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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 01.05.17, 00:43     Betreff:  "STIFTUNG ANERKENNUNG UND HILFE" nimmt Arbeit auf. Antwort mit Zitat  

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.
WARNUNG VERZICHTSERKLÄRUNG Stiftung Anerkennung und Hilfe !!

Im »Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ Bericht über die Erfüllung des Fondszwecks 2012«

@
www.fonds-heimerziehung.de/fileadmin/de.fonds-heimerziehung/content.de/bilder/130604_Jahresbericht_Fonds_Heimerziehung_West2012.pdf

heißt es auf Seite 30


    Zitat:
    .
    Überarbeitung des Textes der sogenannten Verzichtserklärung: Der Lenkungsausschuss hat sich eingehend mit der von der Ombudsperson [Prof. Dr. P. Schruth, Januar 2012] und den Anlauf- und BeratungsStellen vorgebrachten Kritik zur ursprünglich formulierten Verzichtserklärung beschäftigt. Der in der dreiseitigen Vereinbarung formulierte Verweis wurde grundsätzlich überarbeitet und als „abschließende Erklärung“ wie folgt neu gefasst: „Die Errichter des Fonds Heimerziehung weisen darauf hin, dass die Leistungen des Fonds Heimerziehung freiwillige Leistungen sind und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gewährt werden. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistungen können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder gar aus der Gewährung der freiwilligen Leistungen entstehen.“ Die überarbeitete Fassung fand eine breite Zustimmung bei den Betroffenen, die ihre Einwände gegenüber der Verzichtserklärung damit ausgeräumt sahen.
    .

A.) Die damalige Verzichtserklärung lautete anfänglich wie folgt:

    Zitat:
    .
    Leistungen aus dem Fonds werden nur für Betroffene gewährt, die erklären, dass sie mit Erhalt einer Leistung aus dem Fonds auf Geltendmachung jeglicher Forderungen, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung aufgrund der Heimunterbringung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, einschließlich deren Mitglieder und Einrichtungen, unwiderruflich verzichten. Dieser Verzicht umfasst auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung.
    .

QUELLE: Seite 2 der zweiseitigen »Drucksache des LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode : Drucksache 16/597 zu Drucksache 15/5519 16. 11. 2011« @ www.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/597-16.pdf oder auch @ www.juramagazin.de/104997.html (weiter unten in dieser Jura-Magazin-Textwiedergabe) und, am wichtigsten, auch @ heimerziehung.wordpress.com/anlauf-und-beratungsstelle/

Die damalige Verzichtserklärung wurde dann aber wegen der vielseitigen Einwände und Proteste gestrichen.

B.) Die
jetztige Verzichtserklärung lautet wie folgt:


    Zitat:
    .
    Einwilligungserklärung für die Stiftung Anerkennung und Hilfe

    [ ……… ]

    Ich wurde darauf hingewiesen, dass ich mit dem Erhalt der Leistungen auf andere Forderungen aufgrund der Unterbringung, einschließlich der Ansprüche wegen Rentenminderung, gegen die öffentliche Hand und die Kirchen sowie ihre Ordensgemeinschaften und Wohlfahrtsverbände, verzichte. Dieser Verzicht soll auch den Ersatz von Kosten für die Rechtsverfolgung umfassen. []

    [ ……… ]

    .

QUELLE: web.facebook.com/VEHeV/photos/pb.200787480021748.-2207520000.1493081698./1007951745971980/?type=3&theater (dort am besten zu betrachten in Schriftgröße 75%)

Es gibt keinen Grund warum die jetztige Verzichtserklärung nicht ebenso gestrichen werden kann und gestrichen werden sollte.
.
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