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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden
"Spurensuche
nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung "Systemkritik: Deutsche
Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/
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Autor |
Beitrag |
Martin MITCHELL
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Erstellt: 30.03.15, 03:44 Betreff: Eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt - EuGMR 027 (2014) |
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. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.“
Dieses EuGMR-Urteil – EuGMR 027 (2014) vom 28.01.2014 – auf das ich im unmittelbar vorhergehenden Beitrag verweise, und welches jetzt auch in Deutsch zur Verfügung steht, ist eines der wichtigsten EuGMR-Urteile überhaupt:
Das Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
im Fall von Beschwerdeführerin Louise O’Keeffe gegen Irland EuGMR 027 (2014), entschieden am 28.01.2014 (Beschwerde: Bsw. 35810/09)
in einfacher und für alle verständlicher Sprache:
Zitat:
. Das Urteil läuft darauf hinaus, dass nicht nur der Staat selbst nicht foltern darf, aber auch nicht das Foltern durch andere zulassen oder auch nur tolerieren darf. Der Staat ist verpflichtet seine Bürger zu schützen und jegliches Foltern aktiv zu verhindern, und auch das Foltern von Kindern in seinem Land aktiv zu verhindern. Ein Staat, der diesen seinen Pflichten nicht nachkommt – nicht nachgekommen ist – muß Schadenersatz leisten. Ein Staat, der diesbezüglich auf ganzer Ebene verfehlt, begibt sich ausserhalb der akzeptierten Normen der Staatengemeinschaft und läuft damit die Gefahr als „Schurkenstaat“ ("rogue state") bezeichnet zu werden. . |
Und hier jetzt noch einmal für alle der Link (ein weiterer Link ! ) zu diesem überaus wichtigen Urteil: www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=867#p867 .
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