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Hallo
| Das ist nicht verwendbar, weil die Gegenseite argumentieren kann, dass die Hälfte der kindlichen Gene von der Mutter stammen und darum über sie Auskunft geben. Gendaten der Mutter werden zwar nicht benötigt, sind aber durch die Kindes-Gendaten teilweise vorhanden. |
Dateianlagen:
2004-06-23 Fax Justiz private Vaterschaftstests.pdf (116 kByte)
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