KOMPARSE.DE - Portal für Komparsen u. Kleindarst.

 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Geza

Mitglied

Beiträge: 3

New PostErstellt: 13.08.14, 12:11     Betreff: Re: Sozialabgabenpflicht besteht nicht!

Braun Thermoscan IRT 4520 Fieberther...
Liebe Komparsen,

ich möchte Euch nun gerne noch berichten, wie es weiterging. Die Abrechnungsfirma merkte (durch Hinweis der Landesversicherungsanstalt), daß ich falsche Angaben gemacht hatte und forderte die Sozialabgaben zuzüglich Bearbeitungsgebühr von mir. Ich weigerte mich und es kam zum Prozeß vor dem Sozialgericht in Potsdam. Hier machte ich den Fehler, mich gütlich zu einigen (ich zahlte 20 Euro nach, Kosten des Verfahrens übernahm die Abrechnungsfirma). Die Abrechnungsfirma wollte die Auskunft bei der Arbeitsagentur in Nürnberg einholen, ob der Komparsenjob nun abgabenpflichtig sei, oder nicht. Das war eine freiwillige Zusage, die sie aber bisherb nicht einhielt. So muß ich mich nun weiterhin damit beschäftigen - ich hätte es besser zu einer Entscheidung bei dem Gericht kommen lassen sollen.

Das Problem ist: Das Gesetz spricht von 450 Euro im Monat. Nun gibt es eine Geringfügigkeitsrichtlinie der Versicherungen, wonach dieser Betrag auf den ganzen Monat umgerechnet werden soll, also 450 durch die monatlichen Arbeitstage ergibt so ca. 13 Euro am Tag. Wer nun also mehr als 13 Euro am Tag verdient, der ist danach abgabenpflichtig.

Meine Argumentation: Das Gesetz (SGB) steht über den Richtlinien der Versicherungen, die ja kein gültiges Gesetz sind. Das Gesetz spricht von 450 Euro im Monat und nicht von 13 Euro am Tage (das hätte man ja leicht so formulieren können, hätte man das gewollt). Das Sozialgesetz bezweckt ja gerade, daß Geringverdiener von Sozialabgaben entlastet werden sollen und wird durch diese "Geringfügigkeitsrichtlinie" der Versicherungen ausgehebelt, was rechtlich nicht zulässig sein kann.

Ich habe nun also gegenüber meiner Krankenversicherung (die auch nach diesen Richtlinien handelt) erklärt, daß bei mir bei den Komparsenjobs keine "Berufsmäßigkeit" vorlag. Es läuft nun also auf einen weiteren Prozeß mit meiner Krankenversicherung hinaus, wo ich es nun ein für allemal gerichtlich klären will. Wenn ich da gewinne, dann werde ich das hier berichten und jeder kann sich dann auf dieses Urteil berufen und kein Komparse darf mehr zu Sozialabgaben verpflichtet werden, wenn er in einem Monat weniger als 450 Euro verdient. Die Krankenversicherung legt den Fall zunächst noch ihrem internen Gremium (aus Mitarbeitern und Versicherten) zur Entscheidung vor.

Ich habe außerdem an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages geschrieben und um Klärung gebeten: Bin ich abgabenpflichtig, oder nicht? Die haben das Schreiben an die zuständige Behörde weitergeleitet, von der ich noch keine Antwort erhielt.

So oder so können wir nur gewinnen: Wenn das SGB gilt, und nicht die Richtlinie der Versicherungen, dann sparen wir die Sozialabgaben. Gilt es aber nur in der Form von 13 Euro pro Tag und hat die Richtlinie Geltung, dann liegt bei jedem Komparsenjob "Berufsmäßigkeit" vor. Das bedeutet zwar, daß wir Sozialabgaben entrichten müssen, es bedeutet aber auch, daß alle Fahrten zu Castings usw. vom Jobcenter als "Bewerbungskosten" übernommen werden müssen.

Warten wir es also ab.

Gruß,
Geza

nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 10 von 1.362
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design