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filmservice

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Beiträge: 25

New PostErstellt: 03.02.10, 17:49     Betreff: Re: Rückstellungsvertrag

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    Zitat: Hagen27
    Erstmal ist festzuhalten, dass Rückstellungsverträge generell nur für Darsteller bzw. Schauspieler gemacht werden.
Nonsens
    Zitat: Hagen27
    Da Du mit einem Rückstellungsvertrag auch die Verwertung frei gibst, hast Du jederzeit die Möglichkeit, solltest Du dennoch kein Geld zu sehen, die Senderechte zu entziehen.
Noch mehr Nonsens
    Zitat: Hagen27
    Und sollte dennoch keine Gage gezahlt werden, obwohl der Film einen oder mehrere Verwerter gefunden hat, kannst Du der weiteren Vermarktung widersprechen.
Kannst du nicht. Du kannst deine Vergütung einklagen, mehr nicht.

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