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Liebe ohne Grenzen, aber nicht ohne Vertrag

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OasisWeb
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Beiträge: 207
Ort: Köln


New PostErstellt: 18.08.04, 12:51  Betreff: Liebe ohne Grenzen, aber nicht ohne Vertrag  drucken  weiterempfehlen

Trend: Binationale Ehen

Liebe ohne Grenzen, aber nicht ohne Vertrag

Notarieller Ehevertrag federt die Risiken einer "Multikulti"-Beziehung ab

Frankfurt/Main - Man muss nicht erneut prominente Beispiele aus dem Tennissport anführen, um einen aktuellen Trend zu belegen: Die Zahl der Ehen, in denen die Partner verschiedener Nationalität sind, steigt. Während in Europa bereits jede sechste Ehe „binational" ist, liegt der Anteil von Eheschließungen zwischen Partnern unterschiedlicher Staatsangehörigkeit hierzulande bei immerhin vier Prozent (Stand: Mai 2000). 1991 waren es lediglich drei Prozent.

Für grenzenlose Romantik geben die Zahlen freilich keinen Anlass. Binationale Paare haben es vergleichsweise schwer. Vor allem im Falle des Scheiterns bergen die „Multikulti"-Beziehungen allerlei Sprengstoff. Denn noch immer sind die Unterschiede zwischen den nationalen Rechtsordnungen innerhalb Europas, erst recht aber im nichteuropäischen Ausland, groß. Gemischt-nationale Paare sollten deshalb unbedingt einen notariellen Ehevertrag schließen. Standesbeamte sind sogar angehalten, die Partner auf diese Möglichkeit hinzuweisen.

In einem Ehevertrag sollte zunächst festgelegt werden, welches Recht beide Partner anerkennen wollen und wo ihr regelmäßiger Wohnsitz sein wird. Soll im Fall einer Scheidung deutsches Recht gelten, muss dies ausdrücklich im Vertrag stehen. Da die Vorschriften zum ehelichen Güterstand von Land zu Land sehr unterschiedlich sind, empfiehlt sich außerdem eine Art Kassensturz, in dem festgehalten wird, wem was gehört, wer wem was schenkt oder leiht, wer wie viel Schulden hat und wer wo wie viel investiert. Besitzt einer der Partner in seiner Heimat Land- oder Immobilienbesitz, kann eine Gütertrennung sinnvoll sein.

In den Ehevertrag gehört ferner eine Vereinbarung, nach welchem Recht der Ehegattenunterhalt im Fall der Scheidung geregelt werden soll. Vertraglich festschreiben lassen sich zudem das elterliche Sorgerecht, der Umgang, der Kindesunterhalt sowie Auskunftsrechte. Auch der regelmäßige Aufenthaltsort der Kinder nach Trennung der Eltern kann im Ehevertrag vereinbart werden. Die Ehepartner sichern sich mit einem solchen Vertrag bestmöglich ab.

Mögliche Konflikte verbergen sich nicht zuletzt in unterschiedlichen Auffassungen der Partner über ihre Eherollen. Um Problemen dieser Art vorzu- beugen, können im Ehevertrag zum Beispiel die Pflicht zur Einehe, das Recht der Frau auf Berufstätigkeit, ihr Recht auf Reisefreiheit sowie das Recht, die Scheidung einzureichen, festgelegt werden. Insgesamt bietet die Erarbeitung eines Ehevertrages für beide Partner die Chance, sich der Grundlagen ihrer Beziehung bewusst zu werden und Klarheit über ihre jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse zu gewinnen.

Angesichts der komplizierten Materie sollte der Gang zum Notar für binationale Paare selbstverständlich sein. Notare sind nicht nur neutrale Ratgeber, die das Wohl beider Partner im Auge haben, sondern besitzen durch die Zusammenarbeit mit ausländischen Notariaten auch das notwendige Knowhow im inter-nationalen Privat- und Vertragsrecht. So prüfen sie, ob die Bestimmungen in beiden Ländern juristisch anerkannt werden. Ein Restrisiko allerdings bleibt: Kündigt einer der Partner die Ehe auf und setzt sich ins Ausland ab, wird sich auch der beste Ehevertrag nicht immer durchsetzen lassen.

Quelle: http://www.bnotk.de/Informationen_Presse/Pressemitteilungen/pm_quartalskammern_010906.html

Lieben Gruss Petra


[editiert: 18.08.04, 12:52 von OasisWeb]
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