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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Erstellt: 12.02.08, 08:59 Betreff: Bundesjugendkuratorium warnt vor falschem Aktionismus beim Kinderschutz
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Deutsche Liga für das Kind
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Newsletter Nr. 260 vom 11. Februar 2008
(2) Bundesjugendkuratorium warnt vor falschem Aktionismus beim Kinderschutz
Statt immer neue Modelle und Modellprogramme für frühe Hilfen zum Kinderschutz zu beginnen und den Königsweg für einen wirksamen Kinderschutz zu suchen, sollten zunächst die vor Ort bereits vorhandenen vielfältigen Projekte und Modelle zur Prävention vor Kindeswohlgefährdung intensiver begleitet und ausgewertet werden. Dies ist eine der Forderungen des Bundesjugendkuratoriums (BJK), das sich mit einer Stellungnahme in die öffentliche Debatte zum Kinderschutz einschaltet.
„Wir sollten nicht allein über Fehler von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter sprechen, sondern müssen auch ein mögliches Organisationsversagen und Mängel in der Organisationskultur der Jugendämter diskutieren“, meint die BJK-Vorsitzende Dr. Claudia Lücking-Michel. „Wie wird etwa mit den knappen Finanzmitteln umgegangen? Inwieweit erstarren Handlungsempfehlungen zur Routine? Dabei sind wir überzeugt: Die qualifizierten Allgemeinen Sozialen Dienste der Jugendämter müssen die Basis für einen wirksamen Kinderschutz sein.“ Die institutionelle Verantwortung für den Kinderschutz reicht jedoch nach Auffassung des BJK über die Jugendämter hinaus. Auch Kindertageseinrichtungen, Schulen und weitere Institutionen müssen einbezogen werden. Wenn sich die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe, des Bildungs- und Gesundheitswesens und der Justiz lediglich zum Erfahrungsaustausch am „runden Tisch“ zusammensetzen, ist das vergeudete Zeit und Energie – solange die Netzwerke nicht methodisch begleitet werden und verbindliche Ziele vereinbaren.
Bei allen Bemühungen zur Verbesserung der Prävention warnt das BJK jedoch vor einem Rückfall auf überholte Fürsorgetraditionen: Der Staat solle und dürfe nur eingreifen, so das BJK, wenn das Kindeswohl wirklich gefährdet ist, und nicht, um Normen für ein gelingendes Aufwachsen zu setzen. Denn der Staat könne zwar versuchen, Eltern von einem gewünschten anderen Erziehungsverhalten zu überzeugen, müsse aber letztlich auch unterschiedliche Lebensstile und Erziehungsvorstellungen von Familien akzeptieren. Interventionen gegen den Willen der Eltern beschränken sich daher auf die Fälle, bei denen von einer Kindeswohlgefährdung auszugehen ist.
Das Bundesjugendkuratorium (BJK) ist ein von der Bundesregierung eingesetztes unabhängiges Gremium. Es berät die Bundesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe und in Querschnittsfragen der Kinder- und Jugendpolitik. Dem BJK gehören 15 Sachverständige aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Wissenschaft an. Die Mitglieder werden durch die Bundesjugendministerin/den Bundesjugendminister für Familien, Senioren, Frauen und Jugend für die Dauer der laufenden Legislaturperiode berufen.
Die Stellungnahme ist als PDF erhältlich unter: http://www.bundesjugendkuratorium/positionen.html
Quelle: Pressemitteilung des Bundesjugendkuratoriums vom 16.1.2008
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