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Hallo Tapgon,
ich gebe zu, ich habe Deine Frage nicht wirklich kapiert. Kannst nichts
dafür, ich sitze irgendwie auf der Leitung. 
Den Rest, was ich denke verstanden zu haben beantworte ich so: die
persönliche Fallschilderung soll nicht ins Forum, sondern direkt an mich.
Ich werde ihn an die Mutter weiterleiten. Diese macht eine Mappe und
überreicht sie der Frau Zypries.
Auf jeden Fall würde ich die Namen der anderen Betroffenen anonymisieren –
evtl. auch mit dem Hinweis, dass man sonst Probleme erwartet.
Ob Frau Zypries mit einer Fallschilderung, die sich in einem laufenden
Verfahren befindet, wirklich beim Richter/Jugendamt usw. nachfragen würde,
weiß ich auch nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die im
Ministerium wirklich sooo viel Arbeit machen. Natürlich kann das
ausgerechnet dann passieren, wenn man es nicht gebrauchen kann.
Die Mutter ist – soweit ich informiert bin – nicht im VAfK oder einem
ähnlichen Verein. Sie hat eine Selbsthilfegruppe gegründet die aber dem VAfK
nahe steht – es gibt dort z. Zt. keine aktive Ortsgruppe vom VAfK. Sie war
im vergangenen Jahr mit auf der Demo.
Deine Bedenken (soweit ich sie verstanden habe) finde ich gut. Wer aktuell
bei Gericht streitet, sollte immer besondere Vorsicht walten lassen und
generell gut überlegen, was er wo öffentlich äußert. Meinem Mann wird, von
der Gegenseite, in seinem Unterhaltsverfahren auch MEINE Aktivitäten hier im
Forum vorgeworfen.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: tapgon [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 1. Juni 2007 20:03
An: Elternforum des Väteraufbruchs - Politik
Betreff: [Elternforum] Re: Termin bei Ministerin Zypries
Hallo Ingrid,
ich habe eine wichtige, formal-rechtliche Rückfrage, die insbesondere für
diejenigen in laufenden Verfahren existenziell sein kann:
Wenn man sich mit seinem Fall hier mit einer Schilderung beteiligt und
dieser ausgegrenzten Mutter seine Fallbeschreibung mitgibt, geht man damit
rechtlich gesehen mit seinem Fall an die Öffentlichkeit oder nicht?
Ich denke mal so:
Wenn diese Mutter Mitglied in einem Verein ist, z. B. VafK, anderer
Väterverein, Großelternverein, ISUV, PAS-Eltern oder irgendein anderer
Verein, und der-/diejenige, der/die sich mit einer Schilderung beteiligt,
gehört ebenfalls einem Verein an, dem diese Mutter auch angehört, dann wäre
eine Beteiligung kein Gang an die Öffentlichkeit. Wäre das zutreffend?
Oder wäre das sowieso in jedem Fall ein Gang an die Öffentlichkeit, weil die
Schilderungen von der Mutter sowieso nicht nur der Justizministerin bekannt
gemacht werden?
Diejenigen, die in laufenden Verfahren sind, könnte ggf. der Gang an die
Öffentlichkeit vorgeworfen werden. Ich will nicht gegen den Gang an die
Öffentlichkeit reden, sondern lediglich wissen, wie die Sachlage ist und mit
welchen Folgen man ggf. klar kommen muss.
Wenn die betreffende Mutter in ein oder meheren Vereinen ist, dann würde ich
das gerne wissen. Falls das nicht in die Öffentlichkeit soll, gerne auch per
E-Mail oder PN an mich.
Grüße
tapgon
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Unser Kopf ist rund, damit die Gedanken die Richtung ändern können