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Frauenrabatt vor deutschen Gerichten – die 23.549.267ste
Heute im Sonntag-Morgenmagazin für Gießen und umliegende Gemeinden ein entsprechender Artikel:
-------- *Zitat-Anfang* (fettkursive Markierungen sind von mir) -------------------
Am Dienstag beginnt in Berlin der Prozess
Polizeikommissar missbrauchte Mädchen
(Ms.) Wegen sexuellen Missbrauchs zweier Mädchen muss sich ein Polizeikommissar ab Dienstaggemeinsam mit den Eltern eines der Opfer vor dem Landgericht Berlin verantworten. Der 52-jährige vom Dienst suspendierte Beamte ist angeklagt, die anfangs achtjährige Tochter der eheleutesexuell missbraucht und pornografische Fotos von ihr gemacht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft hatten die Eltern ihre Tochter dem befreundeten Polizisten für derartige Fotos zur Verfügung gestellt. Die Mutter soll das Geschehen geduldet haben. Dem 53-jährigen Mann und seiner 49-jährigen Frau wirft die Anklage Beihilfe zum sexuellen Missbrauch vor. Daneben wird dem Vater zur Last gelegt, sich an der eigenen Tochter vor den Augen des Kommissars vergangen zu haben. In diesem Fall soll der Polizist fotografiert haben. Im Prozess geht es um rund 80 Missbrauchstaten, die sich zwischen 2004 und 2007 in der Wohnung der Eheleute im Stadtteil Marzahn ereinet haben sollen. Nicht nur die Tochter, sondern auch eine Freundin des Mädchens sei in mehreren Fällen ebenfalls Opfer von sexuellen Übergriffen durch den Beamten geworden, heißt es in der Anklage. Auf die Spur des Verbrechers kam die Polizei im Oktober 2007. Die beiden Männer sitzen seither in Untersuchungshaft. Nach Angaben einer Justizsprecherin bestritten der Polizist und der Vater den sexuellen Missbrauch der Kinder. Die Mutter habe sich nicht geäußert, hieß es weiter. Fotos mit eindeutigen Aufnahmen sollen als Beweis dem Gericht vorliegen. Die Mädchen sind als Zeugen zum Prozess geladen. Für das Verfahren hat die Kammer zunächst drei Verhandlungstage bis Anfang September eingeplant.
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Quelle:
Sonntag-Morgenmagazin für Gießen und umliegende Gemeinden
Jahrgang 30 Ausgabe 33 Seite 12 vom 17.August 2008
Mal ganz abgesehen davon, dass derartige Taten wirklich abartig sind und die Täter und Täterinnen mit aller Härte bestraft gehören, ist diese geschlechtsbezogene Entscheidung wieder mal typisch für unsere Gender-Justiz.
Der Umstand, dass die Mutter weiterhin auf freiem Fuß ist, und somit ihre Tochter und evtl. auch deren Freundin bezüglich deren Aussage unter Druck setzen kann, stellt für den Richter wohl kein Problem dar?
Oder wie soll ich es mir sonst erklären, dass dem Kind anscheinend problemlos zugemutet werden kann, bis zum Prozessauftakt weiter mit der Mutter in einer Wohnung zu leben. Die Männer sperrt man natürlich sofort weg, sind eh alles per se Täter. Die Mutter war bestimmt nur verwirrt, selber dazu gezwungen worden etc... von 2004 bis 2007 wohlgemerkt!
Gruß
Torsten
Dateianlagen:
Frauenrabatt vor deutschen Gerichten__Sonntag-Morgenmagazin f.Gießen u.Gemeinden - 17.August2008_Jahrgang30_Ausgabe33.PNG (332 kByte, 754 x 1.072 Pixel)
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