Immer wieder mal wird folgende These kursiert, distributiert und propagiert:
"Das Jugendamt sei eine kommunistisch/sozialistische Institution und agiere mit diesem Hintergrund noch heute."
Als Beispiele das kommunistisch/sozialistisch-geprägte Jugendamt werden unter anderem Menschenrechtsverletzungen bei staatlichen Eingriffen in das Familienleben mit dem Beispiel des Umerziehungssystems der Jugendwerkhöfe in der DDR sowie einer des Sanktionsystems durch Zwangsadoptionen in der DDR genannt.