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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 28.07.15, 03:14     Betreff:  HEIMERZIEHUNG "Pech gehabt", "»Anmeldefrist« versäumt" Antwort mit Zitat  

.
Verein ehemaliger Heimkinder e.V. auf seiner FACEBOOKSEITE (27.07.2015)

@
www.facebook.com/VEHeV


    Zitat:
    .
    Nach wie vor ist der VEH e.V. der Meinung, dass der Fonds im besten Fall eine mittelfristige Lösung sein kann. Denn - egal wie oft die Presse meint, das verkünden zu müssen - eine Entschädigung ist es NICHT! Eine solche aber streben wir an - nach wie vor!
    Solange es aber für die meisten von uns kaum eine andere Möglichkeit gibt, zumindest etwas Geld zu bekommen, ist die Befristung des Fonds schändlich und dient einzig und allein den EInzahlern, so viel Geld zu sparen, wie es geht... und zwar von der absolut ERBÄRMLICHEN SUMME, die überhaupt nur eingezahlt wurde!

    .

Verein ehemaliger Heimkinder e.V. auf seiner VEREINSWEBSEITE (26.07.2015)

@
www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/petiton-zur-entfristung-des-fonds/


    Zitat:
    .
    Petiton zur Entfristung des Fonds

    Am 11.11.2014 schrieb der VEH e.V. folgende Petition an den Bundestag:

    Petition Text
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Fonds Heimerziehung (Ost wie West) entfristet wird und Anmeldungen sowie Zahlungen für ehemalige Heimkinder damit wieder möglich werden.

    Begründung:
    In der Zeit von 1949 bis 1975 lebten etwa 700.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche in Säuglings-, Kinder- und Jugendheimen in der Bundesrepublik Deutschland. Andere Schätzungen sprechen von 800.000 bis 1.000.000 Personen. Hinzu kamen Kinder und Jugendliche, die über einen längeren oder kürzeren Zeitraum in der Psychiatrie eingesperrt waren und tausende von Kindern in Einrichtungen für Behinderte.

    Dieser Zahl entspricht eine geschätzten Zahl von 270.000 Kindern und Jugendlichen, die gezwungen waren, in Spezialkinderheimen und Jugendwerkhöfen in der ehemaligen DDR zu leben.

    Der Heimaufenthalt war vielfach von traumatisierenden Lebens- und Erziehungsverhältnissen geprägt: Misshandlungen, sexuelle Gewalt, Zwangsarbeit, Bildungsentzug waren systembedingt und an der Tagesordnung.

    Wem während der Heimunterbringung im vorgenannten Zeitraum in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in den Heimen der ehemaligen DDR Unrecht und Leid zugefügt wurde, das heute noch zu Beeinträchtigungen führt, „kann Unterstützung“ gewährt werden.

    Aus einer Übereinkunft von Bund, westdeutschen Bundesländern und Kirchen ist der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ hervorgegangen, der zum 1. Januar 2012 errichtet wurde.

    Der Fonds „Heimerziehung Ost“, zuständig für Menschen, die in den Heimen der ehemaligen DDR ein ähnliches Schicksal wie in Westdeutschland erlitten, wurde erst zum 01.07.2012 eingerichtet, ist aber bereits seit dem 30.09.2014 für Neuanmeldungen geschlossen.

    Die Anmeldefrist für ehemalige Heimkinder beim Fonds West war bis zum 31.12.2014 befristet, auch diese Frist ist also demnächst abgelaufen, obwohl:

    1. davon ausgegangen werden kann, dass lediglich etwa 1 - 2 % der Anspruchsberechtigten West und weniger als 10 % der Anspruchsberechtigten Ost sich bislang überhaupt bei einer der Anlauf- und Beratungsstellen gemeldet haben;

    2. der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. auch heute noch täglich Anrufe von Ehemaligen bekommt, die noch nie von diesem Fonds und dessen (wenn auch eingeschränkten) Möglichkeiten erfahren haben;

    3. sich auf Grund weiterer Auswertungen von Akten und Unterlagen neue Tatsachen (u.a. auch zu dem festgelegten Zeitfenster 1949 – 1975 Fonds West) ergeben können und tatsächlich ergeben, aus denen sich Ansprüche ableiten lassen;

    4. es nie eine ausreichende Bekanntmachung der Möglichkeiten der Inanspruchnahme des Fonds gegeben hat;

    5. es sattsam bekannt ist, dass viele ehemalige Heimkinder es erst nach langer Zeit überhaupt wagen, den Verein, eine Behörde oder Anlauf- und Beratungsstelle aufzusuchen, selbst wenn sie von dem Fonds gehört oder gelesen haben;

    6. die Namen der ehemaligen Heimkinder, die aus den unterschiedlichen Gründen in Heime der ehemaligen DDR eingewiesen wurden, den entsprechenden Behörden vorliegen, diese jedoch eine Benachrichtigung der Personengruppe aus „datenschutzrechtlichen Gründen“ verweigert;

    7. es nicht mit dem Grundsatz zu vereinbaren ist, nach dem alle Menschen gleich seien und ihnen demnach die gleichen Möglichkeiten offen stehen müssen. Es kann und darf nicht sein, dass, wer erst nach dem 30.09.2014 (Ost) bzw. dem 31.12.2014 (West) von dem Fonds erfahren oder die Kraft gefunden hat, sich an diesen zu wenden, einfach leer ausgeht.

    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––


    Einige Zeit später bekamen wir die Nachricht, dass die Petition nicht online gestellt werde, da es sich um die Petition einer Gruppe ( VEH e.V. ) handele.
    .

Verein ehemaliger Heimkinder e.V. auf seiner VEREINSWEBSEITE (26.07.2015)

@
www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/petiton-zur-entfristung-des-fonds/


    Zitat:
    .
    Vor einem Monat erreichte uns dieses Schreiben

    Deutscher Bundestag
    Petitionsausschuss

    Berlin, 24. Juni 2015
    Bezug: mein Schreiben vom 9. April 2015

    Referat Pet 3
    AA, BKAmt, BMAS (Soz.), BMBF,
    BMEL, BMFSF, BPrA

    Oberamtsrätin Sonja Schuffla

    Platz der Republik 1
    11011 Berlin
    Telefon: +49 30 227-39346
    Fax: +49 30 227-30013




    Verein ehemaliger Heimkinder e.V.
    Frau Heidi Dettinger
    Gartenstr 21
    31535 Neustadt am Rübenberge


    Petitionsrecht

    Pet 3-18-17-1030-018066 (Bitte bei allen Zuschriften angeben)

    Sehr geehrte Frau Dettinger,

    Ihre Eingabe habe ich den Abgeordneten, die dem Petitionsausschuss zu Ihrem Anliegen bericht erstatten werden, zugeleitet.

    Nach abschließender Behandlung Ihrer Petition durch den Deutschen Bundestag werden Sie unaufgefordert uber das Ergebnis unterrichtet werden. Ich bitte Sie sich bis dahin zu gedulden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Im Auftrag

    Sonja Schuffla

    Sonja Schuffla

    .

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