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Nur mal angenommen: Fall einer Insolvenz

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Schneeglöckchen

Mitglied

Beiträge: 38


New PostErstellt: 21.05.09, 20:31  Betreff:  Nur mal angenommen: Fall einer Insolvenz  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

A hat einen Vertrag mit B geschlossen.

Firma B zahlt nicht, weil Firma C Insolvenz angemeldet hat.

Alles natürlich frei erfunden.

Ähnlichkeiten zu anderen Fällen sind rein zufällig.

 

(in Kurzfassung, ich prüfe das jetzt aber nicht komplett und ordnungsgemäß im einzelnen durch!)

 

 

A+B

C zahlt nicht an B aufgrund Insolvenz.

B verweigert jede Zahlung an A.

 

Kann A die vereinbarte Vergütung insgesamt oder zumindest teilweise von B verlangen obwohl B keine Zahlung von C erhält?

 

Anspruch des A gegen B auf Zahlung der Vergütung aus Dienst­vertrag gem. § 611.

 

A hat gegen B einen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergü­tung, wenn zwischen beiden ein wirksamer Dienstvertrag gem. § 611 zu Stande gekommen ist.

Ein Dienstvertrag ist ein synallagmatischer Vertrag, wonach der eine Vertragspartner zur Leistung der vereinbarten Dienste und der andere zur Vergütung derselbigen verpflichtet ist.

 

B hat mit C vereinbart, dass A für eine Vergütung von 150€ als Sprecher für einen Spot fungiert.

 

Fraglich ist zunächst wer Vertragspartei geworden ist.

Bla bla bla…hier Kurzfassung.

 

B handelt auf eigenen Namen und eigene Rechnung.

Eine wirksame Vertretung des C durch B scheidet somit aus.

Somit wirkt der Vertrag ausschließlich für und gegen B.

 

Zwischenergebnis:

Zwischen A und B ist ein wirksamer Dienstvertrag gem. 611 I BGB zu Stande gekommen.

Damit steht dem A ein Anspruch auf die Zahlung von 150€ zu.

 

 

 

Anspruch erloschen?

 

 

B verweigert die Zahlung an A, nachdem er von der Insolvenz des C überrascht worden sei. Schließlich sei C schuld daran, dass A nicht bezahlt werden könne. B weist auf eine Wartezeit hin und gibt ebenfalls an höchstens 1/3 der Vergütung weiterleiten zu können. Jedenfalls stünde A die Vergütung nicht in voller Höhe zu.

 

Risiko

Nur dem B war es möglich, das Risiko abzuschätzen, da nur er in direktem Kontakt zu C steht.

 

B soll deshalb nicht die Möglichkeit haben, das Risiko, dass sich sein Vertragspartner C auch vertragstreu verhält, auf den Dritten A, deren er sich zur Durchführung des Vertrages bedient, abzuwälzen.

B hat die Unmöglichkeit zu vertreten (Kurzfassung).

 

Des Weiteren wurde durch das Engagement dem A die Möglichkeit genommen, ein eventuell lukrativeres Angebot anzunehmen.

 

Hier wird deutlich, dass der Dienstherr (B) das Risiko für den Dienstverpflichten (A) übernehmen sollte.

 

Anspruch in Höhe von 150€ des A gegen B (+).

---

Teilweise etwas wirr geschrieben, aber ich hatte jetzt keine große Lust...

-----

Alle Angaben ohne Gewähr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Der Satz musste jetzt noch drunter....*Wie immer*.

 

 

 



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Schneeglöckchen

Mitglied

Beiträge: 38


New PostErstellt: 21.05.09, 20:36  Betreff:  Re: Nur mal angenommen: Fall einer Insolvenz  drucken  weiterempfehlen

Noch eine kleine Anmerkung:

Antworten a la: Wie ist das in meinem Fall? können nicht beantwortet werden.

Man könnte jedoch fragen: Wie ist das, wenn A mit B....etc. .

Nur mal so nebenbei bemerkt.



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Die Leiche
Gast
New PostErstellt: 21.05.09, 21:26  Betreff: Re: Nur mal angenommen: Fall einer Insolvenz  drucken  weiterempfehlen

sehr schön


Da ich mir übrigens die Buchstaben A, B, C immer so schlecht merken kann, verwende ich dafür einige Synonyme, die ich mir besser merken kann.

Für den Fall, dass es anderen ähnlich geht, hier mal meine Synonyme:

A = Komparse

B= Agentur

C=Produktion




Die Leiche
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Gast
New PostErstellt: 21.05.09, 21:31  Betreff: Re: Nur mal angenommen: Fall einer Insolvenz  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Die Leiche
    sehr schön


    Da ich mir übrigens die Buchstaben A, B, C immer so schlecht merken kann, verwende ich dafür einige Synonyme, die ich mir besser merken kann.

    Für den Fall, dass es anderen ähnlich geht, hier mal meine Synonyme:

    A = Komparse

    B= Agentur

    C=Produktion




    Die Leiche
Stop, Du musst noch D verwenden. D ist ...

D=Gagenabrechnungsfirma
Was ist, wenn D Pleite macht?
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Schneeglöckchen

Mitglied

Beiträge: 38


New PostErstellt: 21.05.09, 21:37  Betreff:  Re: Nur mal angenommen: Fall einer Insolvenz  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Die Leiche
    sehr schön Da ich mir übrigens die Buchstaben A, B, C immer so schlecht merken kann, verwende ich dafür einige Synonyme, die ich mir besser merken kann. Für den Fall, dass es anderen ähnlich geht, hier mal meine Synonyme: A = Komparse B= Agentur C=Produktion Die Leiche

LAAAAAAACH!

Das sind aber nur Synonyme, gell?!

Oh nee^^. ~*lol*~.



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Schneeglöckchen

Mitglied

Beiträge: 38


New PostErstellt: 21.05.09, 21:38  Betreff:  Re: Nur mal angenommen: Fall einer Insolvenz  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Gast
    Was ist, wenn D Pleite macht?

Hey, ich will jetzt was im TV schauen^^.



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