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Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?

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Birka
Tinkerputzer


Beiträge: 7


New PostErstellt: 12.04.05, 13:19  Betreff: Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen,
ich habe seit kurzem einen Tinker in Halbpension. Vor ein paar Tagen hat mich der Besitzer mit der Ankündigung überrascht, daß er die Stute hat decken lassen. Ich bin im Moment ziemlich sauer, denn ich meine, das hätte mit mir abgesprochen werden müssen. Schließlich bedeutet es ja, daß ich ab 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr reiten kann (so wurde mir gesagt) und danach geht es auch nicht gleich weiter, also ich rechne mal mit 8-10 Wochen Ausfall, bis ich wieder richtig Dressur reiten kann. Wenn ich von den Deckabsichten vorher gewußt hätte, hätte ich die Stute wahrscheinlich nicht in Halbpension genommen und ich überlege, ob ich aus dem Vertrag nicht einfach wieder aussteige, weil das irgendwie keine Basis ist, wenn jeder macht, was er will. Wie sehr Ihr das? Ist es üblich, daß ein Pferdebesitzer einfach entscheidet, und der Reitpartner hat das dann zu schlucken? Viele Grüße von Birka

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Meggy und Ginkgo
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Beiträge: 131
Ort: 30855 Hannover - Langenhagen

Tinker: Meggy(10) und Ginkgo(4)
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Tinkerstammtisch: bisher kein fester...


New PostErstellt: 12.04.05, 13:37  Betreff: Re: Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

also grundsätzlich ist das die Entscheidung des Besitzers. Jetzt weiss ich natürlich nicht, was Du da für einen Vertrag hast, aber eine Reitbeteiligung hat da eigentlich kein Mitspracherecht. Nur sollte sie schon informiert werden, da der Reitausfall dann nach meiner Erfahrung noch wesentlich länger ist. Wüsste jetzt keine Stute die sich auf dem Dressurplatz konzentriert, wenn ihr fohlen da durch die gegend schießt.
Ich persönlich würde sowas auf jeden Fall mit meiner RB absprechen, zumal das Reiten auch wegen der Tragzeit evtl. nur eingeschränkt möglich ist. Meine Stute musste ich z.B. 2 Monate vor der Geburt aufhören zu arbeiten. Sie wollte und konnte einfach nicht mehr.

Gruß Nicole



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Tamara

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New PostErstellt: 12.04.05, 14:10  Betreff: Re: Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Birka,

also ich kann mich da meiner Vorschreiberin nur anschließen. Natürlich legt ein Vertrag versch. Verbindlichkeiten fest (Haftung, Kündigungsfristen, Vereinbarungen etc.), die "Entscheidungsgewalt" ( und Verantwortung) bleibt letzendlich natürlich bei dem Besitzer/der Besitzerin.

So, wie ich das lese, bist Du nicht Miteigentümerin, oder (?) - dieser Fall wäre sonst natürlich ein anderer ... .

Natürlich ist es "fairer" Dinge abzusprechen, wobei ich denke, dass gerade das Thema RB ein schwieriges ist - beruht doch viel auf einem guten Draht zueinander.

Viel Glück,

Tamara





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Tanja & Chiara
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Tinker: ja, Chiara, 1999
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New PostErstellt: 12.04.05, 14:33  Betreff: Re: Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Birka,

ich kann mich Nicole & Tami nur anschließen. Eigentlich hat eine Reitbeteiligung kein Mitspracherecht und es liegt eigentlich in der Selbstverständlichkeit das der Besitzer informiert.

Wenn ich es aus Deiner Mail aber richtig verstanden habe, hast Du SEIN Pferd bei DIR unterestellt und darfst es dafür reiten? Wenn es Dir nicht zu persönlich ist, schildere doch mal genau was für einen "Vertrag" (egal ob mündlich oder schriftlich) ihr habt.
Wenn es so wäre, dass er das Pferd bei Dir günstiger oder umsonst einstellt und Du es dafür reiten darfst, wäre es natürlich schon eine kleine "Sauerei" wenn er sie decken lässt ohne Bescheid zu sagen, denn dann wäre seine "Abmachung" ja nicht eingehalten! (Falls ich das wie gesagt richtig verstanden habe!)

Schreib doch mal mehr!

Liebe Grüße,
Tanja & Chiara



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Birka
Tinkerputzer


Beiträge: 7


New PostErstellt: 12.04.05, 16:18  Betreff: Re: Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Ihr,
danke für Eure Meinung. Ich habe kein Miteigentum an der Stute und sie steht auch nicht bei mir, um diese Fragen gleich zu beantworten, aber aus meiner Sicht ist es so, daß ich an der Hälfte der Kosten beteiligt bin und von daher schon gerne mitentscheiden möchte, was mit dem Pferd geschieht, soweit es mich dann so stark betrifft. Und es betrifft mich aus meiner Sicht gewaltig, wenn ich längere Zeit nur zahlen muß, aber nicht reiten kann. Aus Krankheitsgründen hätte ich damit kein Problem, aber eine Trächtigkeit ist was anderes. Natürlich muß der Pferdebesitzer im Endeffekt schon entscheiden dürfen, ob er ein Fohlen möchte, ich möchte da auch kein gleichberechtigtes Mitspracherecht, aber schon die 49%. Und ich hätte es wirklich gerne vorher gewußt und dann zumindest mitentschieden, zu welchem Zeitpunkt gedeckt wird (es ist ein eigener Hengst am Hof, so daß das kein Problem ist). Und ganz sicher hätte ich die Stute nicht in Halbpension genommen, wenn ich vorher gewußt hätte, daß solche Pläne bestehen, weil ich mir einfach bestimmte reiterlicher Ziele gesetzt habe und deshalb wenigstens wieder ein "halbes" Pferd wollte. Das war auch abgesprochen. Ich denke, das ist so kein guter Start in eine Reitpartnerschaft und ich bin momentan auch unsicher, ob es bei dieser Reitpartnerschaft bleibt, weil ich mich einfach hintergangen fühle. Ich hatte früher schon einmal 2 Reitpartnerschaften (wurden wegen Umzug beendet), da war das ganz anders, da war das immer unser gemeinsames Pferd und wir haben alles gemeinsam entschieden und uns auch immer irgendwie geeinigt, also ich fand das besser und ich habe dadurch phasenweise trotz Zeitmangels auch die volle Verantwortung für diese Pferde übernommen, ohne daß es mir etwas ausgemacht hätte. Aber so? Das möchte ich eigentlich nicht. Viele Grüße von Birka

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Tinker_Dorina
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New PostErstellt: 12.04.05, 16:31  Betreff: Re: Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?  drucken  weiterempfehlen

Also ich würde einfach sagen, dass du nicht zahlst während du nicht reiten kannst oder?? Aber ich denke das wird der Besitzer auch so sehen.

Eine RB zahlt man ja normal monatlich, dafür das man das ganze monat je nach Absprach so und so oft reiten kann. Und wenn du dann 3 Monaten nicht reiten kannst musst du auch nicht zahlen. (also würde ich jetzt so sagen)

Gut das mit der Partnerschaft ist jetzt eine andere Sache wieder...wenn du dir jetzt etwas anders vorgestellt hast und reiterliche Ziele hast, musst du eben kündigen...

Darf ich mal Fragen wievie ein Pferd in Halbpension kostet? ich kenne so etwas überhaupt nicht!!! ich kenne nur RB und da hat man keinerlei Mitspracherecht..



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Birka
Tinkerputzer


Beiträge: 7


New PostErstellt: 12.04.05, 17:44  Betreff: Re: Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Dorina,
naja, man zahlt halt die Hälfte der Unterbringungskosten und dazu den "halben" Schmied, Tierarztkosten sind Sache des Besitzers, es sei denn, man hat selber mutwillig oder sehr leichtfertig dem Pferd geschadet, dann zahlt man auch den Tierarzt. Mir ist das einmal passiert, da ist mein Pferd in Panik gegen ein Metalltor gerannt und hat sich eine Schnittverletzung zugezogen. Konnte ich zwar nicht wirklich was dafür, aber der Besitzer ja noch viel weniger, weil er nicht dabei war. Dazu kauft man auch mal irgendwelche Sachen, die gerade nötig sind, das ergibt sich immer irgendwie. Und man ist zur Hälfte an allen Pflichten beteiligt, wie tierärztliche Behandlungen durchführen, Koppel abäpfeln, es wird quasi alles geteilt. Ich glaube nicht, daß eine Halbpension viel was anderes ist als eine RB, je nachdem, wieviel Tage man ausgemacht hat. Bei uns ist es so, daß ich das Pferd 3 Tage habe, der Besitzer die übrigen 3 Tage und am 7. Tag ist Ruhetag. Gruß Birka

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Tinker_Dorina
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New PostErstellt: 12.04.05, 18:06  Betreff: Re: Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?  drucken  weiterempfehlen

Ach so ist das.

Naja aber dann ist bei uns eine RB eigentlich besser... weil man im Endeffekt net soviel zahlen muss. kann natürlich sein, dass es dafür fürs reiten draufgeschlagen wird. Ich denke dann wird deine RB etwas billiger sein, weil du ja noch "viel"machen musst.

Ich hatte mal für zwei Monate eine RB und habe 50,- EUR dafür gezahlt und konnte so oft reiten wie ich wollte.. aber mehr musste ich nicht machen. Außer ich habe es halt freiwillig getan

oder gibt Rb für 25,- EUR im Monat und man kann 2-3x die Woche reiten...



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Tamara

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New PostErstellt: 12.04.05, 18:20  Betreff: Re: Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?  drucken  weiterempfehlen

Na bei uns gibts das für 25 Euro schon lange nicht mehr  . Bei uns liegen momentan die Preise (für 2mal die Woche reiten) bei 60-70 Euro pro RB.

Birka, hast Du Deine Vorstellungen denn genau vorher abgesprochen? Ich halte dies für sehr wichtig, gerade weil Du ja Deine klaren Vorstellungen hast.

Ich halte es so (am Freitag ist wieder so weit  ): vorweg alles genau klären; Erwartungen, Pflichten, Ansprüche auf den Tisch, eventuell eine Probezeit von 4-6 Wochen regeln und wenn dann alles klappt: SUPER!

Allerdings muß ich auch sagen, dass ich in dem Sinne die RB nicht als "49%" Beteiligte an meinem Pferd sehe , das heißt, Entscheidungen rund um mein Pferd treffe auch ich - die RB wird dann sicherlich auch verständigt, ganz klar. Allerdings würde ich in so einem Fall natürlich kein Geld mehr verlangen, wenn nicht mehr geritten werden kann!

Alles Gute und vielleicht besprecht ihr das einfach mal.

Tamara





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Odinliebhaberin
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New PostErstellt: 12.04.05, 18:25  Betreff: Re: Welche Rechte hat man als Reitbeteiligung?  drucken  weiterempfehlen

ich kann es schon verstehen, dass du dich aufregst, aber ich als besitzer (andere sichtweise wie du) will auch keine rb haben ,die meint, es wäre zur hälfte ihr pferd und dann alles mitbestimmen darf! Sorry wenn du dich dafür angegriffen fühlst, aber es ist das pferd des eigentümers und da hat niemand was mitzureden...wenn du für diese zeit nicht reiten kannst, dann ist so eine sache auch geregelt, dass man für diesen ausfall nichts zahlt. wenn du reiterlich weiterkommen willst ohne auf die trächtigkeit rücksicht zu nehmen, dann solltest du dir ein anderes pferd suchen!

liebe grüße larissa



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