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Binationale Ehen in Deutschland

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OasisWeb
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Ort: Köln


New PostErstellt: 19.08.04, 10:49  Betreff: Binationale Ehen in Deutschland  drucken  weiterempfehlen

Vor dem Gesetz sind doch nicht alle gleich:
Binationale Ehen in Deutschland
von Ute Karimi, Beraterin für binationale Ehen und Partnerschaften in der "Schwarzen Witwe"
Ausländergesetze beeinflussen die Biographien von Menschen. Es sind nicht nur Flüchtlinge und MigrantInnen, die von einem bewußt kom-pliziert gestalteten und auf Ausgrenzung ausgerichteten Ausländergesetz betroffen sind, sondern auch Frauen, die einen nichtdeutschen Partner wählen. Bis 1972 gab es für die ausländischen Ehemänner deutscher Frauen keine Aufent-haltssicherheit. Bei Frauen, die eine solche Wahl getroffen hatten, wurde davon ausgegangen, daß sie ihren Männern ins Ausland folgen. Hingegen war es den ausländischen Frauen deutscher Männer möglich, mit der Heirat sogar die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten.

Bis heute sind binationale Ehen und Partnerschaften Diskriminierungen durch Gesetze und Behörden ausgesetzt. Das Gesetz zur Familienzusammenführung, der generelle „Scheinehenverdacht”, unter dem die Eheschließungen mit außereuropäischen Partnern stehen, Arten der Aufenthaltsgenehmigung und ihre jeweilige Bedeutung für den rechtlichen Status – all dies sind staatliche Einmischungen in das Leben binationaler Paare. Sie belasten die Verbindung zusätzlich zu den Problemen, mit denen mononationale Paare ebenfalls zu kämpfen haben. Die Wahrung verfassungsmäßig garantierter Grundrechte - wie etwa die Gleichstellung vor dem Gesetz, der Schutz von Ehe und Familie - hängt davon ab, welchen Partner eine Frau wählt: Ob er Deutscher, Spanier oder Iraker ist, entscheidet über die mehr oder weniger freie Lebensgestaltung des Paares. EU-Bürger genießen Freizügigkeit. Das deutsch-spanische Paar kann mit oder ohne Trauschein in jedem europäischen Land zusammenleben. Für die Liebe zu einem irakischen Staatsbürger, also Drittstaatler (dazu noch Araber und Muslim!), ist einiges mehr an Mut und Ausdauer erforderlich, weil das gemeinsame Leben durch den gesetzlichen Rahmen stark eingeschränkt wird.

In einer Umfrage, die vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf. e.V., durchgeführt wurde, nannten die Befragten als schwerwiegendsten Diskriminierungsgrund, daß sie nicht selbst über Zeitpunkt und Ort der Eheschließung entscheiden konnten, sondern zur schnellen Heirat genötigt waren, weil der Partner kein Bleiberecht hatte. Um die Beziehung aufrechtzuerhalten, ist der Gang zum Standesamt - beziehungsweise die Gänge hin und her zwischen Standesamt, Ausländerbehörde und Botschaft - oft die einzige Möglichkeit. Gleichzeitig gilt die überhastete Heirat als Indiz für den Scheinehenverdacht. Standesbeamte prüfen dann, ob das Paar wirklich „aus Liebe” oder „nur der Papiere wegen” - also um sich ein Aufenthaltsrecht zu erschleichen - die Ehe eingehen wollen. Steuerliche Vergünstigungen sind dagegen ein gesellschaftlich anerkannter Grund für die Heirat.

Gleichzeitig hat Interkulturalität Hochkonjunktur: Schlagworte wie ‘Interkulturelle Kompetenz‘ oder ‘Bi-Lingualität‘ gelten seit einiger Zeit als erstrebenswerte Eigenschaften und kursieren im Diskurs der Pädagogen und Sozialwissenschaftler. Für binationale Familien gehört das Leben in zwei Kulturen und mit zwei Sprachen meist zum Alltag. Inzwischen haben Ethnologen die Gruppe der binationalen Paare als Forschungsgegenstand entdeckt. Schweizer Wissenschaftler interessieren sich für binationale Ehen als ‘Angelpunkt interkultureller Netzwerke‘ und ‘Motor der Integration‘. Zumeist Frauen leisten hier – wie üblich unbezahlt – Integrationsarbeit.

Die autonome Frauenforschungsstelle Schwarze Witwe unterstützt sie hierbei. Wir beraten im Falle eines Heiratswunsches in Deutschland oder im Ausland hinsichtlich ausländerrechtlicher Bestimmungen in der BRD sowie auch über das Länderrecht der jeweiligen Heimatländer. Soweit möglich, informieren wir oder vermitteln an entsprechende anwaltliche Stellen oder Institutionen weiter. Bei Konflikten und Verständigungsschwierigkeiten in oder nach einer Partnerschaft, die eventuell aufgrund unterschiedlicher kultureller Sichtweisen oder sprachlicher Barrieren entstanden sind, besteht bei uns die Möglichkeit zu einem Gespräch.



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Copyright: SPERRE Münsters Online-Magazin für Arbeit und Soziales


Quelle: http://www.muenster.org/sperre/a-ausgaben/maerz02/i-text.html

Lieben Gruss Petra
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