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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
New PostErstellt: 21.03.19, 02:30     Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND. Antwort mit Zitat  

Five Stars: Gefährliche Versuchung -...
.
re Aufgezwungene Menschenversuche / Humanexperimente ohne Einwilligung der Probanden / Verbrechen am Menschen / Menschenverbrechen

Präzedenzfall / Präzedenzfälle wo die Bundesrepublik Deutschland in Fällen von Medikamentenversuchen / Menschenversuchen / Menschenverbrechen vollwertige und angemessene Entschädigung an Betroffene zahlte, in den frühen 1960er Jahren; und das ging damals ohne dass von den Betroffenen irgendwelche diesbezüglichen Gerichtsverfahren gegen die Bundesrepublik angestrengt werden mußten:

DISSERTATION

QUELLE: publikationen.uni-tuebingen.de/xmlui/bitstream/handle/10900/54418/Dissertation%20Forschung%20am%20Menschen%20Timo%20Ziegler%20Endfassung.pdf?sequence=1 ( DIGITALE LÄNGE INSGESAMT: 156 SEITEN ) :

AUF DEN ANFÄNGLICHEN IN DER DRUCKVERSION DIESER DISSERTATION NICHT NUMERIERTEN SEITEN WIRD DIESE WIE FOLGT VORGESTELLT:

    Zitat:
    .
    Aus dem Institut für Ethik und Geschichte der Medizin der Universität Tübingen
    Direktor: Professor Dr. Dr. U. Wiesing


    Das Humanexperiment in der medizinischen Forschung in der Diskussion der verfassten Ärzteschaft der Bundesrepublik Deutschland im Spiegel des Deutschen Ärzteblatts von 1949-1978

    Inaugural-Dissertation zur Erlangung des Doktorgrades der Medizin der Medizinischen Fakultät der Eberhard Karls Universität zu Tübingen

    vorgelegt von Timo Michael Ziegler aus Stuttgart - 2014

    Dekan: Professor Dr. I. B. Autenrieth
    1. Berichterstatter: Professor Dr. Dr. U. Wiesing
    2. Berichterstatter: Professor Dr. D. Luft

    [
    DESWEITEREN HEIST ES AUF DEN FOLGENDEN SEITEN:
    SEITE I, SEITE II: INHALTSVERZEICHNIS;
    und
    SEITE 65, SEITE 66, SEITE 67, SEITE 68 und SEITE 69: DISSERTATION-TEXT ] :


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    3.4.2 Entschädigung für die Opfer nationalsozialistischer Humanexperimente

    Die verdrängende Haltung der deutschen Ärzteschaft im Hinblick auf ihre NS-Vergangenheit hatte auch gravierende Folgen für die Anerkennung und Entschädigung der Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche. 222 Zum einen trug das Schweigen deutscher Ärzte entscheidend dazu bei, dass ihre Aufarbeitung lange Zeit behindert wurde. Andererseits verwehrten deutsche Ärzte in ihrer Rolle als medizinische Gutachter aus Loyalität gegenüber ärztlichen Kollegen, die an nationalsozialistischen Medizinverbrechen beteiligt waren, Betroffenen die Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche mit entsprechenden Konsequenzen für deren Entschädigungsansprüche. Wie im Fall von Otto Bickenbach, der im KZ Natzweiler-Struthof Giftgasversuche an Häftlingen durchgeführt hatte, sahen sich die Opfer schlimmstenfalls ehemaligen Tätern gegenüber gestellt.223 Bickenbach hatte Versuche mit Phosgengas durchgeführt, denen mindestens vier Häftlinge zum Opfer fielen. 1947 war er verhaftet und 1952 zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Bereits 1955 wurde er jedoch freigesprochen und arbeitete anschließend als niedergelassener Internist in einer Praxis in Siegburg. In dieser Funktion wurde Bickenbach mit der Begutachtung von Opfern von Menschenversuchen beauftragt.224 Während den Betroffenen vielfach die Anerkennung als Opfer verwehrt blieb, wurden die ehemaligen Täter rasch rehabilitiert. Die Universität Bonn bescheinigte Bickenbach, dass er durch sein gewissenhaftes Mitwirken an der Versuchsreihe im Konzentrationslager Natzweiler verhindert habe, dass noch mehr Häftlinge zu Tode kamen. Honoriert wurde sein Verhalten durch eine Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft.225

    In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, ob, in welcher Form und mit welchen Argumenten sich die Diskussion um die Anerkennung und Entschädi-

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    gung von Opfern nationalsozialistischer Menschenversuche im Deutschen Ärzteblatt wiederfindet. Dabei stellen sich folgende Fragen: Wurden die Betroffenen nationalsozialistischer Menschenversuche als „Opfer“ anerkannt? Wie wurden die geleisteten Entschädigungen bewertet? Welche Bedeutung wurde den Humanexperimenten des „Dritten Reichs“ hinsichtlich ihres wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns für die medizinische Forschung beigemessen?

    Im Untersuchungszeitraum der vorliegenden Arbeit von 1949-1978 erschienen lediglich drei Kurzmitteilungen über die Entschädigungspraxis nationalsozialistischer Menschenversuche. Bei allen Artikeln handelte es sich um kommentarlose Kurzmitteilungen, die über die jeweiligen Entschädigungssummen informierten. Eine genauere Erläuterung der Hintergründe der durchgeführten Versuche oder Begutachtungsverfahren erfolgte nicht. Beim ersten Bericht aus dem Jahr 1959 unter der Überschrift „35 000 Dollar für Opfer von KZ-Experimenten“ handelte es sich um den Abdruck einer Meldung der deutschen Presseagentur. Darin hieß es:

    Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in den USA hat dem privaten amerikanischen ‚Ravensbrück-Lapins-Ausschuß‘ einen Betrag von 35 000 Dollar (147 000 DM) übergeben, der für die ärztliche Behandlung von 35 Polinnen bestimmt ist, die Opfer von Experimenten in deutschen Konzentrationslagern geworden sind.
    223

    Darüber hinaus habe die deutsche Botschaft in den USA angekündigt, „daß die Bundesregierung weitergehende Hilfsmaßnahmen prüft“.227 Den Hintergrund dieser Pressemeldung bildete die Reise von 35 polnischen Frauen im Dezember 1958 in die USA, die als Häftlinge des Konzentrationslagers Ravensbrück Opfer von Phlegmone- und Knochentransplantationsversuchen geworden waren und bislang vergeblich auf Entschädigungsleistungen durch die Bundesrepublik gepocht hatten. Die medial wirksame Zurschaustellung des erfahrenen Leids der "Ravensbrück Lapins" und ihres Kampfes um Anerkennung als Opfer nationalsozialistischer Humanexperimente mobilisierte die amerikanische Öffentlichkeit in ungeahnter Weise und führte zu Verstimmungen im deutsch-

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    amerikanischen Verhältnis. Um weiteren außenpolitischen Schaden von der Bundesrepublik abzuwenden, wies die Bundesregierung die deutsche Botschaft in Washington an, den 35 polnischen Frauen jeweils einen Betrag von 1000 Dollar als Einmalzahlung zukommen zu lassen. Die Frauen lehnten jedoch ab, mit dem Argument, dass die Bundesrepublik mit der Leistung einer Einmalzahlung ihre Pflicht zur Wiedergutmachung als erfüllt betrachten könnte. Den Organisatoren der Unterstützerkampagne der "Ravensbrück Lapins" gelang es, die leidvollen Erfahrungen der polnischen Frauen über einen Zeitraum von rund zwei Jahren – von 1958 bis 1960 – in der amerikanischen und internationalen Öffentlichkeit zu halten, was nicht zuletzt zu einer ernsthaften Belastung der deutsch-amerikanischen Beziehungen führte, die für die Bundesrepublik vor dem Hintergrund des „Kalten Krieges“ von essentieller Bedeutung waren. Angesichts des zunehmenden internationalen politischen Drucks lenkte die Bundesregierung 1960 schließlich ein. In seiner Sitzung vom 5. Mai 1960 stimmte der Bundestag einem Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion zu, wonach die polnischen Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche dem ihnen zugefügten Leid entsprechend entschädigt werden sollten. Diese Entscheidung wurde durch einen Beschluss des Bundeskabinetts vom 22. Juni 1960 ergänzt, der vorsah, allen osteuropäischen Opfern von Menschenversuchen unter Vermittlung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) angemessene Entschädigungsleistungen zu gewähren.228 Über die Umsetzung dieses Kabinettsbeschlusses berichtete die Redaktion des Deutschen Ärzteblatts in einer Kurzmitteilung vom 2. Dezember 1961 unter der Überschrift „Wiedergutmachung an Versuchsopfer“.229 Demnach habe die Bundesregierung 4,5 Millionen DM an das Internationale Rote Kreuz in Genf überwiesen, „die als Wiedergutmachungsleistung an überlebende Opfer von Menschenversuchen in nationalsozialistischen Konzentrationslagern an das Polnische und das Ungarische Rote Kreuz weitergeleitet werden sollen“.230
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    Zum letzten Mal im Untersuchungszeitraum der vorliegenden Arbeit [von 1949-1978] beschäftigte sich die Standeszeitschrift 1967 – erneut in Form einer Kurzmitteilung – mit der Leistung von Entschädigungszahlungen der Bundesrepublik an ehemalige Versuchsopfer. Es wurde darüber informiert, dass die Bundesregierung 17,5 Millionen DM für die „Opfer pseudomedizinischer Versuche“ bereitgestellt habe.231 Auffällig ist die Verwendung der Begrifflichkeit „pseudomedizinisch“. Sie steht exemplarisch für die opportunistische Haltung der deutschen Ärzteschaft, aus Standesinteressen über die Vergangenheit zu schweigen und die Aufklärung von Medizinverbrechen zu behindern. Mit der Einführung des Begriffs der „Pseudowissenschaft“ sollte eine klare Trennlinie zur „wahren“, seriösen medi-zinischen Forschungspraxis gezogen werden. Es sollte deutlich gemacht werden, dass es sich bei den in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern durchgeführten Humanexperimenten um unwissenschaftliche oder zumindest wissenschaftlich überholte Versuche handelte. Dabei sind die Versuche, laut Volker Roelcke, nicht pauschal als unwissenschaftlich einzustufen, auch wenn ihr Erkenntnisgewinn in Teilen als nur gering anzusehen ist. So konnte der Medizinhistoriker für die Versuche zum Nachweis der Wirksamkeit von Sulfonamiden in der Versorgung großflächiger Wunden anhand historischer Dokumente zeigen, dass die den Versuchen zugrunde liegende Fragestellung und die vorgesehene Versuchsanordnung zum Zeitpunkt ihrer Durchführung sehr wohl dem damaligen Stand der Wissenschaft entsprachen.232

    Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich eine eingehendere Auseinandersetzung mit der Wiedergutmachung von Versuchsopfern im Deutschen Ärzteblatt nicht finden lässt. Lediglich drei redaktionelle Kurzberichte informierten über die Leistung von Entschädigungszahlungen seitens der Bundesrepublik an Betroffene. Interessant ist jedoch die Verwendung des Begriffs der „Pseudowissenschaft“ für die Humanexperimente in den Konzentrationslagern. Mit dieser semantischen Grenzziehung gegenüber der „wahren“ Wissenschaft und der Gegenüberstellung von sogenannten „Pseudowissenschaftlern“ und verantwortlich handelnden Ärzten und Forschern sollte eine klare Trennlinie

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    zu den Medizinverbrechen gezogen werden. Es sollte das Signal ausgesandt werden, dass der Patient der medizinischen Forschung und ihren Akteuren nach dem Krieg wieder vertrauen könne.
    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––


    222 Ausführliche Darstellungen zum Themenkomplex „Nationalsozialistische Verbrechen und ihre Wiedergutmachung“ finden sich u.a. bei Hockerts/Moisel/Winstel (2006), Goschler (2005) und Brunner/Goschler/Frei (2011). Zur Anerkennung und Entschädigung der Opfer nationalsozialistischer Menschenversuche vgl. insbesondere Baumann (2009).
    223 Vgl. Baumann (2009), S. 46.
    224 Vgl. ebd., S. 23.
    225 Vgl. ebd., S. 85 f.
    226 dpa (1959), ÄM, H. 23, S. 757.
    227 Ebd.
    228 Vgl. Baumann (2009), S. 112 ff.
    229 ÄM (1961), ÄM, H. 44, S. 2491.
    230 Ebd.
    231 Ohne Verfasserangabe (1967), DÄ, H. 5, S. 218.
    232 Vgl. Roelcke (2009), S. 42-60.

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