|
|
Radeisgeilforum
Das etwas andere Radevormwalder Meinungsforum
Das radevormwalder Forum
|
|
|
Autor |
Beitrag |
Harzer
Feldwebel
Beiträge: 44
|
Erstellt: 25.04.11, 13:25 Betreff: Re: Schächten
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Zitat: Patriot
Schlachten in Deutschland Warmblütige Tiere sind beim Schlachten vor dem Blutentzug zu betäuben (§ 4a Abs. 1 TierSchG). Ausnahmen sind nur zulässig bei Notschlachtungen bzw. bedürfen einer Ausnahmegenehmigung. Dieses Töten ohne Betäubung (=Schächen) bedeutet für die Tiere eine noch größere Qual, als die herkömmliche Schlachtung. Der langsame Tod des einzelnen Tieres wird bewusst in Kauf genommen – was bis zu 15 Minuten dauern kann! Aber auch der in Deutschland übliche und vorgeschriebene Schlachtvorgang bedeutet keine Sicherheit für die Tiere, ihre eigene Tötung nicht mit erleben zu müssen – zwischen 20 und 80 % der Tiere (je nach Tierart) wacht aufgrund unzureichender Betäubung auf und erlebt die eigene Tötung mit! Hier ein Link dazu. http://www.animal2000.de/thema/ith2.php
Ps: Darüber macht sich kaum einer einen Kopf , wenn er im Imbiss oder daheim Fleisch isst. Vielleicht konnte euch der Link ja weiterhelfen.
MfG Patriot
Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen. |
§ 4a
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist. (2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn - 1.
sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist, - 2.
die zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder - 3.
dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3 bestimmt ist.
|
|
nach oben |
|
|
Morgana
Administrator
Beiträge: 1593 Ort: Radevormwald
|
Erstellt: 25.04.11, 19:45 Betreff: Re: Schächten
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Ich frag mich wieviel Ausnahmegenemigungen die Moslems noch kriegen? Wir sind Christen u. leben in unserem Land.Für uns ist Schächten verboten(was ich auch richtig finde.)Warum denn Ausnahmen?Damit sind wir doch wieder bei dem Thema: Integration!Die wollen doch nicht und brauchen das auch nicht.Das ist doch auch das,was Sarrazin meint und dem kann man sich doch nur anschließen!
____________________ MfG: Morgana
|
|
nach oben |
|
|
Harzer
Feldwebel
Beiträge: 44
|
Erstellt: 26.04.11, 07:29 Betreff: Re: Schächten
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Zitat: Morgana
Ich frag mich wieviel Ausnahmegenemigungen die Moslems noch kriegen? Wir sind Christen u. leben in unserem Land.Für uns ist Schächten verboten(was ich auch richtig finde.)Warum denn Ausnahmen?Damit sind wir doch wieder bei dem Thema: Integration!Die wollen doch nicht und brauchen das auch nicht.Das ist doch auch das,was Sarrazin meint und dem kann man sich doch nur anschließen! |
Genau das ist es!! Man kann nach dem Tierschutz schreiben wie man will, es wird nichts passieren. Tierschützer an sich haben keinerlei Handhabe. Wenn man Glück hat greifen die Behörden ein, aber auch nur dann wenn hier gegen geltende Gesetze verstoßen wird. Und das ist hier nicht der Fall. Im übrigen sind das eigentlich keine Ausnahmen da im GG steht das jeder das Recht auf Religionsausübung hat. Und genau an diesem Punkt beißt sich die Ratte in den Schwanz. Wenn man was erreichen will, dann geht das wahrscheinlich nur an der Basis.
|
|
nach oben |
|
|
|
powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos
Layout © subBlue design
|