SAT DSL in Steinbach

 
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hilan
New PostErstellt: 13.03.08, 22:55     Betreff: Re: Alles hat ein Ende nur die ... Antwort mit Zitat  

Michael Jackson's This I...
Diese Frage hat vielleicht gar nichts mit dem Thema zu tun...
aber ab welchem Stadium wird man eigentlich unter Amtsvormundschaft gestellt...?


Auf die Reklamation eines Teilnehmers, der noch nicht gekündigt und seine Beiträge auch bezahlt hatte, schrieb Herr Bauer am 10.03.:

“...Im Übrigen haben wir beide Anlagen heute abgeschaltet aufgrund der
Zahlungsmoral der Steinbacher Kunden. „

Antwort Teilnehmer am11.03.:
„...ich beziehe mich auf Ihre eMail-Antwort vom 10.03.2008 bezüglich der
Mängelanzeigen und habe zur Kenntnis genommen, dass Sie die beiden
Anlagen abgeschaltet haben.
Damit wurde wohl das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufgehoben. „


Herr Bauer am11.03.:
“Sie haben eine sehr ausgeprägte Phantasie.
Wie sonst wäre es möglich, aus der Meldung "wir haben beide Anlagen abgeschaltet" heraus zu lesen "hiermit ist Ihr Vertrag aufgehoben" ???
Allerdings räumen wir ein, dass dies zur Steinbacher Mentalität zu gehören scheint, wie wir in letzter Zeit lernen durften. Es wird immer etwas völlig Anderes gelesen und verstanden, als
geschrieben wurde.
Somit ziehen Sie also auch aus Ihrer Wohnung, oder Ihrem Haus, wenn bei
Ihnen das Telefon abgestellt wird, oder was ?
Also noch einmal zum Mitlesen :
*Wir haben beide Anlagen abgestellt, weil die Zahlungsmoral der
Steinbacher uns dazu gezwungen hat !
*Ende der Aussage.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bauer, GF
Probstei Telekom GmbH“

Zum einen sollte man sich klar und konkret, aber bitte nicht so unverschämt ausdrücken, dann wird auch nicht „etwas völlig Anderes gelesen und verstanden, als geschrieben wurde.“ Das wäre doch mal ein Lernziel! Gut.... der ein oder andere möchte sich nicht belasten und versucht deshalb, eindeutige und zielführende Aussagen zu vermeiden...
Andererseits weiß ich nicht genau, wie Herr Bauer den bestehenden Vertrag, dessen Grundlage ja eine Internetverbindung per SATDSL ist, bei dauerhaft abgeschalteter Anlage erfüllen will.... obwohl... wirklich funktioniert hat es ja auch bei angeschalteter Anlage nicht. Aber von Telepathie z.B. kann ich nach meinen Informationen im Zusammenhang mit DSL nur abraten...
Es dürfte wohl klar sein, dass vorsätzliche Nichterfüllung des Vertrages durch den einen Partner dem anderen die Möglichkeit gibt, von dem Vertrag zurückzutreten oder die vereinbarte Leistung einzufordern, wenn er seinerseits die vereinbarte Leistung erbracht hat! Sollte das abgelehnt werden, könnte man von einer Betrugsabsicht ausgehen.
Apropos Zahlungsmoral der Steinbacher...Ursache dafür war die absolut mangelhafte Leistung von Probstei Telekom, die in diesem Forum ausgiebig nachzulesen ist und der dieses Forum überhaupt die Entstehung verdankt.
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