Das Landgericht München beschäftigte sich mit der Frage, ob der Mobilfunk-Anbieter den Kunden, die ihre Prepaidkarte ein Jahr lang nicht aufgeladen haben, das bestehende Guthaben bei Deaktivierung des Mobilfunk-Anschlusses zurückzahlen muss. Der Netzbetreiber gab zu bedenken, dass es nicht möglich sei, eine SIM-Karte zu deaktivieren, für die noch Guthaben vorhanden sei und eine Speicherung des Kontostands bei Deaktivierung der Prepaidkarte sowie eine spätere Auszahlung des Restbetrags für ihn einen hohen Aufwand darstellen würde. Und weil gerade Guthabenkarten oft nicht von der registrierten Person sondern von Dritten genutzt würden, sei es schwierig, den Einzahler zu ermitteln. Das Unternehmen kündige den Kunden die Deaktivierung und den damit verbunden Guthabenverfall per SMS und auch schriftlich an, zudem falle für ein lange Zeit ungenutztes Prepaidkonto hohe Kosten für Verwaltung und Deaktivierung an.
Erstellt: 22.06.06, 18:39 Betreff: Re: Handy-Guthaben darf bei Deaktivierung der Prepaidkarte nicht verfallendruckenweiterempfehlen
Neues Gerichtsurteil
Gericht untersagt Verfall von Prepaid-Guthaben für Handys Donnerstag 22. Juni 2006, 17:44 Uhr
München/Düsseldorf (dpa) - Nach einem Musterurteil dürfen so genannte Prepaid-Guthaben für Handys nicht mehr verfallen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag in einem Verfahren gegen den viertgrößten Mobilfunk-Netzbetreiber 02.
«Das Urteil stärkt die Rechte der Millionen Handynutzer mit Prepaid- Verträgen», sagte Brigitte Sievering-Wichers von der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg. «Mit diesem Urteil haben wir einen weiteren Sieg für den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich erstritten.»