Schlachten in Deutschland
Warmblütige Tiere sind beim Schlachten vor dem Blutentzug
zu betäuben (§ 4a Abs. 1 TierSchG). Ausnahmen sind
nur zulässig bei Notschlachtungen bzw. bedürfen
einer Ausnahmegenehmigung. Dieses Töten ohne Betäubung
(=Schächen) bedeutet für die Tiere eine noch größere
Qual, als die herkömmliche Schlachtung. Der langsame
Tod des einzelnen Tieres wird bewusst in Kauf genommen –
was bis zu 15 Minuten dauern kann! Aber auch der in Deutschland
übliche und vorgeschriebene Schlachtvorgang bedeutet
keine Sicherheit für die Tiere, ihre eigene Tötung
nicht mit erleben zu müssen – zwischen 20 und 80
% der Tiere (je nach Tierart) wacht aufgrund unzureichender
Betäubung auf und erlebt die eigene Tötung mit!
Hier ein Link dazu.
http://www.animal2000.de/thema/ith2.php
Ps:
Darüber macht sich kaum einer einen Kopf , wenn er im Imbiss oder daheim Fleisch isst.
Vielleicht konnte euch der Link ja weiterhelfen.
MfG Patriot
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