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Schächten

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Autor Beitrag
Harzer
Feldwebel


Beiträge: 44

New PostErstellt: 25.04.11, 13:25  Betreff: Re: Schächten  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Patriot
    Schlachten in Deutschland

    Warmblütige Tiere sind beim Schlachten vor dem Blutentzug
    zu betäuben (§ 4a Abs. 1 TierSchG). Ausnahmen sind
    nur zulässig bei Notschlachtungen bzw. bedürfen
    einer Ausnahmegenehmigung.
    Dieses Töten ohne Betäubung
    (=Schächen) bedeutet für die Tiere eine noch größere
    Qual, als die herkömmliche Schlachtung. Der langsame
    Tod des einzelnen Tieres wird bewusst in Kauf genommen –
    was bis zu 15 Minuten dauern kann! Aber auch der in Deutschland
    übliche und vorgeschriebene Schlachtvorgang bedeutet
    keine Sicherheit für die Tiere, ihre eigene Tötung
    nicht mit erleben zu müssen – zwischen 20 und 80
    % der Tiere (je nach Tierart) wacht aufgrund unzureichender
    Betäubung auf und erlebt die eigene Tötung mit!


    Hier ein Link dazu.
    http://www.animal2000.de/thema/ith2.php

    Ps:
    Darüber macht sich kaum einer einen Kopf , wenn er im Imbiss oder daheim Fleisch isst.
    Vielleicht konnte euch der Link ja weiterhelfen.


    MfG Patriot





    Unser größter Ruhm ist nicht, niemals zu fallen, sondern jedes Mal wieder aufzustehen.




§ 4a 


(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
1.
sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist,
2.
die
zuständige Behörde eine Ausnahmegenehmigung für ein Schlachten ohne
Betäubung (Schächten) erteilt hat; sie darf die Ausnahmegenehmigung nur
insoweit erteilen, als es erforderlich ist, den Bedürfnissen von
Angehörigen bestimmter Religionsgemeinschaften im Geltungsbereich dieses
Gesetzes zu entsprechen, denen zwingende Vorschriften ihrer
Religionsgemeinschaft das Schächten vorschreiben oder den Genuss von
Fleisch nicht geschächteter Tiere untersagen oder
3.
dies als Ausnahme durch Rechtsverordnung nach § 4b Nr. 3 bestimmt ist.




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Morgana

Administrator

Beiträge: 1593
Ort: Radevormwald


New PostErstellt: 25.04.11, 19:45  Betreff: Re: Schächten  drucken  weiterempfehlen

Ich frag mich wieviel Ausnahmegenemigungen die Moslems noch kriegen? Wir sind Christen u. leben in unserem Land.Für uns ist Schächten verboten(was ich auch richtig finde.)Warum denn Ausnahmen?Damit sind wir doch wieder bei dem Thema: Integration!Die wollen doch nicht und brauchen das auch nicht.Das ist doch auch das,was Sarrazin meint und dem kann man sich doch nur anschließen!


____________________
MfG:
Morgana
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Harzer
Feldwebel


Beiträge: 44

New PostErstellt: 26.04.11, 07:29  Betreff: Re: Schächten  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Morgana
    Ich frag mich wieviel Ausnahmegenemigungen die Moslems noch kriegen? Wir sind Christen u. leben in unserem Land.Für uns ist Schächten verboten(was ich auch richtig finde.)Warum denn Ausnahmen?Damit sind wir doch wieder bei dem Thema: Integration!Die wollen doch nicht und brauchen das auch nicht.Das ist doch auch das,was Sarrazin meint und dem kann man sich doch nur anschließen!


Genau das ist es!!
Man kann nach dem Tierschutz schreiben wie man will, es wird nichts passieren.
Tierschützer an sich haben keinerlei Handhabe.
Wenn man Glück hat greifen die Behörden ein, aber auch nur dann wenn hier gegen geltende Gesetze verstoßen wird.
Und das ist hier nicht der Fall.
Im übrigen sind das eigentlich keine Ausnahmen da im GG steht das jeder das Recht auf Religionsausübung hat.
Und genau an diesem Punkt beißt sich die Ratte in den Schwanz.
Wenn man was erreichen will, dann geht das wahrscheinlich nur an der Basis.



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