüdWestStrom StadtKraftWerk Brunsbüttel GmbH & Co. KG, Ostertweute 3 in 25541 Brunsbüttel die 1. Teilgenehmigung erteilt. Gegenstand der Genehmigung ist die Errichtung eines Steinkohlekraftwerkes, bestehend im Wesentlichen aus zwei steinkohlebefeuerten Dampferzeugern (Vertikalzug-Turmkessel, 2.100 MWth), zwei heizölbefeuerten Hilfsdampferzeugern (Gesamtfeuerungsleistung maximal 100 MWth), Brennstoffversorgungs- und -lageranlagen, Rauchgasreinigungs-, Durchlaufkühlungs- und Dampfturbinenanlage in einem gestuften Verfahren.

Mit der 1. Teilgenehmigung können bauvorbereitende Arbeiten durchgeführt werden (Baufeldfreimachung einschließlich der Baustelleneinrichtungsflächen und die Errichtung der dazu gehörigen technischen Infrastruktur) sowie u.a. die Errichtung des Kohlelagers mit den dazu gehörenden maschinellen Einrichtungen, des Kühlwasserpumpenhauses, der Kraftschlussbecken und der Deichabsperrbauwerke, der Kühlwasserleitungen und -kanäle landseitig einschließlich der Deichquerung.

Diese Genehmigung beinhaltet nicht den Betrieb des Kraftwerks, sie enthält aber bereits wesentliche Bestimmungen, die von SWS bei der Inbetriebnahme eingehalten werden müssen. Der ca. 350 Seiten umfassende Genehmigungsbescheid enthält zudem zahlreiche Auflagen und Nebenbestimmungen, die für eine Minimierung der Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sorgen sollen.

Der Entscheidung des Landesamtes ist ein sehr gründliches, umfangreiches und durch die nachhaltige Öffentlichkeitsbeteiligung auch sehr transparentes Genehmigungsverfahren nach den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und anderer Rechtsvorschriften vorausgegangen. Die Prüfung der Antragsunterlagen, Gutachten, Stellungnahmen sowie der zahlreich eingegangenen Anregungen und Bedenken hat ergeben, dass die Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen und dem Antrag deshalb entsprochen werden muss. Eine Prüfung der Bedarfsabschätzung des vom künftigen Kraftwerk produzierten Stroms ist nicht Gegenstand des vorgegebenen Genehmigungsverfahrens.

Das geplante Vorhaben entspricht außerdem den Vorgaben der am 30.12.2010 in Kraft getretenen 1. Änderung des B-Plans Nr. 56. Weiterhin ergeben sich auch keine grundsätzlichen Genehmigungshindernisse hinsichtlich anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

Unter Berücksichtigung der mit der Genehmigung verbundenen Bedingungen, Auflagen und Nebenbestimmungen ist sichergestellt, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte sicher eingehalten werden, so dass keine schädlichen Umweltauswirkungen und sonstige Gefahren oder erhebliche Nachteile und Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu befürchten sind.

Im Genehmigungsverfahren hatten neben zahlreichen Gemeinden, Fachbehörden und Gutachtern insbesondere auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich zu dem Vorhaben zu äußern (ca. 4.800 Einwendungen). Davon ist insbesondere bei dem sechstägigen öffentlichen Erörterungstermin im Januar 2010 in Brunsbüttel ausgiebig Gebrauch gemacht worden. Die schriftlich und mündlich vorgetragenen Anregungen und Bedenken haben – soweit rechtlich möglich – im Verfahren Berücksichtigung gefunden.

Der Genehmigungsbescheid wird voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte diesen Jahres für zwei Wochen öffentlich ausgelegt. Der genaue Auslegungstermin wird im Amtsblatt Schleswig-Holstein sowie in den örtlichen Tageszeitungen rechtzeitig bekannt gemacht.


QUELLE: Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein -Pressemitteilung


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Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.
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