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Insolvenz offiziell eröffnet - FRISTEN BEACHTEN !!!

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New PostErstellt: 09.03.09, 20:17  Betreff: Ankündigung:  Insolvenz offiziell eröffnet - FRISTEN BEACHTEN !!!  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

https://www.insolvenzbekanntmachungen.de

8 IN 122/09
In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DM -
Deutsche Massivhaus GmbH vertr. d. d. GF, AG Jena, HRB: 501113, Fasaneninsel 1,
07548 Gera ist heute am Montag, 09.03.2009, um 08:00 Uhr beschlossen worden:
1. RAin B. Breitenbücher, Arminiusstr. 67, 07548 Gera ist als vorläufiger
Verwalter bestellt.
2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters
wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO.
3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen.
Amtsgericht Gera


Der Bauherrennotruf bittet um folgende Ergänzung:

Diese Anordnung des Gerichtes bedeutet nicht, dass man jetzt kündigen kann, damit ist noch KEIN Insolvenzverfahren eröffnet.

Es
bedeutet vielmehr eine Sicherungsmaßnahme, damit die Gläubiger davor
geschützt werden, das Gelder oder bestehende Verträge aus dem
Unternehmen abgezogen werden.
Hierfür bedarf es ab sofort der Zustimmung des eingesetzten ausgewiesenen Rechtsanwaltes.

Damit wird z. B. verhindert, das bestehende Bauverträge aufgekündigt werden und auf eine neue Gesellschaft übertragen werden.
Dadurch
wird auch die Grundlage zur Erklärung der Unwirksamkeit von solchen
Vertragsaufkündigungen bei einer ausstehenden Insolvenzeröffnung
Rechnung getragen.

Für den Bauherren läßt sich daraus kein Recht zur außerordentlichen Kündigung ableiten.

MfG


 




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[editiert: 03.04.09, 16:43 von Admin]
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New PostErstellt: 10.03.09, 00:55  Betreff: Re: Die Insolvenz ist beschlossen  drucken  weiterempfehlen

Wer bis jetzt noch nicht gekündigt hat, der kann auch noch abwarten, bis die Insolvenz offiziell vom Gericht eröffnet wird.

DANN kann jeder ausserordentlich kündigen. Erst dann!
Fragen Sie ihren Anwalt!







Die gefährlichste Weltanschauung ist die derjenigen, die die Welt nicht angeschaut haben (Alexander v. Humboldt)


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New PostErstellt: 19.03.09, 04:40  Betreff: DM-Hauskonzepte insolvent  drucken  weiterempfehlen

Jetzt fehlt nur noch die Ökostar 



Die gefährlichste Weltanschauung ist die derjenigen, die die Welt nicht angeschaut haben (Alexander v. Humboldt)


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New PostErstellt: 03.04.09, 16:26  Betreff: Insolvenzverfahren ist eröffnet  drucken  weiterempfehlen

Das Insolvenzverfahren wurde am 1.04.09 eröffnet:

8 IN 122/09
Über
das Vermögen d. DM - Deutsche Massivhaus GmbH vertr. d. d. GF, AG Jena,
HRB: 501113 nunmehr firmierend unter Integra Bau GmbH, Fasaneninsel 1,
07548 Gera wird heute, am Mittwoch, 01.04.2009, um 13:00 Uhr das
Insolvenzverfahren gemäß § 16 InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und
Überschuldung eröffnet.

Dem Schuldner wird gemäß § 80 InsO
verboten, sein Vermögen zu verwalten und über sein Vermögen zu
verfügen. Zum Insolvenzverwalter wird gemäß § 27 InsO ernannt: RA´in B.
Breitenbücher, Arminiusstr. 67, 07548 Gera (www.kuebler-gbr.de bzw.
).

Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.05.2009 bei d.
Insolvenzverwalter(in) in 2-facher Ausfertigung unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.

Termin
zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) wird bestimmt auf: Freitag,
26. Juni 2009, 10:00 Uhr im Landgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 2,
Schwurgerichtssaal.

Der Termin dient der Berichterstattung des
Verwalters sowie zur Beschlussfassung gemäß §§ 57, 66, 68, 79, 100,
149, 157, 160, 162, 163, 207 InsO. Termin zur Prüfung der an-gemeldeten
Forderungen (Prüfungstermin) wird bestimmt auf: Freitag, 26. Juni 2009,
10:00 Uhr im Landgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 2, Schwurgerichtssaal.

Der
Termin dient der Forderungsprüfung gemäß § 176 InsO. Die Gläubiger,
deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt. Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt
die Zustimmung für Entscheidungen gem. § 160 InsO als erteilt.

Alle Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert,
nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Verwalter. Alle
Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen,
welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des
Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer
die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
daraus entstehenden Schaden.

Amtsgericht Gera

 



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[editiert: 03.04.09, 17:23 von Admin]
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