Hagen27
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Erstellt: 02.02.10, 23:53 Betreff: Re: Rückstellungsvertrag |
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Erstmal ist festzuhalten, dass Rückstellungsverträge generell nur für Darsteller bzw. Schauspieler gemacht werden.
Da Du mit einem Rückstellungsvertrag auch die Verwertung frei gibst, hast Du jederzeit die Möglichkeit, solltest Du dennoch kein Geld zu sehen, die Senderechte zu entziehen.
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