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| Väterradio Dezembersendung - Die Weihnachtsbrücke - ein Buch von Knastvätern für Kinder, viele Grüße und viel Musik - Nikole Borchert - Gefängnispsychologin und Initiatorin des Buches - Luisa Puls-Höfer - Künstlerin und Gestaltung des Buches - Enrico - Strafgefangener JVA Zeitheim |
Hallo Ingrid,
ich habe eine wichtige, formal-rechtliche Rückfrage, die insbesondere für diejenigen in laufenden Verfahren existenziell sein kann:
Wenn man sich mit seinem Fall hier mit einer Schilderung beteiligt und dieser ausgegrenzten Mutter seine Fallbeschreibung mitgibt, geht man damit rechtlich gesehen mit seinem Fall an die Öffentlichkeit oder nicht?
Ich denke mal so:
Wenn diese Mutter Mitglied in einem Verein ist, z. B. VafK, anderer Väterverein, Großelternverein, ISUV, PAS-Eltern oder irgendein anderer Verein, und der-/diejenige, der/die sich mit einer Schilderung beteiligt, gehört ebenfalls einem Verein an, dem diese Mutter auch angehört, dann wäre eine Beteiligung kein Gang an die Öffentlichkeit. Wäre das zutreffend?
Oder wäre das sowieso in jedem Fall ein Gang an die Öffentlichkeit, weil die Schilderungen von der Mutter sowieso nicht nur der Justizministerin bekannt gemacht werden?
Diejenigen, die in laufenden Verfahren sind, könnte ggf. der Gang an die Öffentlichkeit vorgeworfen werden. Ich will nicht gegen den Gang an die Öffentlichkeit reden, sondern lediglich wissen, wie die Sachlage ist und mit welchen Folgen man ggf. klar kommen muss.
Wenn die betreffende Mutter in ein oder meheren Vereinen ist, dann würde ich das gerne wissen. Falls das nicht in die Öffentlichkeit soll, gerne auch per E-Mail oder PN an mich.
Grüße
tapgon