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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 09.09.15, 00:46     Betreff:  Responsibilität der Staaten für völkerrechtswidrige Handlung Antwort mit Zitat  

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Ich hatte auch gerade eine E-mail von offizieller Stelle – von Günter Saathoff aus Berlin (den einige von Euch bestimmt kennen / von dem einige von Euch bestimmt schon gehört haben) – worin er mir die Angelegenheit mit dem »Völkerrecht« und was es mit dem »Völkerrecht« auf sich hat, versucht kurz zu erklären.

    Zitat:
    .
    Sehr geehrter Herr Mitchell,

    da Sie mich persönlich angeschrieben haben, möchte ich Ihnen eine kleine Rückmeldung zu Ihrer Email geben. Zunächst: man kann gar nicht oft genug auf die Geltung des Völkerrechts hinweisen, einerseits, um Staaten davon abzuhalten, Völkerrechtsverbrechen zu begehen, andererseits, um die Opfer solchen Unrechts zu ermutigen, über „ihren Staat“ oder gegenüber den überstaatlichen Institutionen eine Bestrafung von Tätern (Völkerstrafrecht) oder einen Schadensausgleich zu erwirken. Ich weiß nicht, ob Sie diese Email auch in der Hoffnung verschickt haben, um darüber ggf. einen Anspruch ehemaliger Heimkinder in Deutschland zu begründen. Falls ja, muss ich Ihnen diese Hoffnung nehmen. Das Völkerrecht gilt zwischen Staaten, wenn also Bürger eines anderen Staates betroffen sind oder als Anspruch zwischen zwei oder mehr Staaten. Es gilt nicht für den Fall, dass ein Staat seinen eigenen Bürgern gegenüber Unrecht begeht. Aber auch dafür haben wir ja innerstaatlich in Deutschland und sogar EU-weit rechtliche Möglichkeiten, sogar zum Schadensausgleich. Eines der Probleme bei den von den Heimkindern als Unrecht gebranntmarkten Handlungen war aber (leider), dass die Ansprüche nach diesen rechtlichen Grundlagen verjährt waren. Somit musste es eine eigenständige Regelung des Deutschen Bundestages bzw. der damaligen Heimträger zugunsten der Betroffenen geben [ den »Hilfsfonds Heimerziehung« - MM ].

    Soviel in Kürze.

    Mit besten Grüßen

    Günter Saathoff

    .

    Zitat:
    .
    MM SELBSTREDEND: Das macht es ja so verdammt schwer überhaupt etwas zu tun oder tun zu können, weil Staat und Kirche – all diejenigen die diese Verbrechen gegen uns begangen haben – sich immer wieder vollumfänglich auf „die Einrede der Verjährung“ berufen und stützen.
    .

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