Gast
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Erstellt: 18.05.10, 21:08 Betreff: Re: Türkischer Bundeskanzler? |
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Ausländer könnten nur das Wahlrecht erhalten, wenn dies im Bundeswahlgesetz vorgesehen werden würde. Für eine solche Änderung ist jedoch auch eine Änderung von Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG erforderlich. Nur Deutsche sind (bis auf wenige Ausnahmen) ab dem Mindestalter berechtigt zu wählen und gewählt zu werden. Bundeswahlgesetz (BWahlG oder BWG) Deshalb gibt es auch keinen türkischen Bundeskanzler, ihr Deppen!
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