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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
entführte Luna in Guatemala

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Gast
New PostErstellt: 19.02.08, 13:35  Betreff: entführte Luna in Guatemala  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Charité-Arzt fand entführte Luna in Guatemala. Nun der Schock
Mutter mit Tochter (6) untergetaucht!
Von M. HELLWIG und F. MATZERATH (Fotos)

SORGE UM DIE KLEINE LUNA (6)!

Ihre Mutter ist mit ihr abgetaucht! Schon wieder!

Eigentlich sollte gestern früh auf der anderen Seite der Erde, in Guatemala/Mittelamerika, das Urteil im Sorgerechtsstreit um die kleine Berlinerin fallen. Doch Mutter Rosamaria B. (42) erschien nicht...

Wie damals. Vor 651 Tagen. Als Luna aus dem Italien-Urlaub nicht mehr zurückkehrte. Als ihre Mutter sie entführte, abtauchte mit gefälschten Papieren, über Italien, Ungarn nach Mittelamerika.
In Guatemala entführt

Portrait von Luna

Die kleine Luna verschwand vor 21 Monaten, lebt jetzt in Guatemala

Erst vor einer Woche fand der Berliner Charité-Arzt Peter Tinnemann (40) seine Tochter in Guatemala wieder (BILD berichtete). Eine Erzieherin, die dort ein Praktikum gemacht hatte, hatte Luna in einem BILD-Bericht erkannt, ihm den Tipp gegeben.

9 Uhr Ortszeit, vor dem Juzgado De Paz, dem Friedensgericht von Antigua. Peter Tinnemann läuft auf und ab. Wird Friedensrichterin Aida Janeth Gamboa nach dem Haager Abkommen entscheiden und ihm seine Tochter zusprechen? Oder wird sie auf weiteren Unterlagen aus England und Italien bestehen, die sein alleiniges Sorgerecht untermauern sollen?

Der Konsul der deutschen Botschaft von Guatemala ist mittlerweile eingetroffen. Nur Rosamaria B. nicht. Tinnemann hört: Luna ist an diesem Morgen nicht in der Schule erschienen...

„Ich hab‘s gewusst, ich hab‘s gewusst“, schreit Tinnemann. Er zittert. Wut, Frustration, Enttäuschung. Angst.

11.10 Uhr. Der Konsul versucht, ihn zu beruhigen: „Wir checken die Grenzen. Sie ist noch nicht ausgereist.“

Die Anwältin erreicht Rosamaria B. am Handy. Diese behauptet, sie sei daheim. Doch als die Polizei klingelt, macht keiner auf. Durchsuchungsbefehl!

12.05 Uhr. Die Polizei fährt wieder zu dem Einfamilienhaus – der Adresse, die Rosamaria B. bei Gericht angegeben hat. Die sieben Beamten durchsuchen 20 Zimmer. Fehlanzeige! Falsche Adresse!

12.40 Uhr. Die deutsche Botschaft hat eine zweite Adresse. Doch die ist in einem anderen Bezirk – ein anderer Friedensrichter muss einen neuen Durchsuchungsbefehl ausstellen. Doch der will erst eine spanische Übersetzung der Sorgerechts-Urteile sehen...

12.45 Uhr. Die Polizei hat das Reihenhaus, in dem Rosamaria B. wohnen soll, umstellt und – muss warten! Auf den Durchsuchungsbefehl...

Bei Redaktionsschluss war das Haus noch nicht gestürmt, Mutter und Tochter noch nicht gefunden.

http://www.bild.de/BILD/berlin/aktuell/2008/02/19/guatemala-charite-arzt/mutter-mit-tochter-untergetaucht,geo=3800624.html
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Gast
New PostErstellt: 19.02.08, 21:32  Betreff: Re: entführte Luna in Guatemala  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

18. Februar 2008, 13:08 Uhr
ABSURDER GERICHTSBESCHLUSS
Deutscher Arzt findet verschleppte Tochter - aber darf sie nicht treffen

Von Nils Klawitter

Zwei Jahre lang hat Peter Tinnemann seine Tochter gesucht, die von der eigenen Mutter verschleppt wurde. Jetzt hat er Luna in Mittelamerika aufgespürt - doch obwohl ihm das Sorgerecht zugesprochen wurde, verbietet ihm eine Richterin den Kontakt mit seinem Kind.

Hamburg - 665 Tage lang hat Peter Tinnemann nach seiner Tochter gesucht. 9650 Kilometer entfernt von seinem Wohnort Berlin hat er sie nun wiedergefunden. Tinnemanns Ex-Frau Rosamaria B. hatte sich mit der gemeinsamen Tochter über Italien nach Mittelamerika abgesetzt. Doch für die Mutter, gegen die in Italien wegen Kindesentzugs ermittelt wird, sieht es überraschend gut aus: Peter Tinnemann darf seine Tochter nicht sehen und das Land nicht verlassen, befand eine Richterin vergangenen Freitag. Für Tinnemann ist es der vorläufige Höhepunkt einer Odyssee auf der Suche nach seiner Tochter.

Auf die Spur nach Guatemala kamen die Ermittler und Peter Tinnemann durch den Tipp einer Studentin aus Österreich. Sie hatte vor kurzem einen RTL-Beitrag über das vermisste Mädchen gesehen - und Luna erkannt. Die Studentin hatte im vergangenen Jahr ein zweimonatiges Praktikum in einem Kindergarten in Antigua gemacht, 40 Kilometer von Guatemala-Stadt entfernt. Sie hatte dort auch Luna betreut - und Fotos von den Kindern gemacht. Die Gesichtszüge des blonden Mädchens auf den Bildern verglich Interpol mit denen von Luna: Mit 99,2-prozentiger Wahrscheinlichkeit sei es die Vermisste, so die Kriminalisten. Sie entdeckten den Namen des sechsjährigen Mädchens auch auf einer Passagierliste einer Linienmaschine von Madrid nach Guatemala.

Obwohl nach der Ärztin Rosamaria B. in Italien gefahndet wurde, war es ihr am 24. Oktober 2006 im kalabresischen Crotone gelungen, unbehelligt einen Reisepass zu beantragen und sogar Luna darauf eintragen zu lassen. Zwar wurde die Gültigkeit des Passes im Nachhinein von den italienischen Behörden landesweit widerrufen - doch über diese Behörden kann Roberta Ceschini, Tinnemanns italienische Anwältin, nur den Kopf schütteln. Sie hätten sich zu keinem Zeitpunkt "ausreichend bemüht, das Kind zu finden", so Ceschini. Obwohl als sicher gelten könne, dass die Mutter in Kontakt zu ihrer Familie im mittelitalienischen Frosinone stünde, sei nicht einmal eine Telefonüberwachung angeordnet worden.

Kindesentzug gelte in Italien immer noch als minderschweres Verbrechen. "Dementsprechend nachlässig wird ermittelt." Rosamaria B., eine Kinderpsychologin, die Peter Tinnemann bei einem Hilfseinsatz im afrikanischen Sierra Leone kennenlernte, hatte die gemeinsame Tochter im April 2006 nicht mehr aus dem Osterurlaub in Italien zurückgebracht. Tinnemann lebte zu dem Zeitpunkt mit Luna in London, wohin er seiner Frau, die ihren Job dort später verlor, gefolgt war.

Zu der Zeit hatten zwar beide noch das Sorgerecht, dem Vater aber war im Streit um die Tochter vom Londoner High Court das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen worden: "Meiner Meinung nach hat der Vater Beständigkeit gezeigt und bewiesen, dass er Lunas Stabilität und Glück den Vorrang einräumt", so der Richter in seiner Urteilsbegründung.

Rosamaria B. tauchte nach dem Kindesentzug in Ungarn unter und mutete ihrer Tochter danach eine Flucht-Odyssee durch halb Europa zu, ehe sie nach Mittelamerika aufbrach. Zwischenzeitlich ließ sie über ihre Anwälte ausrichten, dass ihr Ex-Mann, wenn er denn seine Tochter wiedersehen wolle, zuvor auf das Sorgerecht verzichten solle.

Wiedersehen mit Luna - Tränen und ein geflüstertes "Peter"

So angespannt wie vergangenen Montag, als er nach Guatemala aufbrach, hat sich Tinnemann nie vorher erlebt. In Afrika sah er Menschen sterben und hatte Gewehre von drogensüchtigen afrikanischen Kindersoldaten unter der Nase. "Aber das war irgendwie eine professionelle Nervosität", sagt er. Als die deutsche Botschaft ihm mitteilte, dass in einem Kindergarten in Antigua ein blondes Mädchen sei, das sie die "Italianita" nannten und das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit seine Tochter sei, habe er Schweißhände bekommen.

Der Arzt, der an der Berliner Charité arbeitet, hatte etliche Varianten durchgespielt, wie er Luna zu sich holen und dann möglichst rasch das Land verlassen wollte. Vor Ort bot man ihm private Sicherheitsleute und ehemalige guatemaltekische Polizeioffiziere als Helfer an. Tinnemann entschied sich für einen anderen Weg: Er ging zur Staatsanwaltschaft. Das war am vergangenen Donnerstag. Er gab dort die Gerichtsurteile aus London ab ebenso wie die aus Italien, denn das Familiengericht in Rom hatte seiner Ex-Frau inzwischen bis auf weiteres auch das Sorgerecht aberkannt.

Freitagmorgen war ein Gerichtstermin anberaumt, was sich als komplizierte Operation erwies. "Wir sind nacheinander bei drei Richtern erschienen, die sich für nicht zuständig erklärten oder mich an die deutsche Botschaft verwiesen", sagt Tinnemann. Doch bei der Botschaft war Tinnemann längst. Dort drückte man ihm eine Liste mit Anwälten in die Hand und wünschte viel Glück. Im Vorfeld, so der Arzt, habe die Botschaft sehr geholfen. Doch jetzt, so sein Eindruck, "sieht man zu, wie ich mich hier verheddere". Immerhin war aus der deutschen Botschaft mittlerweile zu hören, dass man den Vater vor Gericht begleiten werde.

Am frühen Freitagnachmittag ging Peter Tinnemann dann zum Kindergarten "Colegio Sesamo" - mit einer Staatsanwältin. Mit seiner Tochter, die erst total aufgelöst war und weinte, habe er irgendwann angefangen, Ball zu spielen. Und dann, nach einer ganzen Weile, sei sie zu ihm gekommen und habe "Peter" in sein Ohr geflüstert. Ganz leise, denn es sei ja "ein Geheimnis", wo sie jetzt sei.

Wer Fakten schafft, wird belohnt

Wenig später erschien auch Rosamaria B., die schon am Eingang von der Kindergartenleiterin abgefangen und informiert worden war. Zusammen mit der Staatsanwältin und einem Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft ist die ehemalige Familie dann zum Gericht gegangen. Und dort passierte, was Tinnemann die "Fortsetzung der Behördenverarscherei" nennt - was genaugenommen aber auch in Deutschland noch nicht viel anders läuft: Wer Fakten schafft, wird am Ende belohnt, selbst wenn er dabei Gesetze verletzt. Tinnemann hat das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Tochter, einen gültigen Pass, auf dem Luna eingetragen ist, deren Kinderausweis und auf Spanisch übersetzte Gerichtsurteile, die für sich sprechen. Rosamaria B. hat eine zweijährige Entführungsgeschichte hinter sich - aber die immerhin zusammen mit ihrer Tochter.

Das Beste für das Kind sei, wenn es bei seiner Mutter bleibe, befand eine "Friedensrichterin" in Antigua. Ob er Luna denn wenigstens am Wochenende sehen könne, wollte Tinnemann wissen. Das sei zu gefährlich, so die Richterin. Was mit dem Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern sei, fragte Tinnemann. Das interessiere nicht, so die Richterin.

Doch hier könnte sie irren. Denn auch ihr Land hat das Abkommen ratifiziert. Es ist ein Instrument, um entführte Kinder wieder an ihren ursprünglichen Aufenthaltsort zurückzuführen - und zumindest in Europa relativ wirksam.

Tinnemann, so die Order der Richterin, darf das Land nicht verlassen, Rosamaria B. nahm sie nicht einmal den Reisepass ab. Heute soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Wenn Tinnemanns Ex-Frau denn auftaucht.

URL:

* http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,535956,00.html
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