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>Was ich hier als eigentlich wichtigen Punkt ansehe, ist das, was Bruno bereits geschrieben hat.
>> "Aber die
Ungleichbehandlung hat damit zu tun, dass es laut Gleichstellungsgesetze nur
eine Frauenförderung, aber keine Männerförderung gibt.
>Lese ich das richtig, dass die Einstellung einer Frau in öffentliche Positionen (wie Leiter/in KiTa) staatlich bezuschusst, also monetär vergütet wird, die KiTa bei Männern aber leer ausginge?
...Anbei das Chancengleichheitsgesetz von Baden-Württemberg (Vorsicht! Brechgefahr!) Da steht drin, dass nur Frauen gefördert werden, auch wenn sie 49,9% Anteil haben, Männer aber nicht, auch wenn sie nur 0,1% Anteil haben. Und da steht auch drin, dass nur weibliche Beschäftigte als Beauftragte für Chancengleichheit gewählt werden dürfen. Pardon - Männer dürfen ernannt werden, wenn keine der weiblichen Beschäftigte dazu Lust hat. Gleichberechtigung im real existierenden Feminismus eben.
Gruß
Bruno
Dateianlagen:
chancengleichheitsgesetz_vom_5.10.05.pdf (61 kByte)
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