Ihr Schreiben vom 24.10.2007 ist heute bei uns eingegangen.
Der darin ausgesprochene Rückzug der Bankeinzugsgenehmigung verstößt gegen eine Ausführungsbestimmung des mit Ihnen geschlossenen Vertrages. Wir haben deshalb Ihren Internetzugang mit sofortiger Wirkung gesperrt. Dies befreit Sie allerdings nicht von Ihrer Zahlungsverpflichtung.
Bitte informieren Sie sich dazu noch einmal über die getroffene Vereinbarung mit Ihnen.
Ihr Zugang wird wieder freigeschaltet, sobald Sie die Einzugsermächtigung lt. Vertrag wieder erteilen. Bis dahin bitten wir Sie, Ihre Rechnungen per Überweisung zu begleichen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bauer, GF
Probstei - Telekom GmbH Telekommunikations- und Internetdienste