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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Haftbefehle gegen Brüder von Hatun Sürücü beantragt

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Gast
New PostErstellt: 24.11.07, 20:42  Betreff: Haftbefehle gegen Brüder von Hatun Sürücü beantragt  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Haftbefehle gegen Brüder von Hatun Sürücü beantragt

Berlin (ddp). Im Fall des sogenannten Ehrenmordes an der Deutsch-Türkin Hatun Sürücü hat die Staatsanwaltschaft Berlin Haftbefehl gegen zwei Brüder der Getöteten beantragt. Wie die «Berliner Zeitung» heute berichtet, entscheidet nun die 29. Große Strafkammer des Landgerichts über den Antrag. Die beiden im ersten Prozess freigesprochenen Männer halten sich dem Bericht zufolge derzeit in der Türkei auf. Sollte Haftbefehl erlassen werden, kann Deutschland um ihre Auslieferung ersuchen.

Die 23-jährige Hatun Sürücü war am 7. Februar 2005 in der Nähe einer Bushaltestelle in Tempelhof von ihrem damals 18-jährigen Bruder erschossen worden. Im April 2006 wurde der Heranwachsende wegen Mordes zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt. Seine mitangeklagten älteren Brüder wurden freigesprochen, weil ihnen eine Tatbeteiligung nicht nachzuweisen war.

Der Prozess muss jedoch neu verhandelt werden, da der Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig Ende August die Freisprüche aufgehoben hatte.

Auch mit einem Haftbefehl sei es allerdings ungewiss, ob es einen neuen Prozess in Berlin gegen die Brüder geben werde, schreibt das Blatt weiter. Die Türkei liefere eigene Staatsbürger nicht aus. Eher sei damit zu rechnen, dass ihnen dann in der Türkei der Prozess gemacht werde. Der gewaltsame Tod der 23-jährigen Mutter hatte eine bundesweite Debatte über sogenannte Ehrenmorde und Zwangsheiraten ausgelöst.

24.11.2007 SR
http://www.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=85107
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