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Hallo Freunde,
seit einigen Stunden meldet der Deutschlandfunk in den Nachrichten, daß es ein neues Grundsatzurteil des BGH betreffend das neue Unterhaltsrecht gebe:
Auch wenn das jüngste Kind eines Alleinerziehenden bereits drei Jahre alt und zudem in einer Vollzeit-Betreuungseinrichtung untergebracht sei, könne eine Vollzeit-Berufstätigkeit "dermaßen belastend" für den AE sein, daß sie ihm nicht zugemutet werden könne, allenfalls eine Teilzeitberufstätigkeit. Die Erwerbspflichten müßten demnach neu formuliert und neu abgestuft gestaltet werden (d. h. entschärft für Unterhaltsempfängerinnen/Blutsaugerinnen, heißt das das im Klartext). Die untergeordneten Gerichte müßten jetzt die Einzelheiten im Einzelfalle neu gestalten und neu bewerten.
Na wunderbar :-( (Was ist denn das für eine Justiz, die mal eben den Willen des Gesetzgebers beiseiteschiebt - der hielt eine Vollzeit-Erwerbstätigkeit für zumutbar, das Gericht nicht - und einfach sagt: "Das kümmert uns nicht, wir wollen's anders!"??)
Erboste Grüße
Rüdiger