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Bernd F. aus Mönchengladbach hat sich in der Vergangenheit gezielt auf Stellenanzeigen beworben, die nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben waren (zum Beispiel wenn gezielt "eine kaufmännische Angestellte" gesucht war). Wenn seine Bewerbung dann abgelehnt wurde, ist er vor Gericht gezogen und hat wegen Diskriminierung geklagt unter Berufung auf das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Mit dieser Masche soll er seit Juli 50.000 Euro erstritten haben. Die Lokalpresse berichtet:
http://www.rp-online.de/public/article/regional/niederrheinsued/moenchengladbach/nachrichten/523024
Natürlich ist es nicht korrekt, dass jemand Firmen abkassiert und schädigt, die vielleicht nur aus Nachlässigkeit ihre Stellen nicht geschlechtsneutral ausgeschrieben haben. Aber Bernd F. hat letztlich nur die Gesetzeslage ausgenutzt und legal gehandelt, sonst hätte er kaum so oft vor Gericht Recht bekommen.
Man darf davon ausgehen, dass die Leute, die das Gleichschaltungsgesetz ausgebrütet haben, damit die "Diskriminierung" von Frauen im Berufsleben beseitigen wollten. "Leider" musste das Gesetz geschlechtsneutral formuliert werden, so dass es auch Männern die Möglichkeit einräumt, gegen Diskriminierung zu klagen - und, wie man sieht, sogar erfolgreich.
Ein schönes Beispiel dafür, wie clevere Bürger hirnlose Gesetzesbestimmungen unterlaufen können.