| Beitrag 1.717 von 17.211 (10%) | Anfang zurück weiter Ende |
Hallo, Eugen,
es mag sein, dass die Androhung reicht. Das StGB schreibt jedenfalls
§ 170 Verletzung der Unterhaltspflicht
(1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer einer Schwangeren zum Unterhalt verpflichtet ist und ihr diesen Unterhalt in verwerflicher Weise vorenthält und dadurch den Schwangerschaftsabbruch bewirkt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fußnote
§ 170 Abs. 1 (früher § 170b Abs. 1): Mit dem GG vereinbar, BVerfGE v. 17.1.1979 I 410 -
1 BvL 25/77 -
Du siehst also, dass das Gesetz durchaus Haftstrafen vorsieht, auch wenn dadurch der Unterhalt nicht gezahlt wird. Von Beugehaft steht da nichts.
Unter
http://www.bka.de/pks/zeitreihen/pdf/t40_dtvm.pdf
werden die neuen Zeitreihen für die Kriminalstatistik 2007 veröffentlicht. Dort findest du auf Seite 103 die Straftaten wegen Verletzung der Unterhaltspflicht (nur männliche Tatverdächtige :0) ).
Beugehaft ist meines Wissens dann möglich, wenn der Unterhaltsverpflichtete Auskunft über seine Vermögensverhältnisse bzw. Einkommen verweigert, siehe z. B.
... Ganz wichtig ist zunächst, dass der Anwalt Ihrer Freundin Auskunft über das Einkommen des Vaters verlangt. Will der Vater keine Auskünfte geben, kann der Anwalt diese Auskunft auch gerichtlich erzwingen. Dem Vater droht dann Zwangsgeld oder Beugehaft.
http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-nach-9-Jahren-einfordern.__f10390.html
Unterhaltsverweigerung ist als strafbewährt, Beugehaft wird bei Auskunftsverweigerung und wohl auch bei Verweigerung der Unterschrift der "Zahlungsurkunde" verwendet - letzeres war die Auskunft meines Jugendamtmitarbeiters.
Sicher lassen sich da noch einige Fälle ausgraben.
Wichtig ist meiner Erachtens aber die Botschaft, dass das Standardgejammer Alleinerziehender Mütter Quatsch ist - Unterhaltsverweigerung ist eine Straftat, nur, wenn absolut nichts zu holen ist, gibt es kein Geld. Und dass haben die werten Damen vorher gewusst.
Altschneider